Steuerberaterkammer München · Bayern

Steuerberaterprüfung München: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer München: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: München, Deggendorf, Bad Aibling, Memmingen. Mündliche Prüfung: regelmäßig Ende Januar bis Ende April des Folgejahres (für die Prüfung 2026 also 2027). Gebühren: 300 € für den Zulassungsantrag, 1.350 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 50,6 % bestanden (bundesweit 50,2 %).

Auf einen Blick

Schriftliche Prüfung

Prüfungsorte laut Kammer

  • München – Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer München, Nederlinger Straße 9, 80638 München (auf der Kammerseite als Prüfungsort geführt, Stand Prüfungsjahr 2026)
  • Deggendorf – Stadthalle, Edlmairstraße 2, 94469 Deggendorf (auf der Kammerseite als Prüfungsort geführt, Stand Prüfungsjahr 2026)
  • Bad Aibling – Kurhaus, Wilhelm-Leibl-Platz 1, 83043 Bad Aibling (auf der Kammerseite als Prüfungsort geführt, Stand Prüfungsjahr 2026)
  • Memmingen – Stadthalle, Ulmer Straße 5, 87700 Memmingen (auf der Kammerseite als Prüfungsort geführt, Stand Prüfungsjahr 2026)
  • München – xtra-münchen.com, Hanauer Straße 103, 80933 München (im Prüfungsjahr 2026 aus technischen Gründen ausschließlich für die digitale Prüfung)
  • Termine der schriftlichen Prüfung laut Kammer (voraussichtlich): 2026: 06.–08.10.2026; 2027: 05.–07.10.2027; 2028: 10.–12.10.2028; 2029: 09.–11.10.2029; 2030: 08.–10.10.2030. Laut Merkblatt liegen die Klausuren in der Regel in der Woche nach der Feiertagswoche des 3. Oktober, Dienstag bis Donnerstag; die Termine werden jeweils ein Jahr vorher in den Kammermitteilungen und auf der Kammerseite veröffentlicht.

  • Zulassungsantrag: ab 1. Januar des Prüfungsjahres, Eingang bei der Kammer spätestens 30. April (für 2026: 30. April 2026 laut Bekanntmachung; später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt). Der Antrag ist ausschließlich über das Online-Antragsportal der Steuerberaterkammern mit Online-Ausweis zu stellen; Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind amtlich beglaubigt (notariell oder behördlich) per Post einzureichen, eingereichte Originale werden einbehalten.

  • Örtliche Zuständigkeit laut Kammerseite: Bewerber, die bei Antragstellung in den Oberfinanzbezirken München, Oberbayern, Niederbayern oder Schwaben vorwiegend beruflich tätig sind; ohne Beschäftigung zählt der Wohnsitz (bei mehreren der vorwiegende Aufenthalt), bei Auslandswohnsitz der Ort der beabsichtigten Niederlassung. Die Kammerseite bietet eine Postleitzahl-Abfrage.

  • Übliche, unverbindliche Handhabung laut Kammer: Klausuren in der ersten oder zweiten Oktoberwoche von Dienstag bis Donnerstag, jeweils 9–15 Uhr; Tag 1 Verfahrensrecht, Tag 2 Ertragsteuern, Tag 3 Buchführung. Bearbeitungsdauer laut Merkblatt in der Regel jeweils 6 Stunden. Zeitpunkt, Aufgaben, Bearbeitungszeit und Hilfsmittel bestimmt nicht die Kammer, sondern bundeseinheitlich die Finanzverwaltung.

  • Ladung: Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die zugelassenen Hilfsmittel werden im Ladungsschreiben mindestens einen Monat vorher mitgeteilt (Merkblatt).

  • Digitale Klausur: In Bayern kann die schriftliche Prüfung ab dem Prüfungsjahr 2026 wahlweise digital am Laptop geschrieben werden (Rechtsgrundlage laut Kammer: § 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG). Die Wahl zwischen digital und Papier wird verbindlich im Zulassungsantrag (Online-Antragsportal) getroffen; eine spätere Änderung oder ein Wechsel ist nicht möglich.

