Steuerberaterprüfung München: Termine, Ort, Bestehensquote
Auf einen Blick
- Mündliche Prüfung
- Zeitraum
- regelmäßig Ende Januar bis Ende April des Folgejahres (für die Prüfung 2026 also 2027)
Schriftliche Prüfung
Prüfungsorte laut Kammer
- München – Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer München, Nederlinger Straße 9, 80638 München (auf der Kammerseite als Prüfungsort geführt, Stand Prüfungsjahr 2026)
- Deggendorf – Stadthalle, Edlmairstraße 2, 94469 Deggendorf (auf der Kammerseite als Prüfungsort geführt, Stand Prüfungsjahr 2026)
- Bad Aibling – Kurhaus, Wilhelm-Leibl-Platz 1, 83043 Bad Aibling (auf der Kammerseite als Prüfungsort geführt, Stand Prüfungsjahr 2026)
- Memmingen – Stadthalle, Ulmer Straße 5, 87700 Memmingen (auf der Kammerseite als Prüfungsort geführt, Stand Prüfungsjahr 2026)
- München – xtra-münchen.com, Hanauer Straße 103, 80933 München (im Prüfungsjahr 2026 aus technischen Gründen ausschließlich für die digitale Prüfung)
Termine der schriftlichen Prüfung laut Kammer (voraussichtlich): 2026: 06.–08.10.2026; 2027: 05.–07.10.2027; 2028: 10.–12.10.2028; 2029: 09.–11.10.2029; 2030: 08.–10.10.2030. Laut Merkblatt liegen die Klausuren in der Regel in der Woche nach der Feiertagswoche des 3. Oktober, Dienstag bis Donnerstag; die Termine werden jeweils ein Jahr vorher in den Kammermitteilungen und auf der Kammerseite veröffentlicht.
Zulassungsantrag: ab 1. Januar des Prüfungsjahres, Eingang bei der Kammer spätestens 30. April (für 2026: 30. April 2026 laut Bekanntmachung; später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt). Der Antrag ist ausschließlich über das Online-Antragsportal der Steuerberaterkammern mit Online-Ausweis zu stellen; Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind amtlich beglaubigt (notariell oder behördlich) per Post einzureichen, eingereichte Originale werden einbehalten.
Örtliche Zuständigkeit laut Kammerseite: Bewerber, die bei Antragstellung in den Oberfinanzbezirken München, Oberbayern, Niederbayern oder Schwaben vorwiegend beruflich tätig sind; ohne Beschäftigung zählt der Wohnsitz (bei mehreren der vorwiegende Aufenthalt), bei Auslandswohnsitz der Ort der beabsichtigten Niederlassung. Die Kammerseite bietet eine Postleitzahl-Abfrage.
Übliche, unverbindliche Handhabung laut Kammer: Klausuren in der ersten oder zweiten Oktoberwoche von Dienstag bis Donnerstag, jeweils 9–15 Uhr; Tag 1 Verfahrensrecht, Tag 2 Ertragsteuern, Tag 3 Buchführung. Bearbeitungsdauer laut Merkblatt in der Regel jeweils 6 Stunden. Zeitpunkt, Aufgaben, Bearbeitungszeit und Hilfsmittel bestimmt nicht die Kammer, sondern bundeseinheitlich die Finanzverwaltung.
Ladung: Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die zugelassenen Hilfsmittel werden im Ladungsschreiben mindestens einen Monat vorher mitgeteilt (Merkblatt).
Digitale Klausur: In Bayern kann die schriftliche Prüfung ab dem Prüfungsjahr 2026 wahlweise digital am Laptop geschrieben werden (Rechtsgrundlage laut Kammer: § 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG). Die Wahl zwischen digital und Papier wird verbindlich im Zulassungsantrag (Online-Antragsportal) getroffen; eine spätere Änderung oder ein Wechsel ist nicht möglich.
Digitale Klausur – Ausstattung: Laptop (voraussichtlich Lenovo ThinkPad T16), externe Tastatur (Cherry KC 1000, deutsches Layout) und Maus (Cherry MC 1000) werden gestellt; eigene Geräte, ein zweiter Bildschirm und Laptoperhöhungen sind nicht erlaubt, ein eigenes Mousepad oder eine Handballenablage schon. Tische am Prüfungsstandort München: 120 cm breit, 70 cm tief; zusätzliche Ablageflächen sind unzulässig. Speisen und Getränke sind vom Laptop fernzuhalten.
Digitale Klausur – Ablauf: Der Aufgabentext wird nur auf Papier ausgegeben. Konzeptpapier wird gestellt, am Ende eingesammelt und vernichtet; bewertet wird ausschließlich die elektronische Datei. Die Eingaben werden in einem eigenen Netzwerk alle paar Sekunden automatisch gesichert; Support-Mitarbeiter der beauftragten IQUL GmbH sind vor Ort, technische Probleme zeigt man durch Heben beider Hände an. Fünf Minuten vor Ende erfolgt ein Hinweis, danach schließt die Software automatisch; vorzeitige Abgabe ist möglich.
Prüfungssoftware (webbasiert): fortlaufender Text ohne Seitenansicht (manueller Seitenumbruch möglich), keine Rechtschreibprüfung, keine Suchfunktion, keine farblichen Markierungen oder Kommentare; Formatierung nur unterstrichen, fett, kursiv, hoch- und tiefgestellt; Ausschneiden, Kopieren und Einfügen möglich (eingefügter Text ist unformatiert), ebenso Einzug, Tabellen und Sonderzeichen. Ein Demoportal zum Kennenlernen (ohne Speicherung, nur mit Google Chrome aufrufbar) ist verlinkt.
Hilfsmittel: von den Bewerbern selbst zu beschaffen und mitzubringen, auch bei der digitalen Klausur in Papierform zu nutzen; maßgeblich ist der Hilfsmittelerlass der Länder (für 2026 vom 10. Oktober 2025). Laut Kammer sind in den Büchern Unterstreichungen und (farbige) Markierungen erlaubt, schriftliche Ergänzungen und Anmerkungen nicht; Indexe (z. B. Post-its oder Reiter) dürfen angebracht werden.
Mitzubringen sind Schreibzeug und ein netzunabhängiger, geräuschloser, nicht programmierbarer Taschenrechner (sog. Tax-Taste erlaubt). Mobiltelefone sind im Prüfungsraum nicht gestattet und werden vom Prüfungsausschuss grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet.
Ergebnis der schriftlichen Prüfung: Versand per Post voraussichtlich nicht vor dem 6. Januar; vorherige telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn der Notendurchschnitt der drei Aufsichtsarbeiten 4,5 nicht übersteigt; wer bestanden hat, erhält die Ladung zur mündlichen Prüfung mit gleicher Post.
Nachteilsausgleich: Körperbehinderten Personen werden auf Antrag und Nachweis Erleichterungen für die Aufsichtsarbeiten gewährt (§ 18 Abs. 3 DVStB). Der Antrag ist zusammen mit dem Zulassungsantrag zu stellen; das amtsärztliche Attest muss die Prüfungsbeeinträchtigung benennen und soll Art des Ausgleichs bzw. Dauer der Verlängerung vorschlagen.
Rücktritt und Wiederholung: Die schriftliche Prüfung kann nicht nachgeholt werden. Wer vor oder während der schriftlichen Prüfung den Rücktritt erklärt, hat die Prüfung nicht abgelegt; der Rücktritt zählt nicht bei den Wiederholungsmöglichkeiten. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden; für jede Wiederholung ist ein neuer Zulassungsantrag nötig (Merkblatt).
Staatsprüfung: Die Kammer verantwortet die organisatorische Durchführung; bewertet werden die Leistungen vom staatlichen Prüfungsausschuss, den das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einsetzt.
Mündliche Prüfung
Zeitraum: regelmäßig Ende Januar bis Ende April des Folgejahres (für die Prüfung 2026 also 2027)
Ladung: Die erfolgreichen Bewerber werden mit der Mitteilung der schriftlichen Ergebnisse Anfang Januar zur mündlichen Prüfung geladen. Die Termine werden im Interesse der Gleichbehandlung per EDV nach dem Zufallsprinzip verteilt.
Mitzubringen: Einladungsschreiben und Personalausweis. Erlaubt sind eigene Gesetzestexte und Schreibzeug; Papier für die Vorbereitung des Vortrags wird gestellt. Gesetzestexte stellt die Kammer nicht mehr.
