Steuerberaterkammer Berlin · Berlin

Steuerberaterprüfung Berlin: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer Berlin: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: Berlin, Messegelände (Halle 21). Mündliche Prüfung: voraussichtlich ab Ende Februar 2027 (Prüfung 2026). Gebühren: 200 € für den Zulassungsantrag, 1.000 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 44,9 % bestanden (bundesweit 50,2 %).
Stand: 13.10.2026stbk-berlin.de

Auf einen Blick

Schriftliche Prüfung

Prüfungsorte laut Kammer

  • 2026: Berlin, Messegelände (Messe Berlin / Berlin ExpoCenter City), Halle 21, 06.–08.10.2026
  • Termine der schriftlichen Prüfung laut Kammer: 6.–8. Oktober 2026, 5.–7. Oktober 2027, 10.–12. Oktober 2028, 9.–11. Oktober 2029, 8.–10. Oktober 2030, 7.–9. Oktober 2031.

  • 2026 wird noch handschriftlich geschrieben: Die Aufsichtsarbeiten sind deutlich lesbar von Hand zu fertigen, unleserliche Teile werden nicht bewertet. Bearbeitungszeit je Klausur 6 Stunden. Die Blätter werden einseitig beschrieben, fortlaufend nummeriert und mit dem Deckblatt auf einen Heftstreifen geheftet.

  • Ab 2027 kann die Prüfung in Berlin ausschließlich digital abgelegt werden (Mitteilung vom 24.03.2026). Gestellt werden Laptop, Maus (voraussichtlich Cherry MC 1000) und externe Tastatur (voraussichtlich Cherry KC 1000, deutsches Layout). Eigene Geräte sind nicht erlaubt, ausgenommen Taschenrechner. Der Aufgabentext wird nur auf Papier ausgegeben; die Eingaben werden in einem eigenen Netzwerk fortlaufend gesichert. Ein Demoportal der Prüfungsumgebung (q-examiner) ist verlinkt.

  • Anonymität: Geschrieben wird unter der Prüflingsnummer (vormals Kennzahl) aus dem Ladungsschreiben. Sie steht auf jedem Blatt und ersetzt auf dem letzten Blatt die Unterschrift; der Name darf nicht verwendet werden. Der Tisch wird zugewiesen: Die Platznummer gibt es jeden Morgen bei der Registrierung, freie Platzwahl besteht nicht.

  • Mitzubringen 2026: Schreibgeräte (keine Farb- und Bleistifte; Tipp-Ex ist erlaubt) und die zugelassenen Textausgaben. Schreibpapier für Konzept und Reinschrift wird gestellt; eigenes Papier kann als Täuschungsversuch gewertet werden. In der Halle hängt keine Uhr, eine nicht programmierbare Uhr darf mitgebracht werden. Tischlampen sind unzulässig.

  • Hilfsmittel 2026: Textausgaben beliebiger Verlage nach dem gleich lautenden Ländererlass vom 10.10.2025, selbst mitzubringen, im Rechtsstand 2026 und 2025. Erlaubt sind nur Unterstreichungen, Markierungen und Griffregister mit Stichworten aus der Überschrift und Paragraphen; Post-its oder Vergleichbares und Fachkommentare sind unzulässig. Taschenrechner: nicht programmierbar, geräuschlos, ohne Internetverbindung; Aufladen während der Bearbeitungszeit ist nicht möglich.

  • Ablauf: Seit dem Prüfungsjahr 2022 sind in den drei Aufsichtsarbeiten für abgeschlossene Aufgabenbereiche die erreichbaren Punkte angegeben. Vor Beginn wird der Aufgabentext Seite für Seite auf Vollständigkeit geprüft, erst danach läuft die Zeit. Der Aufgabentext darf nicht mitgenommen werden; Arbeit und Aufgabentext werden in einer Mappe am Platz eingesammelt.

  • Mobiltelefone, Tablets und ähnliche Geräte müssen ausgeschaltet in der Tasche bleiben und dürfen nicht am Körper getragen werden. Einwendungen wegen Störungen durch äußere Einwirkungen sind unverzüglich, spätestens bis zum Ende der Bearbeitungszeit der jeweiligen Klausur gegenüber der Aufsicht zu erklären (§ 20 Abs. 4 DVStB).

  • Rücktritt: bis kurz vor Bearbeitungsschluss des letzten Prüfungstags durch Erklärung gegenüber der Aufsicht (vorbereitete Formulare); er gilt nicht als Fehlversuch. Auch das Nichterscheinen zu einer Aufsichtsarbeit gilt als Rücktritt; die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt (§ 21 Abs. 1 DVStB), für eine spätere Prüfung ist eine neue Zulassung nötig (§ 6 Abs. 1 DVStB).

  • Nachteilsausgleich: Erleichterungen nach § 18 Abs. 3 DVStB nur für körperbehinderte Personen; Antrag möglichst mit dem Zulassungsantrag, mit amtsärztlichem Zeugnis über Art und Fortbestehen der Behinderung. Vorübergehende Beeinträchtigungen wie Sehnenscheidenentzündung, Sportverletzung, Unfall oder Krankheit genügen nach der Bekanntmachung nicht.