  • Digitale Klausur – Ausstattung: Laptop (voraussichtlich Lenovo ThinkPad T16), externe Tastatur (Cherry KC 1000, deutsches Layout) und Maus (Cherry MC 1000) werden gestellt; eigene Geräte, ein zweiter Bildschirm und Laptoperhöhungen sind nicht erlaubt, ein eigenes Mousepad oder eine Handballenablage schon. Tische am Prüfungsstandort München: 120 cm breit, 70 cm tief; zusätzliche Ablageflächen sind unzulässig. Speisen und Getränke sind vom Laptop fernzuhalten.

  • Digitale Klausur – Ablauf: Der Aufgabentext wird nur auf Papier ausgegeben. Konzeptpapier wird gestellt, am Ende eingesammelt und vernichtet; bewertet wird ausschließlich die elektronische Datei. Die Eingaben werden in einem eigenen Netzwerk alle paar Sekunden automatisch gesichert; Support-Mitarbeiter der beauftragten IQUL GmbH sind vor Ort, technische Probleme zeigt man durch Heben beider Hände an. Fünf Minuten vor Ende erfolgt ein Hinweis, danach schließt die Software automatisch; vorzeitige Abgabe ist möglich.

  • Prüfungssoftware (webbasiert): fortlaufender Text ohne Seitenansicht (manueller Seitenumbruch möglich), keine Rechtschreibprüfung, keine Suchfunktion, keine farblichen Markierungen oder Kommentare; Formatierung nur unterstrichen, fett, kursiv, hoch- und tiefgestellt; Ausschneiden, Kopieren und Einfügen möglich (eingefügter Text ist unformatiert), ebenso Einzug, Tabellen und Sonderzeichen. Ein Demoportal zum Kennenlernen (ohne Speicherung, nur mit Google Chrome aufrufbar) ist verlinkt.

  • Hilfsmittel: von den Bewerbern selbst zu beschaffen und mitzubringen, auch bei der digitalen Klausur in Papierform zu nutzen; maßgeblich ist der Hilfsmittelerlass der Länder (für 2026 vom 10. Oktober 2025). Laut Kammer sind in den Büchern Unterstreichungen und (farbige) Markierungen erlaubt, schriftliche Ergänzungen und Anmerkungen nicht; Indexe (z. B. Post-its oder Reiter) dürfen angebracht werden.

  • Mitzubringen sind Schreibzeug und ein netzunabhängiger, geräuschloser, nicht programmierbarer Taschenrechner (sog. Tax-Taste erlaubt). Mobiltelefone sind im Prüfungsraum nicht gestattet und werden vom Prüfungsausschuss grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet.

  • Ergebnis der schriftlichen Prüfung: Versand per Post voraussichtlich nicht vor dem 6. Januar; vorherige telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn der Notendurchschnitt der drei Aufsichtsarbeiten 4,5 nicht übersteigt; wer bestanden hat, erhält die Ladung zur mündlichen Prüfung mit gleicher Post.

  • Nachteilsausgleich: Körperbehinderten Personen werden auf Antrag und Nachweis Erleichterungen für die Aufsichtsarbeiten gewährt (§ 18 Abs. 3 DVStB). Der Antrag ist zusammen mit dem Zulassungsantrag zu stellen; das amtsärztliche Attest muss die Prüfungsbeeinträchtigung benennen und soll Art des Ausgleichs bzw. Dauer der Verlängerung vorschlagen.

  • Rücktritt und Wiederholung: Die schriftliche Prüfung kann nicht nachgeholt werden. Wer vor oder während der schriftlichen Prüfung den Rücktritt erklärt, hat die Prüfung nicht abgelegt; der Rücktritt zählt nicht bei den Wiederholungsmöglichkeiten. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden; für jede Wiederholung ist ein neuer Zulassungsantrag nötig (Merkblatt).

  • Staatsprüfung: Die Kammer verantwortet die organisatorische Durchführung; bewertet werden die Leistungen vom staatlichen Prüfungsausschuss, den das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einsetzt.

Mündliche Prüfung

Zeitraum: regelmäßig Ende Januar bis Ende April des Folgejahres (für die Prüfung 2026 also 2027)

  • Ladung: Die erfolgreichen Bewerber werden mit der Mitteilung der schriftlichen Ergebnisse Anfang Januar zur mündlichen Prüfung geladen. Die Termine werden im Interesse der Gleichbehandlung per EDV nach dem Zufallsprinzip verteilt.

