H 4a (Rumpfwirtschaftsjahr) EStH
Aus dem amtlichen Wortlaut– Bei der Umstellung des Wj. darf nur ein Rumpfwirtschaftsjahr entstehen (BFH vom 07.02.1969 – VI R 88/67, BStBl II S. 337). – H 6b.2 (Wirtschaftsjahr)
Amtlicher Wortlaut
– Bei der Umstellung des Wj. darf nur ein Rumpfwirtschaftsjahr entstehen (>BFH vom 07.02.1969 – VI R 88/67, BStBl II S. 337).
– H 6b.2 (Wirtschaftsjahr)
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 4a EStG – Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr
(1) ¹Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden ist der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln. ²Wirtschaftsjahr ist 1. bei Land- und Forstwirten der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni. ²Durch Rechtsverordnung kann für einzelne Gruppen von Land- und Forstwirten ein anderer Zeitraum bestimmt werden, wenn das aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist; 2. bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen. ²Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ist…
§ 4a EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 4a EStG
- R 4a EStR – Gewinnermittlung bei einem vom Kalenderjahr abweichenden WirtschaftsjahrEStH
- H 4a (Antrag auf Umstellung des Wirtschaftsjahres außerhalb des Veranlagungsverfahrens) EStH – Antrag auf Umstellung des Wirtschaftsjahres außerhalb des VeranlagungsverfahrensEStH
- H 4a (Ausscheiden einzelner Gesellschafter) EStH – Ausscheiden einzelner GesellschafterEStH
- H 4a (Betriebsaufspaltung) EStH – BetriebsaufspaltungEStH
- H 4a (Doppelstöckige Personengesellschaft) EStH – Doppelstöckige PersonengesellschaftEStH
- H 4a (Freiberufler) EStH – FreiberuflerEStH
- H 4a (Gewinnschätzung) EStH – GewinnschätzungEStH
- H 4a (Umwandlung) EStH – UmwandlungEStH
- H 4a (Verpachtung eines Betriebs der Land‑ und Forstwirtschaft) EStH – Verpachtung eines Betriebs der Land‑ und ForstwirtschaftEStH
- H 4a (Wirtschaftsjahr bei Land‑ und Forstwirten) EStH – Wirtschaftsjahr bei Land‑ und ForstwirtenEStH
- H 4a (Wirtschaftsjahr für den Gewerbebetrieb eines Land‑ und Forstwirts) EStH – Wirtschaftsjahr für den Gewerbebetrieb eines Land‑ und ForstwirtsEStH
- H 4a (Zustimmungsbedürftige Umstellung des Wirtschaftsjahrs) EStH – Zustimmungsbedürftige Umstellung des WirtschaftsjahrsEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 4a EStG
6 von 29 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 10.04.2025, IV R 21/22Bei der Bestimmung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (gegebenenfalls abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der…
- BFH, Urteil vom 16.05.2024, VI R 6/22Beteiligt sich eine land- und forstwirtschaftlich tätige Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) an einer Tierhaltungsgemeinschaft, sind alle Mitunternehmer der Gesellschaft als (Mit-)Inhaber eines Betriebs der Land- und…
- BFH, Urteil vom 08.06.2022, VI R 30/20Der nach § 13a Abs. 4 Satz 2 EStG i.V.m. Anlage 1a zu § 13a EStG i.d.F. des ZollkodexAnpG zu ermittelnde (Jahres-)Grundbetrag ist bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für ein Rumpfwirtschaftsjahr lediglich…
- BFH, Urteil vom 12.05.2022, VI R 20/191. Für den rechtmäßigen Erlass eines Änderungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO reicht es aus, wenn die Änderungsvoraussetzungen, insbesondere die Aufhebung oder Änderung des anderen Steuerbescheids zugunsten des…
- BFH, Urteil vom 19.12.2019, VI R 53/161. Ein vom Verpächter eines ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs…
- BFH, Urteil vom 22.11.2018, VI R 50/161. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden . 2. Ein Veräußerungsgewinn, der in…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche