Steuerberaterkammer Nürnberg · Bayern

Steuerberaterprüfung Nürnberg: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer Nürnberg: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: Bamberg (Papier) · Fürth (digital). Mündliche Prüfung: in der Regel 20. Januar bis 31. März des Folgejahres (für die Prüfung 2026 also 2027). Gebühren: 300 € für den Zulassungsantrag, 1.350 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 50,6 % bestanden (bundesweit 50,2 %).
Stand: 13.10.2026stbk-nuernberg.de

Auf einen Blick

Schriftliche Prüfung

Prüfungsorte laut Kammer

  • Bamberg – Brose Arena, Forchheimer Str. 15, 96050 Bamberg (Prüfung 2026, Bearbeitung auf Papier)
  • Fürth – Stadthalle Fürth, Rosenstraße 50, 90762 Fürth (Prüfung 2026, digitale Bearbeitung)
  • Nürnberg – Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Nürnberg: nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Prüfungserleichterung wegen körperlicher Gebrechen (laut FAQ-Dokument der Kammer, PDF von Dezember 2020)
  • Termine laut Kammer: Steuerberater- und Eignungsprüfung 2026 am 06.–08. Oktober 2026; kommende Termine 05.–07. Oktober 2027 und 10.–12. Oktober 2028.

  • Zulassungsantrag: Frist 30. April des Prüfungsjahres (für 2026: 30. April 2026, Bekanntmachung vom 10. Dezember 2025). Antrag über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (Anmeldung nur mit Personalausweis/Online-Ausweis und BundID); die Unterlagen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 und 3 DVStB sind als beglaubigte Kopien per Post einzureichen, der Beglaubigungsvermerk muss ein Dienstsiegel tragen. Die Anmeldung zur Prüfung 2027 ist laut Kammerseite ab 01.01.2027 möglich.

  • Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken; maßgeblich ist die vorwiegende berufliche Tätigkeit bei Antragstellung, ersatzweise der Wohnsitz bzw. vorwiegende Aufenthalt.

  • Digitale Klausur: Die Teilnehmer der Prüfung 2026 können den schriftlichen Teil erstmals auch digital ablegen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG). Die Entscheidung fällt im Zulassungsantrag und ist verbindlich; ein späterer Wechsel zwischen Papier und elektronischer Prüfung ist ausgeschlossen. Prüfungsort hängt 2026 von der Form ab: Papier in Bamberg, digital in Fürth.

  • Digitale Klausur – Ausstattung: Laptop (voraussichtlich Lenovo ThinkPad T16), externe Tastatur (Cherry KC1000, deutsches Layout) und Maus (Cherry MC1000) werden gestellt; eigene Geräte, zweiter Bildschirm und Laptoperhöhungen sind nicht zugelassen, Mousepads und Handballenauflagen schon. Prüfungstische am „Prüfungsstandort Nürnberg“ laut FAQ: 125 cm breit, 75 cm tief; zusätzliche Ablageflächen sind nicht erlaubt.

  • Digitale Klausur – Ablauf: Aufgabentext ausschließlich auf Papier; Konzeptpapier wird gestellt, eingesammelt und vernichtet, bewertet wird nur die elektronische Datei. Automatische Sicherung im Abstand weniger Sekunden in eigenem Netzwerk; Support-Mitarbeiter der beauftragten IQUL GmbH vor Ort (Störung durch Heben beider Hände anzeigen). Hinweis 5 Minuten vor Ende, danach schließt die Software automatisch. Die Software kennt keine Seitenansicht, keine Rechtschreibprüfung, keine Suche und keine farblichen Markierungen; ein Demoportal (nur Google Chrome) ist verlinkt.

  • Ladung und Ort: Laut FAQ-Dokument der Kammer (PDF von Dezember 2020) wird die Ladung mit dem Prüfungsort im Juli des Prüfungsjahres versandt; Wünsche zum Prüfungsort werden aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt (Merkblatt: nur in begründeten Ausnahmefällen).

  • Schreibgerät (FAQ): Lösungen mit Bleistift sind unzulässig; zugelassen sind Kugelschreiber, Füllfederhalter und andere Tintenstifte in Blau oder Schwarz.

  • Hilfsmittel: werden von der Finanzverwaltung bestimmt; maßgeblich ist ausschließlich der aktuelle gleich lautende Ländererlass (für 2026 vom 10. Oktober 2025). Die Textausgaben sind selbst zu beschaffen und mitzubringen, auch bei der digitalen Klausur in Papierform.