  • Mitzubringen: Einladungsschreiben und Personalausweis. Erlaubt sind eigene Gesetzestexte und Schreibzeug; Papier für die Vorbereitung des Vortrags wird gestellt. Gesetzestexte stellt die Kammer nicht mehr.

  • Kurzvortrag: Zu Beginn hält jeder Prüfling allein vor dem Prüfungsausschuss einen Kurzvortrag. Er wählt aus drei Themenvorschlägen; Vorbereitungszeit 30 Minuten; der Vortrag soll höchstens 10 Minuten dauern.

  • Prüfungsgespräch: Regelmäßig sitzen sich sechs Prüfer und vier Prüflinge gegenüber (Merkblatt: in der Regel Prüfung zusammen mit drei weiteren Bewerbern). Geprüft wird in sechs Abschnitten; Gebiete neben dem Steuerrecht: Handelsrecht, Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschafts- und Insolvenzrechts und des Europarechts, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Volkswirtschaft sowie Berufsrecht.

  • Bestehen: Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Gesamtnoten für den schriftlichen und den mündlichen Teil 4,15 nicht übersteigt.

  • Verhinderung: Eine Erkrankung bei der mündlichen Prüfung ist mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen, dann wird ein Nachholtermin zugewiesen. Wer ohne ausreichende Entschuldigung fehlt, hat die Prüfung nicht bestanden.

Gebühren

  • Zulassungsgebühr 300,00 EUR – Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2026; bei Antragstellung an die Kammer zu zahlen (Bekanntmachung 2026 unter Verweis auf § 39 Abs. 1 StBerG; Gebührenordnung der Steuerberaterkammer München § 1 Abs. 5a Nr. 5a.1).

  • Prüfungsgebühr 1.350,00 EUR – Durchführung der Steuerberaterprüfung 2026; erst nach der Zulassung zu zahlen, spätestens am 31. Juli 2026. Nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung (§ 39 Abs. 2 StBerG; Gebührenordnung Nr. 5a.2).

  • Verbindliche Auskunft 300 EUR – über einzelne Voraussetzungen der Zulassung oder Befreiung; bei Antragstellung zu zahlen. Nimmt der Antragsteller den Antrag nach dem Erörterungsschreiben der Kammer zurück, wird die halbe Gebühr erstattet (Kammerseite).

  • Befreiung von der Prüfung (§ 38 StBerG) 300,00 EUR – bei Antragstellung zu zahlen (Kammerseite; Gebührenordnung Nr. 5a.1).

  • Rechtsgrundlage: Gebührenordnung der Steuerberaterkammer München in der am 15. September 2025 beschlossenen und am 13. Oktober 2025 vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen genehmigten Fassung; für die Steuerberaterprüfung verweist sie im Übrigen auf §§ 39 Abs. 2 Satz 2 bis 4, 164b StBerG.

Ergebnisse der Kammer München

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/2673157332629050,6 %50,2 %
2024/2572357532028349,2 %52,1 %
2023/2472756133228951,5 %51,6 %
2022/2369853127124746,5 %45,1 %
2021/2276860739234456,7 %58,4 %
2020/2168051128324648,1 %48,5 %
2019/2076160539134456,9 %57,2 %
2018/1978861742335657,7 %57,5 %
2017/1873957936329851,5 %50,5 %
2016/1778359029123539,8 %41,6 %
2015/1677360731725742,3 %46,1 %
2014/1567752732926249,7 %51,4 %
2013/1467353541132360,4 %59,3 %
2012/1365852834927652,3 %51,4 %
2011/1277059138330852,1 %49,9 %
2010/1180564137529646,2 %48,6 %
2009/1082766547338457,7 %57,0 %
2008/0971154533726248,1 %49,9 %
2007/0861645734026558,0 %59,8 %
2006/0770352538431560,0 %59,5 %
2005/0672649127420642,0 %44,0 %
2004/0595569252942962,0 %58,5 %
2003/041.06878838632641,4 %41,3 %
2002/0395774537829339,3 %43,3 %
2001/0293073956846362,7 %60,4 %
Quellen:
26 weitere Quellen

Steuerberaterprüfung München (Bayern): vorbereitet in den Oktober.

Die Aufgaben sind bundesweit dieselben. Trainieren Sie sie mit Lernplan bis zu Ihrem Termin, Klausurfällen mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen für die Mündliche.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
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