Kurzvortrag: Zu Beginn hält jeder Prüfling allein vor dem Prüfungsausschuss einen Kurzvortrag. Er wählt aus drei Themenvorschlägen; Vorbereitungszeit 30 Minuten; der Vortrag soll höchstens 10 Minuten dauern.
Prüfungsgespräch: Regelmäßig sitzen sich sechs Prüfer und vier Prüflinge gegenüber (Merkblatt: in der Regel Prüfung zusammen mit drei weiteren Bewerbern). Geprüft wird in sechs Abschnitten; Gebiete neben dem Steuerrecht: Handelsrecht, Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschafts- und Insolvenzrechts und des Europarechts, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Volkswirtschaft sowie Berufsrecht.
Bestehen: Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Gesamtnoten für den schriftlichen und den mündlichen Teil 4,15 nicht übersteigt.
Verhinderung: Eine Erkrankung bei der mündlichen Prüfung ist mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen, dann wird ein Nachholtermin zugewiesen. Wer ohne ausreichende Entschuldigung fehlt, hat die Prüfung nicht bestanden.
Gebühren
Zulassungsgebühr 300,00 EUR – Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2026; bei Antragstellung an die Kammer zu zahlen (Bekanntmachung 2026 unter Verweis auf § 39 Abs. 1 StBerG; Gebührenordnung der Steuerberaterkammer München § 1 Abs. 5a Nr. 5a.1).
Prüfungsgebühr 1.350,00 EUR – Durchführung der Steuerberaterprüfung 2026; erst nach der Zulassung zu zahlen, spätestens am 31. Juli 2026. Nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung (§ 39 Abs. 2 StBerG; Gebührenordnung Nr. 5a.2).
Verbindliche Auskunft 300 EUR – über einzelne Voraussetzungen der Zulassung oder Befreiung; bei Antragstellung zu zahlen. Nimmt der Antragsteller den Antrag nach dem Erörterungsschreiben der Kammer zurück, wird die halbe Gebühr erstattet (Kammerseite).
Befreiung von der Prüfung (§ 38 StBerG) 300,00 EUR – bei Antragstellung zu zahlen (Kammerseite; Gebührenordnung Nr. 5a.1).
Rechtsgrundlage: Gebührenordnung der Steuerberaterkammer München in der am 15. September 2025 beschlossenen und am 13. Oktober 2025 vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen genehmigten Fassung; für die Steuerberaterprüfung verweist sie im Übrigen auf §§ 39 Abs. 2 Satz 2 bis 4, 164b StBerG.
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Steuerberaterprüfung
- · steuerberaterkammer-muenchen.de – Zulassung
- · steuerberaterkammer-muenchen.de – Schriftliche Prüfung
11 weitere Quellen
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Mündliche Prüfung
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Merkblatt: Informationen zur Steuerberaterprüfung
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Bekanntmachung: Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2026
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Hinweise bzw. FAQs zur elektronischen Steuerberaterprüfung
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Hinweise zur elektronischen Steuerberaterprüfung 2026
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin…
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Verbindliche Auskunft
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Befreiung von der Prüfung
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Zuständige Prüfstelle
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Gebührenordnung der Steuerberaterkammer München
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Rechtsgrundlagen
Ergebnisse der Kammer München
Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.
| Prüfung | Zugelassen | Teilnehmer | Zur Mündlichen | Bestanden | Quote | Bund |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2025/26 | 731 | 573 | 326 | 290 | 50,6 % | 50,2 % |
| 2024/25 | 723 | 575 | 320 | 283 | 49,2 % | 52,1 % |
| 2023/24 | 727 | 561 | 332 | 289 | 51,5 % | 51,6 % |
| 2022/23 | 698 | 531 | 271 | 247 | 46,5 % | 45,1 % |
| 2021/22 | 768 | 607 | 392 | 344 | 56,7 % | 58,4 % |
| 2020/21 | 680 | 511 | 283 | 246 | 48,1 % | 48,5 % |
| 2019/20 | 761 | 605 | 391 | 344 | 56,9 % | 57,2 % |
| 2018/19 | 788 | 617 | 423 | 356 | 57,7 % | 57,5 % |
| 2017/18 | 739 | 579 | 363 | 298 | 51,5 % | 50,5 % |
| 2016/17 | 783 | 590 | 291 | 235 | 39,8 % | 41,6 % |
| 2015/16 | 773 | 607 | 317 | 257 | 42,3 % | 46,1 % |
| 2014/15 | 677 | 527 | 329 | 262 | 49,7 % | 51,4 % |
| 2013/14 | 673 | 535 | 411 | 323 | 60,4 % | 59,3 % |
| 2012/13 | 658 | 528 | 349 | 276 | 52,3 % | 51,4 % |
| 2011/12 | 770 | 591 | 383 | 308 | 52,1 % | 49,9 % |
| 2010/11 | 805 | 641 | 375 | 296 | 46,2 % | 48,6 % |
| 2009/10 | 827 | 665 | 473 | 384 | 57,7 % | 57,0 % |
| 2008/09 | 711 | 545 | 337 | 262 | 48,1 % | 49,9 % |
| 2007/08 | 616 | 457 | 340 | 265 | 58,0 % | 59,8 % |
| 2006/07 | 703 | 525 | 384 | 315 | 60,0 % | 59,5 % |
| 2005/06 | 726 | 491 | 274 | 206 | 42,0 % | 44,0 % |
| 2004/05 | 955 | 692 | 529 | 429 | 62,0 % | 58,5 % |
| 2003/04 | 1.068 | 788 | 386 | 326 | 41,4 % | 41,3 % |
| 2002/03 | 957 | 745 | 378 | 293 | 39,3 % | 43,3 % |
| 2001/02 | 930 | 739 | 568 | 463 | 62,7 % | 60,4 % |
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung 2025/2026 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- · steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2024: Steuerberaterprüfung 2024/2025 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
26 weitere Quellen
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistiken über das Ergebnis der Steuerberaterprüfung (ab 2009)
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2023: Steuerberaterprüfung 2023/2024 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2022: Steuerberaterprüfung 2022 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2021: Steuerberaterprüfung 2021 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2020: Steuerberaterprüfung 2020 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- web.archive.org – Steuerberaterprüfung 2020 im Bundesgebiet – Schlussmeldung (frühere Fassung, J…
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2019: Steuerberaterprüfung 2019 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2018: Steuerberaterprüfung 2018 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2017: Steuerberaterprüfung 2017 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2016: Steuerberaterprüfung 2016 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2015: Steuerberaterprüfung 2015 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2014: Steuerberaterprüfung 2014 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2013: Steuerberaterprüfung 2013 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2012: Steuerberaterprüfung 2012 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2011: Steuerberaterprüfung 2011 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2010: Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2010/2011
- web.archive.org – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2009/2010 – Gesamtübersicht (Anlage zu Pre…
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2009/2010 – Gesamtübersicht
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2008/2009
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2007/2008
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2006/2007
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2005/2006
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2004/2005
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2003/2004
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2002/2003
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2001/2002
Informationen der Kammer
- Steuerberaterprüfung – Übersichtsseite der Kammer
- Zulassung (Fristen, Voraussetzungen, Downloads)
- Schriftliche Prüfung (Termine 2026–2030, Prüfungsorte, Hilfsmittel)
- Mündliche Prüfung
- Merkblatt „Informationen zur Steuerberaterprüfung“ (PDF)
- Bekanntmachung Zulassung zur Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung 2026 (PDF)
- Hinweise bzw. FAQs zur digitalen Steuerberaterprüfung (PDF)
- Hilfsmittelerlass 2026 vom 10. Oktober 2025 (PDF)
- Einzureichende Unterlagen für den Zulassungsantrag (PDF)
- Formular Arbeitgeberbescheinigung (PDF)
- Online-Antragsportal der Steuerberaterkammern
- Demoportal der digitalen Prüfungsumgebung
- Verbindliche Auskunft
- Befreiung von der Prüfung
- Zuständige Prüfstelle (Postleitzahl-Abfrage)
- Gebührenordnung der Steuerberaterkammer München (PDF)
- Archiv: 60. Steuerberaterprüfung 2014 – Gesamtübersicht der Prüfungsergebnisse
Alle Angaben nach den Veröffentlichungen der Kammer, Stand 13.10.2026. Verbindlich sind die Bekanntmachungen der Kammer und Ihr Ladungsschreiben.
Steuerberaterprüfung München (Bayern): vorbereitet in den Oktober.
Die Aufgaben sind bundesweit dieselben. Trainieren Sie sie mit Lernplan bis zu Ihrem Termin, Klausurfällen mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen für die Mündliche.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche