H 31 (Prüfung der Steuerfreistellung) EStH
Aus dem amtlichen WortlautDie Vergleichsrechnung, bei der geprüft wird, ob das Kindergeld oder der Ansatz der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 für den Stpfl. vorteilhafter ist, wird für jedes Kind einzeln durchgeführt. Dies gilt auch dann, wenn eine Zusammenfassung der Freibeträge für zwei und mehr Kinder…
Amtlicher Wortlaut
Die Vergleichsrechnung, bei der geprüft wird, ob das Kindergeld oder der Ansatz der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 für den Stpfl. vorteilhafter ist, wird für jedes Kind einzeln durchgeführt. Dies gilt auch dann, wenn eine Zusammenfassung der Freibeträge für zwei und mehr Kinder wegen der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte günstiger wäre (>BFH vom 28.04.2010 – III R 86/07, BStBl II 2011 S. 259).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 31 EStG – Familienleistungsausgleich
¹Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. ²Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. ³Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt. ⁴Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerliche Freistellung…
§ 31 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 31 EStG
- R 31 EStR – FamilienleistungsausgleichEStH
- H 31 (Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 und 5) EStH – Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 und 5EStH
- H 31 (Übersicht über vergleichbare ausländische Leistungen) EStH – Übersicht über vergleichbare ausländische LeistungenEStH
- H 31 (Über‑ und zwischenstaatliche Rechtsvorschriften) EStH – Über‑ und zwischenstaatliche RechtsvorschriftenEStH
- H 31 (Zivilrechtlicher Ausgleich) EStH – Zivilrechtlicher AusgleichEStH
- H 31 (Zurechnung des Kindergelds) EStH – Zurechnung des KindergeldsEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 31 EStG
6 von 56 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 09.04.2025, X R 11/211. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits ohne und andererseits mit Abzug der Beiträge zur…
- BFH, Urteil vom 10.07.2024, III R 1/221. Kinderbetreuungskosten können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) berücksichtigt werden, der sie getragen hat. 2. Die alleinige…
- BFH, Urteil vom 25.04.2024, III R 27/221. Für die zeitliche Anwendung des die rückwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes begrenzenden § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kommt es nach § 52 Abs. 50 Satz 1 EStG nicht auf die…
- BFH, Urteil vom 08.02.2024, VI R 26/21Das im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene und an diesen gezahlte Kindergeld mindert im Jahr der Zahlung den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers.
- BFH, Urteil vom 11.05.2023, III R 9/221. Das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit in § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG beruht auf einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung bzw. Förderung. 2. § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG verstößt jedenfalls dann nicht…
- BFH, Beschluss vom 22.09.2022, III R 21/21Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche