Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 4d (4) (Ermittlungszeitpunkt) EStH

ErmittlungszeitpunktHinweis der Finanzverwaltung zu § 4d EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

Zum Ermittlungszeitpunkt für die Höhe der Zuwendungen an eine Unterstützungskasse >BMF vom 07.01.1994 (BStBl I S. 18)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 4d EStG – Zuwendungen an Unterstützungskassen

(1) ¹Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem betrieblich veranlasst wären und sie die folgenden Beträge nicht übersteigen: 1. bei Unterstützungskassen, die lebenslänglich laufende Leistungen gewähren: a) das Deckungskapital für die laufenden Leistungen nach der dem Gesetz als Anlage 1 beigefügten Tabelle. ²Leistungsempfänger ist jeder ehemalige Arbeitnehmer des…

§ 4d EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 4d EStG

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BFH-Rechtsprechung zu § 4d EStG

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