  • Nichterscheinen und Rücktritt (FAQ/Merkblatt): Wer nicht erscheint, gleich aus welchem Grund, wird nicht als Teilnehmer geführt und behält den Versuch; ein ärztliches Attest ist dafür nicht nötig. Der Rücktritt ist bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit gegenüber der Kammer oder der Aufsicht möglich; die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt (§ 21 Abs. 1 DVStB) und ist insgesamt neu abzulegen. Die schriftliche Prüfung kann nicht nachgeholt werden.

  • Nachteilsausgleich: Erleichterungen nach § 18 Abs. 3 DVStB auf Antrag, der mit dem Zulassungsantrag gestellt werden soll; Art und Umfang der Körperbehinderung sind mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen. Vorübergehende Beschwerden (z. B. Sehnenreizung) genügen laut FAQ nicht. Das Infoblatt für den Amtsarzt (reguläre Dauer 6 Stunden an drei aufeinanderfolgenden Tagen, kein zeitliches Auftrennen der Termine) bittet um Aussagen dazu, ob eine dauerhafte Behinderung vorliegt, welche Erleichterung empfohlen wird und ob dem Kandidaten bei einer Zeitverlängerung genügend Ruhephasen bis zum Folgetag bleiben.

  • Ergebnis der schriftlichen Prüfung: Mitteilung per Post (einfacher Brief) in der ersten Januarwoche, in der Regel zwischen Neujahr und Heilige Drei Könige; für die Prüfung 2026 voraussichtlich in KW 1. Vorherige Anfragen werden nicht beantwortet. Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in der schriftlichen Prüfung mindestens den Durchschnitt 4,5 erreicht (§ 25 Abs. 2 DVStB).

  • Klausureinsicht (FAQ): Möglichkeit und Termine der Einsichtnahme stehen im Ergebnisbescheid Anfang Januar. Die Einsicht findet in der Geschäftsstelle der Kammer statt, nur nach Terminvereinbarung und gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises; Kopien der Arbeit werden nicht angefertigt.

  • Verkürzte Prüfung: Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (auch mit bestandener Prüfung) können die verkürzte Form beantragen; Antrag mit dem Zulassungsantrag samt Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer (§ 37a Abs. 1 StBerG, § 5 Abs. 1 DVStB). Die Eignungsprüfung umfasst laut Kammerseite in der Regel zwei der drei Klausuren.

Mündliche Prüfung

Zeitraum: in der Regel 20. Januar bis 31. März des Folgejahres (für die Prüfung 2026 also 2027)

Ort: Nürnberg – Steuerberaterkammer Nürnberg, Karolinenstr. 28, 90402 Nürnberg (Geschäftsstelle)

Bewerber je Prüfungstag: 4

  • Termin: Das Datum wird nach dem Zufallsprinzip vergeben und mit dem Schreiben über die schriftlichen Ergebnisse Anfang Januar mitgeteilt; Terminwünsche werden nicht berücksichtigt.

  • Tagesablauf laut FAQ-Dokument der Kammer (PDF von Dezember 2020): Beginn jeweils 8.45 Uhr, Ende gegen 14.00 Uhr. Zuerst die Vorträge der vier Bewerber (8.45 bis ca. 9.30 Uhr), danach prüft jeder Prüfer in seinem Prüfungsgebiet; nach dem zweiten und dem vierten Prüfer ist jeweils eine Pause vorgesehen, deren Dauer der Vorsitz festlegt.

  • Aufbau: kurzer Vortrag (etwa 10 Minuten) über einen Gegenstand der Prüfungsgebiete des § 37 Abs. 3 StBerG und sechs Prüfungsabschnitte. Für den Vortrag werden eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn drei Themen zur Wahl gestellt. Auf jeden Bewerber soll laut Kammerseite eine Prüfungszeit von 1 bis 1,5 Stunden entfallen.

  • Hilfsmittel laut FAQ (2020): Für die Vorbereitung des Vortrags sind nur die von der Kammer bereitgestellten Gesetzestexte zugelassen (Beck-Textausgaben „Steuergesetze“ und „Schönfelder Deutsche Gesetze“), keine eigenen Gesetze. Richtlinien und Erlasse werden zusätzlich in den Fragerunden bereitgestellt. Stifte, Papier und Karteikarten stellt die Kammer; eigene Schreibsachen sind erlaubt.

