BFH, Beschluss vom 22.09.2022 – III R 21/21
Aus dem Leitsatz
Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
Leitsatz
Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21.05.2021 - 4 K 3164/20 AO wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 21. Mai 2021, Az: 4 K 3164/20 AO, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 70 Abs. 1 S. 2 EStGFestsetzung und Zahlung des Kindergeldes
- § 31 EStGFamilienleistungsausgleich
- § 66 Abs. 3 EStGHöhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
- Art. 1 GG
- Art. 20 Abs. 1 GG
- Art. 6 Abs. 1 GG
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