Steuerberaterprüfung Berlin: Termine, Ort, Bestehensquote
Auf einen Blick
- Mündliche Prüfung
- Zeitraum
- voraussichtlich ab Ende Februar 2027 (Prüfung 2026)
Schriftliche Prüfung
Prüfungsorte laut Kammer
- 2026: Berlin, Messegelände (Messe Berlin / Berlin ExpoCenter City), Halle 21, 06.–08.10.2026
Termine der schriftlichen Prüfung laut Kammer: 6.–8. Oktober 2026, 5.–7. Oktober 2027, 10.–12. Oktober 2028, 9.–11. Oktober 2029, 8.–10. Oktober 2030, 7.–9. Oktober 2031.
2026 wird noch handschriftlich geschrieben: Die Aufsichtsarbeiten sind deutlich lesbar von Hand zu fertigen, unleserliche Teile werden nicht bewertet. Bearbeitungszeit je Klausur 6 Stunden. Die Blätter werden einseitig beschrieben, fortlaufend nummeriert und mit dem Deckblatt auf einen Heftstreifen geheftet.
Ab 2027 kann die Prüfung in Berlin ausschließlich digital abgelegt werden (Mitteilung vom 24.03.2026). Gestellt werden Laptop, Maus (voraussichtlich Cherry MC 1000) und externe Tastatur (voraussichtlich Cherry KC 1000, deutsches Layout). Eigene Geräte sind nicht erlaubt, ausgenommen Taschenrechner. Der Aufgabentext wird nur auf Papier ausgegeben; die Eingaben werden in einem eigenen Netzwerk fortlaufend gesichert. Ein Demoportal der Prüfungsumgebung (q-examiner) ist verlinkt.
Anonymität: Geschrieben wird unter der Prüflingsnummer (vormals Kennzahl) aus dem Ladungsschreiben. Sie steht auf jedem Blatt und ersetzt auf dem letzten Blatt die Unterschrift; der Name darf nicht verwendet werden. Der Tisch wird zugewiesen: Die Platznummer gibt es jeden Morgen bei der Registrierung, freie Platzwahl besteht nicht.
Mitzubringen 2026: Schreibgeräte (keine Farb- und Bleistifte; Tipp-Ex ist erlaubt) und die zugelassenen Textausgaben. Schreibpapier für Konzept und Reinschrift wird gestellt; eigenes Papier kann als Täuschungsversuch gewertet werden. In der Halle hängt keine Uhr, eine nicht programmierbare Uhr darf mitgebracht werden. Tischlampen sind unzulässig.
Hilfsmittel 2026: Textausgaben beliebiger Verlage nach dem gleich lautenden Ländererlass vom 10.10.2025, selbst mitzubringen, im Rechtsstand 2026 und 2025. Erlaubt sind nur Unterstreichungen, Markierungen und Griffregister mit Stichworten aus der Überschrift und Paragraphen; Post-its oder Vergleichbares und Fachkommentare sind unzulässig. Taschenrechner: nicht programmierbar, geräuschlos, ohne Internetverbindung; Aufladen während der Bearbeitungszeit ist nicht möglich.
Ablauf: Seit dem Prüfungsjahr 2022 sind in den drei Aufsichtsarbeiten für abgeschlossene Aufgabenbereiche die erreichbaren Punkte angegeben. Vor Beginn wird der Aufgabentext Seite für Seite auf Vollständigkeit geprüft, erst danach läuft die Zeit. Der Aufgabentext darf nicht mitgenommen werden; Arbeit und Aufgabentext werden in einer Mappe am Platz eingesammelt.
Mobiltelefone, Tablets und ähnliche Geräte müssen ausgeschaltet in der Tasche bleiben und dürfen nicht am Körper getragen werden. Einwendungen wegen Störungen durch äußere Einwirkungen sind unverzüglich, spätestens bis zum Ende der Bearbeitungszeit der jeweiligen Klausur gegenüber der Aufsicht zu erklären (§ 20 Abs. 4 DVStB).
Rücktritt: bis kurz vor Bearbeitungsschluss des letzten Prüfungstags durch Erklärung gegenüber der Aufsicht (vorbereitete Formulare); er gilt nicht als Fehlversuch. Auch das Nichterscheinen zu einer Aufsichtsarbeit gilt als Rücktritt; die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt (§ 21 Abs. 1 DVStB), für eine spätere Prüfung ist eine neue Zulassung nötig (§ 6 Abs. 1 DVStB).
Nachteilsausgleich: Erleichterungen nach § 18 Abs. 3 DVStB nur für körperbehinderte Personen; Antrag möglichst mit dem Zulassungsantrag, mit amtsärztlichem Zeugnis über Art und Fortbestehen der Behinderung. Vorübergehende Beeinträchtigungen wie Sehnenscheidenentzündung, Sportverletzung, Unfall oder Krankheit genügen nach der Bekanntmachung nicht.