  • Prüfungsausschuss laut Kammerseite: 6 Mitglieder – drei Beamte des höheren Dienstes der Finanzverwaltung, ein Vertreter der Wirtschaft und zwei Steuerberater.

  • Bestehen: Die Prüfung ist bestanden, wenn die durch zwei geteilte Summe der Gesamtnoten für die schriftliche und die mündliche Prüfung 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 DVStB).

  • Verhinderung: Erkrankungen sind mit amtsärztlichem Zeugnis nachzuweisen, dann wird ein Nachholtermin festgesetzt (§ 30 DVStB); nachträgliche Einwendungen bleiben unberücksichtigt. Unentschuldigtes Versäumen gilt als nicht bestandene Prüfung.

  • Begründung bei Nichtbestehen (FAQ): Eine Begründung der Bewertung setzt ein konkretes, sachlich begründetes Verlangen des Prüflings im unmittelbaren Anschluss an die Prüfung voraus; pauschale Kritik genügt nicht. Die Kammer weist darauf hin, dass die Erinnerung an das Prüfungsgeschehen nach etwa zwei Monaten nachlässt und verspätetes Vorbringen zulasten des Prüflings geht.

Gebühren

  • Zulassungsgebühr 300 EUR – Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2026; bei Antragstellung fällig (§ 39 Abs. 1, 3 und § 164b StBerG; Bekanntmachung vom 10. Dezember 2025). Auch bei wiederholter Antragstellung zu zahlen.

  • Prüfungsgebühr 1.350,00 EUR – Prüfung 2026; nach erfolgter Zulassung zu zahlen, Eingang spätestens 31. Juli 2026. Nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung (§ 39 Abs. 2 Satz 2 StBerG). Die Kammer bittet, erst nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu überweisen; Barzahlung ist nicht möglich.

  • Erstattung bei Rücktritt: Erfolgt der Rücktritt nach dem 31. Juli 2026, wird die Hälfte der Prüfungsgebühr erstattet (Bekanntmachung 2026 unter Verweis auf § 39 Abs. 2 Satz 4 StBerG).

  • Verbindliche Auskunft und Befreiung von der Prüfung: jeweils 300 EUR (Kammerseite unter Verweis auf § 39 Abs. 1 StBerG).

  • Erstattung der Zulassungsgebühr (Merkblatt, Stand 2020): Wird der Zulassungsantrag vor der Entscheidung zurückgenommen, wird die Hälfte erstattet (§ 164b Abs. 2 StBerG); nach der Entscheidung oder bei Nichtteilnahme gibt es keine Erstattung.

  • Hinweis zu älteren Unterlagen: Das Merkblatt der Kammer (Stand 2020) nennt noch 200 EUR Zulassungs- bzw. Befreiungsgebühr und 1.000 EUR Prüfungsgebühr; die Kammerseite und die Bekanntmachung für 2026 nennen 300 EUR und 1.350 EUR.

Ergebnisse der Kammer Nürnberg

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/2630923912812150,6 %50,2 %
2024/2529823714012552,7 %52,1 %
2023/2431223711911146,8 %51,6 %
2022/232912191069744,3 %45,1 %
2021/2234727219817464,0 %58,4 %
2020/2129622511710647,1 %48,5 %
2019/2028321413011654,2 %57,2 %
2018/1929322415614665,2 %57,5 %
2017/1829022513712555,6 %50,5 %
2016/1728321410810046,7 %41,6 %
2015/1625520312411255,2 %46,1 %
2014/1527720613011857,3 %51,4 %
2013/1423817913211865,9 %59,3 %
2012/1324517612611665,9 %51,4 %
2011/122491831099853,6 %49,9 %
2010/1130221913011552,5 %48,6 %
2009/1030123116814562,8 %57,0 %
2008/093022211209743,9 %49,9 %
2007/0828919714713870,1 %59,8 %
2006/0732021015714468,6 %59,5 %
2005/0632420211710451,5 %44,0 %
2004/0535524417916166,0 %58,5 %
2003/0439527515313348,4 %41,3 %
2002/0336926614712346,2 %43,3 %
2001/0237929922219665,6 %60,4 %
Quellen:
25 weitere Quellen

Steuerberaterprüfung Nürnberg (Bayern): vorbereitet in den Oktober.

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