Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 7.4 (Eine AfaA ist nicht vorzunehmen, wenn) EStH

Eine AfaA ist nicht vorzunehmen, wennHinweis der Finanzverwaltung zu § 7 EStG – Fassung 2025.

Aus dem amtlichen Wortlaut– ein zum Privatvermögen gehörendes objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchtes Gebäude abgerissen wird, um ein unbebautes Grundstück veräußern zu können (BFH vom 06.03.1979 – VIII R 110/74, BStBl II S. 551), oder wenn es in der Absicht eines grundlegenden…

Amtlicher Wortlaut

– ein zum Privatvermögen gehörendes objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchtes Gebäude abgerissen wird, um ein unbebautes Grundstück veräußern zu können (>BFH vom 06.03.1979 – VIII R 110/74, BStBl II S. 551), oder wenn es in der Absicht eines grundlegenden Umbaus erworben wird (>BFH vom 04.12.1984 – IX R 5/79, BStBl II 1985 S. 208 und vom 20.04.1993 – IX R 122/88, BStBl II S. 504),

– im Verfahren nach dem WEG die Nutzung von erworbenen Gebäudeteilen als Wohnung untersagt wird, sich darin ein dem Kaufobjekt von vornherein anhaftender Mangel zeigt und die Parteien des Kaufvertrages die Gewährleistung hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten der Sache ausgeschlossen haben (>BFH vom 14.01.2004 – IX R 30/02, BStBl II S. 592),

– die bestehende Substanz zum Abbau eines Bodenschatzes weiterhin vorhanden ist und auch abgebaut werden kann (>BFH vom 24.01.2008 – IV R 45/05, BStBl II 2009 S. 449).

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 7 EStG – Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

(1) ¹Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). ²Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. ³Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des…

§ 7 EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 7 EStG

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BFH-Rechtsprechung zu § 7 EStG

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    Klausurfrage · eigene Seite

    V veräußert ein vermietetes Grundstück innerhalb der Zehnjahresfrist. Um welche Beträge mindern sich die Anschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 S. 4 EStG?

    Gekürzt werden nur tatsächlich abgezogene Absetzungen (AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen) bei den Überschusseinkünften. Fiktive AfA mindert die AK nicht (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG). Sonstige Werbungskosten (Zinsen, Erhaltungsaufwand) mindern die AK nicht; auf Grund und Boden entfällt keine AfA (§ 7 Abs. 4 EStG).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip, und wo wird es durchbrochen?

    Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie ein handelsrechtliches Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrecht in der Steuerbilanz?
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    Wie wirkt sich ein Skontoabzug auf die Anschaffungskosten eines Anlageguts aus?

    Typische Nachfrage: Darf ein bei Anlagegütern erhaltenes Skonto als Ertrag ausgewiesen werden?
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Wann ist eine Wertminderung bei abnutzbarem Anlagevermögen voraussichtlich dauernd?

    Typische Nachfrage: Und wann ist bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens von einer dauernden Wertminderung auszugehen?
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Anschaffungszeitpunkt und AfA im Erstjahr?

    Anschaffung = Lieferung (§ 9a EStDV). AfA zeitanteilig: Kürzung um 1/12 für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG).

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