Zulassung 2026: Antrag bis spätestens 30.04.2026, ausschließlich über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (Online-Ausweis und BundID-Konto nötig); das gesamte Verfahren samt Kommunikation läuft über das Portal. Zeugnisse sind amtlich oder notariell beglaubigt vorzulegen; eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt.
Ergebnisse der schriftlichen Prüfung 2026: Bekanntgabe Mitte Dezember 2026, vorher keine Auskünfte. Laut allgemeinem Merkblatt (Stand 06/2025) werden die Ergebnisse im Informationsportal Steuerberaterprüfung unter Angabe der Kennzahlen veröffentlicht; die Zugangsdaten kommen mit dem Zulassungsbescheid. Jede Aufsichtsarbeit wird von Erst- und Zweitkorrektor bewertet.
Mündliche Prüfung
Zeitraum: voraussichtlich ab Ende Februar 2027 (Prüfung 2026)
Ladung zur mündlichen Prüfung schriftlich spätestens zwei Wochen vorher; Terminwünsche können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Kurzvortrag: drei Themen zur Wahl, Vorbereitungszeit eine halbe Stunde, Vortragsdauer mindestens fünf und höchstens sieben Minuten (Merkblatt, Stand 06/2025).
Hilfsmittel: In der mündlichen Prüfung einschließlich der Vorbereitung auf den Vortrag dürfen keine Gesetzestexte und keine Textausgaben mit Richtlinien und Verwaltungsanweisungen benutzt werden (Merkblatt, Stand 06/2025). Nähere Einzelheiten kommen mit der Ladung.
Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs Prüferinnen und Prüfern.
Bestehensregeln laut Merkblatt: keine mündliche Prüfung, wenn die Gesamtnote der schriftlichen Prüfung 4,5 übersteigt (§ 25 Abs. 2 DVStB); bestanden ist, wenn die durch zwei geteilte Summe der Gesamtnoten aus schriftlicher und mündlicher Prüfung 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB).
Der Antrag auf Bestellung sollte rechtzeitig vor dem Termin der mündlichen Prüfung, aber nicht vor Bestehen der schriftlichen Prüfung gestellt werden.
Gebühren
Zulassungsgebühr: 200,00 EUR für den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung 2026 (§ 39 Abs. 1 StBerG), fällig mit Antragstellung, auch bei wiederholtem Antrag; die Bearbeitung beginnt erst nach Zahlungseingang.
Prüfungsgebühr: 1.000,00 EUR (§ 39 Abs. 2 StBerG) für die Prüfung 2026, zu zahlen bis 31.07.2026; nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung.
Verbindliche Auskunft nach § 38a StBerG: 200,00 EUR (§ 39 Abs. 1 StBerG).
Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung: 200,00 EUR, fällig bei Antragstellung.
Erstattung der Zulassungsgebühr: zur Hälfte, wenn der Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen wird (§ 164b Abs. 2 StBerG); keine Erstattung bei Rücknahme nach der Entscheidung oder bei Nichtteilnahme.
Erstattung der Prüfungsgebühr 2026: vollständig bei schriftlichem Rücktritt bis zum Ablauf der Zahlungsfrist, zur Hälfte bei Rücktritt bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit; die Bankverbindung ist schriftlich mitzuteilen.
Gebührenordnung der Kammer (Stand 16.03.2022): Fotokopien für Prüfungskandidaten in eigenen Prüfungsangelegenheiten 0,50 EUR je Seite (§ 2 Nr. 1.4.1); Zurückweisung eines Widerspruchs in Prüfungsangelegenheiten 100,00 EUR (§ 2 Nr. 1.5); Antrag auf Bestellung oder Wiederbestellung 200,00 EUR (§ 2 Nr. 2.1).
- stbk-berlin.de – Steuerberaterprüfung und -bestellung
- · stbk-berlin.de – Dokumente und Verweise – Steuerberaterprüfung und -bestellung
- · stbk-berlin.de – Informationsportal – Informationen rund um die Steuerberaterprüfung 2026
9 weitere Quellen
- stbk-berlin.de – Merkblatt für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2026 (Stand 06/2026)
- stbk-berlin.de – Merkblatt zur Steuerberaterprüfung (Stand 06/2025)
- stbk-berlin.de – Amtliche Bekanntmachung Nr. 18/2025 – Zulassung zur Steuerberaterprüfung und z…
- stbk-berlin.de – Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin…
- stbk-berlin.de – Ab 2027 – Digitale Steuerberaterprüfung. Wichtige Informationen zur Steuerbera…
- stbk-berlin.de – Geländeplan Messe Berlin – Steuerberaterprüfung 2026, Halle 21
- stbk-berlin.de – Hallenplan Halle 21 a/b
- stbk-berlin.de – Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin (Stand 16.03.2022)
- stbk-berlin.de – Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen und Prüfungstermine
Ergebnisse der Kammer Berlin
Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.
| Prüfung | Zugelassen | Teilnehmer | Zur Mündlichen | Bestanden | Quote | Bund |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2025/26 | 287 | 205 | 94 | 92 | 44,9 % | 50,2 % |
| 2024/25 | 247 | 178 | 72 | 71 | 39,9 % | 52,1 % |
| 2023/24 | 307 | 212 | 91 | 88 | 41,5 % | 51,6 % |
| 2022/23 | 257 | 175 | 49 | 45 | 25,7 % | 45,1 % |
| 2021/22 | 295 | 211 | 104 | 101 | 47,9 % | 58,4 % |
| 2020/21 | 263 | 181 | 74 | 73 | 40,3 % | 48,5 % |
| 2019/20 | 282 | 210 | 119 | 114 | 54,3 % | 57,2 % |
| 2018/19 | 285 | 208 | 102 | 98 | 47,1 % | 57,5 % |
| 2017/18 | 324 | 236 | 109 | 101 | 42,8 % | 50,5 % |
| 2016/17 | 305 | 215 | 82 | 77 | 35,8 % | 41,6 % |
| 2015/16 | 309 | 231 | 91 | 85 | 36,8 % | 46,1 % |
| 2014/15 | 280 | 225 | 105 | 99 | 44,0 % | 51,4 % |
| 2013/14 | 235 | 176 | 105 | 99 | 56,3 % | 59,3 % |
| 2012/13 | 236 | 179 | 90 | 85 | 47,5 % | 51,4 % |
| 2011/12 | 281 | 207 | 89 | 80 | 38,6 % | 49,9 % |
| 2010/11 | 307 | 236 | 101 | 93 | 39,4 % | 48,6 % |
| 2009/10 | 287 | 229 | 121 | 107 | 46,7 % | 57,0 % |
| 2008/09 | 284 | 214 | 109 | 94 | 43,9 % | 49,9 % |
| 2007/08 | 241 | 177 | 112 | 101 | 57,1 % | 59,8 % |
| 2006/07 | 254 | 184 | 117 | 107 | 58,2 % | 59,5 % |
| 2005/06 | 270 | 187 | 73 | 64 | 34,2 % | 44,0 % |
| 2004/05 | 356 | 250 | 149 | 136 | 54,4 % | 58,5 % |
| 2003/04 | 500 | 374 | 93 | 76 | 20,3 % | 41,3 % |
| 2002/03 | 459 | 345 | 123 | 108 | 31,3 % | 43,3 % |
| 2001/02 | 466 | 361 | 238 | 195 | 54,0 % | 60,4 % |
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung 2025/2026 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- · steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2024: Steuerberaterprüfung 2024/2025 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
25 weitere Quellen
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistiken über das Ergebnis der Steuerberaterprüfung (ab 2009)
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2023: Steuerberaterprüfung 2023/2024 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2022: Steuerberaterprüfung 2022 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2021: Steuerberaterprüfung 2021 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2020: Steuerberaterprüfung 2020 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2019: Steuerberaterprüfung 2019 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2018: Steuerberaterprüfung 2018 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2017: Steuerberaterprüfung 2017 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2016: Steuerberaterprüfung 2016 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2015: Steuerberaterprüfung 2015 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2014: Steuerberaterprüfung 2014 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2013: Steuerberaterprüfung 2013 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2012: Steuerberaterprüfung 2012 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2011: Steuerberaterprüfung 2011 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2010: Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2010/2011
- web.archive.org – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2009/2010 – Gesamtübersicht (Anlage zu Pre…
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2009/2010 – Gesamtübersicht
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2008/2009
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2007/2008
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2006/2007
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2005/2006
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2004/2005
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2003/2004
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2002/2003
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2001/2002
Informationen der Kammer
- Steuerberaterprüfung und -bestellung (Übersicht, Termine)
- Dokumente und Verweise – Prüfung
- Informationen zur Steuerberaterprüfung 2026 (Merkblatt, Erlass, Hallenpläne)
- Merkblatt schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung 2026 (PDF)
- Merkblatt zur Steuerberaterprüfung (PDF, Stand 06/2025)
- Amtliche Bekanntmachung Nr. 18/2025: Zulassung zur Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung 2026 (PDF)
- Hilfsmittel-Erlass 2026 (gleich lautende Ländererlasse vom 10.10.2025, PDF)
- Ab 2027 – Digitale Steuerberaterprüfung (PDF)
- Geländeplan Messe Berlin, Eingang Halle 21 (PDF)
- Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin (PDF)
- Antragsportal der Steuerberaterkammern – Zulassung zur Steuerberaterprüfung
- Demoportal digitale Prüfungsumgebung
Alle Angaben nach den Veröffentlichungen der Kammer, Stand 13.10.2026. Verbindlich sind die Bekanntmachungen der Kammer und Ihr Ladungsschreiben.
Steuerberaterprüfung Berlin: vorbereitet in den Oktober.
Die Aufgaben sind bundesweit dieselben. Trainieren Sie sie mit Lernplan bis zu Ihrem Termin, Klausurfällen mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen für die Mündliche.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche