Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 31 (Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 und 5) EStH

Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 und 5Hinweis der Finanzverwaltung zu § 31 EStG – Fassung 2025.

Aus dem amtlichen Wortlaut– Für die Hinzurechnung ist allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Kindergeldanspruch ist daher unabhängig davon, ob das Kindergeld tatsächlich gezahlt worden ist, hinzuzurechnen, wenn die Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 rechnerisch…

Amtlicher Wortlaut

– Für die Hinzurechnung ist allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Kindergeldanspruch ist daher unabhängig davon, ob das Kindergeld tatsächlich gezahlt worden ist, hinzuzurechnen, wenn die Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 rechnerisch günstiger ist als der Kindergeldanspruch (>BFH vom 13.09.2012 – V R 59/10, BStBl II 2013 S. 228). Dies gilt auch dann, wenn ein Kindergeldantrag trotz des materiell-rechtlichen Bestehens des Anspruchs bestandskräftig abgelehnt worden ist (>BFH vom 15.03.2012 – III R 82/09, BStBl II 2013 S. 226).

– >aber § 31 Satz 5

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 31 EStG – Familienleistungsausgleich

¹Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. ²Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. ³Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt. ⁴Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerliche Freistellung…

§ 31 EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 31 EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 31 EStG

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