Steuerberaterkammer Thüringen · Thüringen

Steuerberaterprüfung Thüringen: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer Thüringen: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: digital: Schkeuditz (Sachsen); Papier: keine Ortsangabe. Mündliche Prüfung: jeweils zu Beginn des ersten Quartals des Folgejahres (Prüfung 2026: Anfang 2027). Gebühren: 200 € für den Zulassungsantrag, 1.300 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 41,9 % bestanden (bundesweit 50,2 %).
Stand: 13.10.2026stbk-thueringen.de

Auf einen Blick

Schriftliche Prüfung

Prüfungsorte laut Kammer

  • 2026 (Prüfungsjahr 2026/27), digital: in Sachsen am von der Steuerberaterkammer Sachsen festgelegten Prüfungsort (dort veröffentlicht: GLOBANA Airport Hotel & Conference Center, Schkeuditz)
  • Steuerberaterprüfung 2026: Anmeldeschluss für den Zulassungsantrag 30.04.2026, schriftliche Prüfungen 06. bis 08.10.2026. Der schriftliche Teil liegt jeweils in der ersten vollen Oktoberwoche; der genaue Termin ergibt sich aus dem jährlichen gleich lautenden Ländererlass.

  • Digitale Prüfung: Ab dem Prüfungsjahr 2026/27 können die Aufsichtsarbeiten wahlweise digital geschrieben werden (alternativ weiterhin handschriftlich); ab dem Prüfungsjahr 2027/28 werden sie ausschließlich digital angeboten (Mitteilung vom 11.12.2025).

  • Die digitale Variante 2026/27 findet in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer Sachsen statt: Wer digital schreibt, wird an den von der Kammer Sachsen festgelegten Prüfungsort in Sachsen geladen. Korrektur und mündliche Prüfung bleiben bei den Thüringer Prüfungsausschüssen; die Zuständigkeit des Thüringer Finanzministeriums für die Abnahme der Prüfung bleibt unberührt.

  • Wer 2026/27 digital schreiben wollte, musste dies im Zulassungsantrag bis 30.04.2026 angeben. Zur Vorbereitung verweist die Kammer auf das Demoportal (q-examiner; nur Google Chrome, kein Übungsportal, Eingaben werden nicht gespeichert) und auf die Hinweise des Systembetreuers IQUL für Kandidaten.

  • Zulassung: Antrag online über das Antragsportal der Steuerberaterkammern, Frist 30. April des Prüfungsjahres. Laut Merkblatt (Stand 01/2022) sollte er frühestens im November des Vorjahres gestellt werden; eine Eingangsbestätigung gibt es nicht, die rechtzeitige Zahlung der Zulassungsgebühr wird als rechtzeitige Antragstellung akzeptiert.

  • Nach dem Merkblatt (Stand 01/2022) wird die schriftliche Prüfung an verschiedenen Orten durchgeführt; Ortswünsche werden nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. körperliche Gebrechen) berücksichtigt.

  • Nachteilsausgleich: Körperbehinderten Personen werden nach § 18 Abs. 3 DVStB auf Antrag entsprechende Erleichterungen gewährt; Antrag mit dem Zulassungsantrag, Art und Umfang der Behinderung sind mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen.

  • Hilfsmittel: Die Kammer verweist auf den gleich lautenden Ländererlass in der jeweils geltenden Fassung und stellt den Erlass für 2026 (vom 10.10.2025) im Downloadbereich bereit. Dort liegt auch eine Liste von Anbietern von Vorbereitungslehrgängen.

Mündliche Prüfung

Zeitraum: jeweils zu Beginn des ersten Quartals des Folgejahres (Prüfung 2026: Anfang 2027)

  • Die auf jeden Bewerber entfallende Prüfungszeit soll in der mündlichen Prüfung 90 Minuten nicht überschreiten.

  • Der Prüfungsausschuss ist bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde gebildet: drei Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, davon einer mit Vorsitz, sowie drei Steuerberater oder zwei Steuerberater und ein Vertreter der Wirtschaft.

  • Der Antrag auf Bestellung sollte rechtzeitig vor dem Termin der mündlichen Prüfung, aber nicht vor Bestehen der schriftlichen Prüfung gestellt werden (Merkblatt, Stand 01/2022).

Gebühren

  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, auf Befreiung von der Prüfung oder auf verbindliche Auskunft: jeweils 200,00 EUR, auch bei wiederholter Antragstellung, zu zahlen bei Antragstellung.

  • Prüfungsgebühr: 1.300,00 EUR nach Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis der Steuerberaterkammer Thüringen (auf der Internetseite als Abweichung von § 39 Abs. 1 StBerG bezeichnet).

  • Erstattung der Zulassungsgebühr: zur Hälfte bei Rücknahme des Antrags vor der Entscheidung (§ 164b Abs. 2 StBerG); keine Erstattung bei Rücknahme nach der Entscheidung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung.

Ergebnisse der Kammer Thüringen

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/265743181841,9 %50,2 %
2024/255537191951,4 %52,1 %
2023/244728161450,0 %51,6 %
2022/235640191845,0 %45,1 %
2021/224732151443,8 %58,4 %
2020/214430131240,0 %48,5 %
2019/204536222158,3 %57,2 %
2018/194832201959,4 %57,5 %
2017/184534232058,8 %50,5 %
2016/174838171642,1 %41,6 %
2015/164331161548,4 %46,1 %
2014/155641262253,7 %51,4 %
2013/145244342863,6 %59,3 %
2012/135447222042,6 %51,4 %
2011/126751312752,9 %49,9 %
2010/115038211744,7 %48,6 %
2009/105247312757,4 %57,0 %
2008/095849292653,1 %49,9 %
2007/086546302758,7 %59,8 %
2006/079374524966,2 %59,5 %
2005/068258282746,6 %44,0 %
2004/0511186564957,0 %58,5 %
2003/0412992423942,4 %41,3 %
2002/03134111534742,3 %43,3 %
2001/02152123887863,4 %60,4 %
Quellen:
25 weitere Quellen

Steuerberaterprüfung Thüringen: vorbereitet in den Oktober.

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