3. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 22.09.2022 – III R 21/21

Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG
ECLI: DE:BFH:2022:B.220922.IIIR21.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

Leitsatz

Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21.05.2021 - 4 K 3164/20 AO wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 21. Mai 2021, Az: 4 K 3164/20 AO, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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