  • Zulassung 2026: Antrag bis spätestens 30.04.2026, ausschließlich über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (Online-Ausweis und BundID-Konto nötig); das gesamte Verfahren samt Kommunikation läuft über das Portal. Zeugnisse sind amtlich oder notariell beglaubigt vorzulegen; eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt.

  • Ergebnisse der schriftlichen Prüfung 2026: Bekanntgabe Mitte Dezember 2026, vorher keine Auskünfte. Laut allgemeinem Merkblatt (Stand 06/2025) werden die Ergebnisse im Informationsportal Steuerberaterprüfung unter Angabe der Kennzahlen veröffentlicht; die Zugangsdaten kommen mit dem Zulassungsbescheid. Jede Aufsichtsarbeit wird von Erst- und Zweitkorrektor bewertet.

Mündliche Prüfung

Zeitraum: voraussichtlich ab Ende Februar 2027 (Prüfung 2026)

  • Ladung zur mündlichen Prüfung schriftlich spätestens zwei Wochen vorher; Terminwünsche können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

  • Kurzvortrag: drei Themen zur Wahl, Vorbereitungszeit eine halbe Stunde, Vortragsdauer mindestens fünf und höchstens sieben Minuten (Merkblatt, Stand 06/2025).

  • Hilfsmittel: In der mündlichen Prüfung einschließlich der Vorbereitung auf den Vortrag dürfen keine Gesetzestexte und keine Textausgaben mit Richtlinien und Verwaltungsanweisungen benutzt werden (Merkblatt, Stand 06/2025). Nähere Einzelheiten kommen mit der Ladung.

  • Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs Prüferinnen und Prüfern.

  • Bestehensregeln laut Merkblatt: keine mündliche Prüfung, wenn die Gesamtnote der schriftlichen Prüfung 4,5 übersteigt (§ 25 Abs. 2 DVStB); bestanden ist, wenn die durch zwei geteilte Summe der Gesamtnoten aus schriftlicher und mündlicher Prüfung 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB).

  • Der Antrag auf Bestellung sollte rechtzeitig vor dem Termin der mündlichen Prüfung, aber nicht vor Bestehen der schriftlichen Prüfung gestellt werden.

Gebühren

  • Zulassungsgebühr: 200,00 EUR für den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung 2026 (§ 39 Abs. 1 StBerG), fällig mit Antragstellung, auch bei wiederholtem Antrag; die Bearbeitung beginnt erst nach Zahlungseingang.

  • Prüfungsgebühr: 1.000,00 EUR (§ 39 Abs. 2 StBerG) für die Prüfung 2026, zu zahlen bis 31.07.2026; nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung.

  • Verbindliche Auskunft nach § 38a StBerG: 200,00 EUR (§ 39 Abs. 1 StBerG).

  • Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung: 200,00 EUR, fällig bei Antragstellung.

  • Erstattung der Zulassungsgebühr: zur Hälfte, wenn der Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen wird (§ 164b Abs. 2 StBerG); keine Erstattung bei Rücknahme nach der Entscheidung oder bei Nichtteilnahme.

  • Erstattung der Prüfungsgebühr 2026: vollständig bei schriftlichem Rücktritt bis zum Ablauf der Zahlungsfrist, zur Hälfte bei Rücktritt bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit; die Bankverbindung ist schriftlich mitzuteilen.

  • Gebührenordnung der Kammer (Stand 16.03.2022): Fotokopien für Prüfungskandidaten in eigenen Prüfungsangelegenheiten 0,50 EUR je Seite (§ 2 Nr. 1.4.1); Zurückweisung eines Widerspruchs in Prüfungsangelegenheiten 100,00 EUR (§ 2 Nr. 1.5); Antrag auf Bestellung oder Wiederbestellung 200,00 EUR (§ 2 Nr. 2.1).

Ergebnisse der Kammer Berlin

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/26287205949244,9 %50,2 %
2024/25247178727139,9 %52,1 %
2023/24307212918841,5 %51,6 %
2022/23257175494525,7 %45,1 %
2021/2229521110410147,9 %58,4 %
2020/21263181747340,3 %48,5 %
2019/2028221011911454,3 %57,2 %
2018/192852081029847,1 %57,5 %
2017/1832423610910142,8 %50,5 %
2016/17305215827735,8 %41,6 %
2015/16309231918536,8 %46,1 %
2014/152802251059944,0 %51,4 %
2013/142351761059956,3 %59,3 %
2012/13236179908547,5 %51,4 %
2011/12281207898038,6 %49,9 %
2010/113072361019339,4 %48,6 %
2009/1028722912110746,7 %57,0 %
2008/092842141099443,9 %49,9 %
2007/0824117711210157,1 %59,8 %
2006/0725418411710758,2 %59,5 %
2005/06270187736434,2 %44,0 %
2004/0535625014913654,4 %58,5 %
2003/04500374937620,3 %41,3 %
2002/0345934512310831,3 %43,3 %
2001/0246636123819554,0 %60,4 %
Quellen:
25 weitere Quellen

Steuerberaterprüfung Berlin: vorbereitet in den Oktober.

Die Aufgaben sind bundesweit dieselben. Trainieren Sie sie mit Lernplan bis zu Ihrem Termin, Klausurfällen mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen für die Mündliche.

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  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
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