R 4d (13) EStR
Aus dem amtlichen Wortlaut(13) ¹Zuwendungen an eine Unterstützungskasse sind beim Trägerunternehmen nur abziehbar, soweit am Schluss des Wirtschaftsjahres der Kasse das tatsächliche Kassenvermögen nicht höher ist als das zulässige Kassenvermögen (§ 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 bis 7 und Nr. 2 Satz 2 bis…
Amtlicher Wortlaut
(13) ¹Zuwendungen an eine Unterstützungskasse sind beim Trägerunternehmen nur abziehbar, soweit am Schluss des Wirtschaftsjahres der Kasse das tatsächliche Kassenvermögen nicht höher ist als das zulässige Kassenvermögen (§ 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 bis 7 und Nr. 2 Satz 2 bis 6 EStG). ²Dabei ist die Unterstützungskasse bei der Ermittlung ihres zulässigen Kassenvermögens nicht an die Bewertungsmethode gebunden, die das Trägerunternehmen bei der Ermittlung des Dotierungsrahmens zum Reservepolster (>Absatz 4) angewandt hat. ³Weicht das Wirtschaftsjahr der Kasse von dem des Trägerunternehmens ab, ist für die Frage, ob das tatsächliche Kassenvermögen das zulässige Kassenvermögen übersteigt, das Wirtschaftsjahr der Kasse maßgebend, das vor dem Ende des Wirtschaftsjahres des Trägerunternehmens endet. ⁴Bei Kassen, die sowohl lebenslänglich laufende als auch nicht lebenslänglich laufende Leistungen gewähren, ist sowohl das tatsächliche als auch das zulässige Kassenvermögen für beide Gruppen von Leistungen gemeinsam festzustellen.
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 4d EStG – Zuwendungen an Unterstützungskassen
(1) ¹Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem betrieblich veranlasst wären und sie die folgenden Beträge nicht übersteigen: 1. bei Unterstützungskassen, die lebenslänglich laufende Leistungen gewähren: a) das Deckungskapital für die laufenden Leistungen nach der dem Gesetz als Anlage 1 beigefügten Tabelle. ²Leistungsempfänger ist jeder ehemalige Arbeitnehmer des…
§ 4d EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 4d EStG
20 von 31 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.
- R 4d (3) EStR – Zuwendungen zum DeckungskapitalEStH
- R 4d (4) EStR – Zuwendungen zum ReservepolsterEStH
- R 4d (5) EStR – LeistungsanwärterEStH
- R 4d (6) EStR – AllgemeinesEStH
- R 4d (7) EStR – Zuwendungen für LeistungsempfängerEStH
- R 4d (8) EStR – Zuwendungen für LeistungsanwärterEStH
- R 4d (9) EStR – Kürzung der als Betriebsausgabe abzugsfähigen PrämienEStH
- R 4d (10) EStR – NachweispflichtEStH
- R 4d (11) EStR – Zuwendungen für nicht lebenslänglich laufende LeistungenEStH
- R 4d (12) EStR – Lohn- und GehaltssummeEStH
- R 4d (14) EStR – SonderfälleEStH
- R 4d (15) EStR – SonderfälleEStH
- H 4d (1) (Allgemeines) EStH – AllgemeinesEStH
- H 4d (1) (Hinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten) EStH – Hinterbliebenenversorgung für den LebensgefährtenEStH
- H 4d (1) (Übertragung von Unterstützungskassenzusagen auf Pensionsfonds) EStH – Übertragung von Unterstützungskassenzusagen auf PensionsfondsEStH
- H 4d (1) (Überversorgung) EStH – ÜberversorgungEStH
- H 4d (1) (Unterstützungskasse) EStH – UnterstützungskasseEStH
- H 4d (1) (Versorgungsausgleich) EStH – VersorgungsausgleichEStH
- H 4d (1) (Zuwendungen) EStH – ZuwendungenEStH
- H 4d (2) (Lebenslänglich laufende Leistungen) EStH – Lebenslänglich laufende LeistungenEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 4d EStG
6 von 9 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 28.10.2020, X R 32/181. Werden im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers teilweise zum Zweck betrieblicher Altersvorsorge in Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse umgewandelt, ist die…
- BFH, Urteil vom 31.07.2018, VIII R 6/151. Fest zugesagte prozentuale Renten- oder Anwartschaftserhöhungen sind zwar keine ungewissen Erhöhungen i.S. des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG. Hieraus folgt jedoch nicht, dass jedwede Renten- oder…
- BFH, Urteil vom 07.03.2018, I R 89/151. Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der…
- BFH, Urteil vom 20.07.2016, I R 33/151. Der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Altersversorgung regelmäßig nur erdienen…
- BFH, Urteil vom 26.11.2014, I R 37/13Die Frage, ob eine Unterstützungskasse mit mehreren Trägerunternehmen (sog. Gruppenkasse) überdotiert und deshalb befugt ist, Teile ihres Vermögens ohne Verletzung der für ihre Körperschaftsteuerfreiheit zu beachtenden…
- BFH, Urteil vom 22.12.2010, I R 110/091. Bei der Ermittlung des Einkommens einer partiell steuerpflichtigen Unterstützungskasse in der Rechtsform einer GmbH sind a) die Kassenleistungen an die begünstigten Arbeitnehmer des Trägerunternehmens abziehbare…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche