Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern · Mecklenburg-Vorpommern

Steuerberaterprüfung Mecklenburg-Vorpommern: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: keine Ortsangabe der Kammer. Gebühren: 400 € für den Zulassungsantrag, 1.800 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 18,8 % bestanden (bundesweit 50,2 %).
Stand: 13.10.2026stbkammer-mv.de

Auf einen Blick

Schriftliche Prüfung

  • Schriftliche Prüfung 2026/2027: 06.–08.10.2026 in der Reihenfolge 06.10. Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete, 07.10. Ertragsteuern, 08.10. Buchführung und Bilanzwesen. Weitere Termine: 05.–07.10.2027, 10.–12.10.2028, 09.–11.10.2029.

  • Zulassung: Antrag bis 30. April des Prüfungsjahres, digital über das Antragsportal der Steuerberaterkammern. Laut Hinweisblatt (Stand Januar 2024) wird die Entscheidung voraussichtlich im Laufe des Monats Mai schriftlich bekannt gegeben; die Zulassung gilt nur für die nächste Prüfung.

  • Ladung zur schriftlichen Prüfung bis spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn; die drei Aufsichtsarbeiten werden an drei aufeinanderfolgenden Werktagen geschrieben (Hinweisblatt, Stand Januar 2024).

  • Hilfsmittel: Die Kammer stellt den gleich lautenden Ländererlass vom 10.10.2025 für die Prüfung 2026 als PDF bereit; die Textausgaben sind selbst zu beschaffen und mitzubringen und dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Griffregistern keine Eintragungen enthalten.

  • Rücktritt: Die Kammer hält ein Formular „Rücktrittserklärung“ bereit, in das auch die zugeteilte Kennzahl einzutragen ist. Die Erklärung ist unwiderruflich und wird mit Zugang bei der Aufsicht oder der Kammer wirksam; die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt, für eine spätere Prüfung ist eine neue Zulassung nötig (§ 6 Abs. 1 DVStB).

  • Prüfungsunfähigkeit: Für Nichterscheinen, Abbruch oder Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen gibt es den Vordruck „Amtsärztliches Attest“. Die bloße Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit genügt nicht; verlangt werden Angaben zu den Krankheitssymptomen, zum Untersuchungszeitpunkt und zur voraussichtlichen Dauer.

  • Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten werden schriftlich bekannt gegeben, gegebenenfalls zusammen mit der Ladung zur mündlichen Prüfung (Hinweisblatt, Stand Januar 2024).

Mündliche Prüfung

  • Die auf jeden Bewerber entfallende Prüfungszeit soll in der mündlichen Prüfung 90 Minuten nicht überschreiten.

  • Prüfungsausschuss beim Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (Abteilung Steuern): drei Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, davon einer als Vorsitzender, sowie drei Steuerberater oder zwei Steuerberater und ein Vertreter der Wirtschaft.

  • Wer aus einem nicht zu vertretenden Grund verhindert ist, kann die mündliche Prüfung nach Wegfall des Hinderungsgrunds nachholen (§ 30 Abs. 1 und 2 DVStB; Erkrankung auf Verlangen mit amtsärztlichem Zeugnis). Unentschuldigtes Versäumen gilt als nicht bestanden (§ 30 Abs. 3 DVStB).

Gebühren

  • Zulassung zur Steuerberaterprüfung, Befreiung von der Prüfung oder verbindliche Auskunft: jeweils 400,00 EUR (Internetseite der Kammer; Nr. 16 der Anlage zur Gebührenordnung, Stand 2023).

  • Teilnahme an der Steuerberaterprüfung (Durchführung): 1.800,00 EUR (Internetseite der Kammer; Nr. 17 der Anlage zur Gebührenordnung, Stand 2023).

  • Das Hinweisblatt zur Zulassung (Stand Januar 2024) nennt noch ältere Beträge: 300,00 EUR Zulassungsgebühr (§ 39 Abs. 1 StBerG) und 1.300,00 EUR Prüfungsgebühr; die Zahlungsaufforderung für die Prüfungsgebühr ergeht danach mit der Ladung zur schriftlichen Prüfung.

  • Erstattung: Zulassungsgebühr zur Hälfte bei Rücknahme des Antrags vor der Entscheidung (§ 164b Abs. 2 StBerG). Die Prüfungsgebühr wird bei Rücktritt bis zu dem in der Ladung bestimmten Zeitpunkt nicht erhoben (§ 39 Abs. 2 Satz 3 StBerG) und bei Rücktritt bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit zur Hälfte erstattet (§ 39 Abs. 2 Satz 4 StBerG).

  • Bestellung zum Steuerberater: 150,00 EUR (Nr. 18 der Anlage zur Gebührenordnung, Stand 2023).

Ergebnisse der Kammer Mecklenburg-Vorpommern

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/2640326618,8 %50,2 %
2024/254638181642,1 %52,1 %
2023/2440258728,0 %51,6 %
2022/2333235521,7 %45,1 %
2021/223933171751,5 %58,4 %
2020/213022101045,5 %48,5 %
2019/203528141450,0 %57,2 %
2018/194335141337,1 %57,5 %
2017/184132141443,8 %50,5 %
2016/173326121142,3 %41,6 %
2015/162924101041,7 %46,1 %
2014/154029121241,4 %51,4 %
2013/144231191651,6 %59,3 %
2012/135239141435,9 %51,4 %
2011/124741262458,5 %49,9 %
2010/113126141350,0 %48,6 %
2009/105951393670,6 %57,0 %
2008/094535211748,6 %49,9 %
2007/085145282760,0 %59,8 %
2006/075439313076,9 %59,5 %
2005/065540201947,5 %44,0 %
2004/057057424070,2 %58,5 %
2003/048271333042,3 %41,3 %
2002/039073494156,2 %43,3 %
2001/028971544563,4 %60,4 %
Quellen:
25 weitere Quellen

Steuerberaterprüfung Mecklenburg-Vorpommern: vorbereitet in den Oktober.

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