Steuerberaterkammer Köln · Nordrhein-Westfalen

Steuerberaterprüfung Köln: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer Köln: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: NRW-weit, u. a. Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster (Ladung entscheidet). Mündliche Prüfung: regelmäßig Mitte Februar bis Mitte April des Folgejahres (Prüfung 2026: 2027); Abweichungen möglich. Gebühren: 250 € für den Zulassungsantrag, 1.200 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 52,3 % bestanden (bundesweit 50,2 %).
Stand: 13.10.2026stbk-koeln.de

Auf einen Blick

Schriftliche Prüfung

Prüfungsorte laut Kammer

  • Aachen – Finanzamtszentrum Aachen, Großer Sitzungssaal Raum III.023, Krefelder Str. 210, 52070 Aachen (schriftliche Prüfung 2026, handschriftlich)
  • Bielefeld – Stadthalle Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1, 33602 Bielefeld: Großer Saal (2026, digital) und Konferenzraum 3 (2026, handschriftlich)
  • Bonn – Brückenforum Bonn, Saal, Friedrich-Breuer-Str. 17, 53225 Bonn (2026, digital)
  • Bornheim – Rheinhalle Hersel, Saal, Rheinstr. 201, 53332 Bornheim (2026, handschriftlich)
  • Castrop-Rauxel – Forum Castrop-Rauxel, Europahalle, Europaplatz, 44575 Castrop-Rauxel (2026, digital)
  • Detmold – Stadthalle Detmold, Saal der Stadthalle, Schlossplatz 7, 32756 Detmold (2026, handschriftlich)
  • Düsseldorf – Boston-Club, Raum ABC, Vennhauser Allee 135, 40627 Düsseldorf (2026, handschriftlich)
  • Düsseldorf – Gemeinsame Prüfungsstelle, Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf (2026; hierhin werden alle Kandidaten mit Nachteilsausgleich geladen)
  • Düsseldorf – Steuerberaterkammer Düsseldorf, Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf (2026, handschriftlich)
  • Düsseldorf – Townhouse Düsseldorf, Kolpingsaal, Bilker Str. 36, 40213 Düsseldorf (2026, handschriftlich)
  • Hilden – Stadthalle Hilden, Fritz-Gressard-Platz 1, 40721 Hilden (2026, digital)
  • Köln – Stadthalle Köln (Köln-Mülheim), Saal, Jan-Wellem-Str. 2, 51065 Köln (2026, handschriftlich)
  • Mönchengladbach – Kaiser-Friedrich-Halle, Festsaal 1. Obergeschoss, Hohenzollernstr. 15, 41061 Mönchengladbach (2026, handschriftlich)
  • Mülheim an der Ruhr – Stadthalle Mülheim a. d. Ruhr, Festsaal Ost, Theodor-Heuss-Platz 1, 45479 Mülheim an der Ruhr (2026, handschriftlich)
  • Münster – Stadthalle Hiltrup, Saal der Stadthalle, Westfalenstraße 197, 48165 Münster (2026, handschriftlich)
  • Siegen – Finanzamt Siegen, Sitzungssaal, Weidenauer Str. 207, 57076 Siegen (2026, handschriftlich)
  • Die drei nordrhein-westfälischen Kammern (Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe) führen Zulassung und Prüfung über die Gemeinsame Prüfungsstelle in Düsseldorf (Grafenberger Allee 100) durch; die Orte sind NRW-weit dieselben. Über den Prüfungserfolg entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen.

  • Steuerberaterprüfung 2026: Antragsfrist 30.04.2026 (Ausschlussfrist), Zahlungsfrist Prüfungsgebühr 31.07.2026; Klausuren am 06.10.2026 (Verfahrensrecht), 07.10.2026 (Ertragsteuerrecht) und 08.10.2026 (Buchführung und Bilanzwesen). Der Terminplan nennt den 10.08.2026 für den Versand der Ladungen, die Hinweise vom 10.07.2026 nennen ca. Ende August 2026.

  • Steuerberaterprüfung 2027: Zulassungsverfahren seit 01.05.2026 eröffnet, Antragsfrist 30.04.2027 (Ausschlussfrist), Zahlungsfrist Prüfungsgebühr 31.07.2027; Klausuren am 05.10.2027 (Verfahrensrecht), 06.10.2027 (Ertragsteuerrecht) und 07.10.2027 (Buchführung und Bilanzwesen). Termine für Ladung und Ergebnisversand sind noch nicht veröffentlicht.

  • Weitere schriftliche Termine laut Prüfungsstelle: 10.–12.10.2028, 09.–11.10.2029, 08.–10.10.2030, 07.–09.10.2031, 05.–07.10.2032. Laut FAQ liegt die schriftliche Prüfung immer in der ersten vollen Kalenderwoche des Oktobers; die Ladung erfolgt regelmäßig ca. Ende August.

  • Die Liste der Prüfungsräume gilt als voraussichtlich (Änderungen vorbehalten). Die Kandidaten werden anhand von Geodaten möglichst ortsnah verteilt; Ortswünsche werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, bei gesundheitlichen Gründen wird eine Lösung gesucht. Den konkreten Raum nennt das Ladungsschreiben.

  • Digitale Prüfung ab 2026 (Grundlage § 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG): Wahl zwischen digitaler und handschriftlicher Anfertigung aller drei Klausuren. Gestellt werden voraussichtlich Laptop Lenovo T16, Tastatur Cherry KC 1000 und Maus Cherry MC 1000; eigene Geräte sind nicht erlaubt. Die Aufgabentexte gibt es nur auf Papier; die Eingaben werden in einem eigenen Netzwerk fortlaufend gesichert.

  • Wahlrecht 2026: Das Formular wurde am 12.05.2026 per Post verschickt. Digital schreibt nur, wessen unterschriebene Erklärung fristgerecht bei der Prüfungsstelle eingeht – sonst handschriftlich; eine Eingangsbestätigung gibt es nicht. Die Entscheidung ist verbindlich, ein Wechsel an einzelnen Prüfungstagen ist ausgeschlossen. Die Ladung nennt die Form und den Raum.

  • Digitale Prüfungsräume 2026: Brückenforum Bonn, Forum Castrop-Rauxel (Europahalle), Stadthalle Bielefeld (Großer Saal) und Stadthalle Hilden. In allen anderen Räumen wird ausschließlich handschriftlich geschrieben; gemischte Räume gibt es grundsätzlich nicht, daher ist ggf. eine weitere Anreise nötig.

  • Regeln im digitalen Raum 2026: eigener Gehörschutz (z. B. Ohrstöpsel) ist erlaubt, elektronischer nur ohne Verbindungsmöglichkeit (z. B. Bluetooth), Anweisungen der Aufsicht müssen hörbar bleiben. Laptop-Ständer und jedes Aufbocken des Laptops sind unzulässig; Handballenauflagen und ergonomische Mousepads sind erlaubt. Konzeptpapier wird gestellt und nicht bewertet.

  • Demoportal der Prüfungssoftware: https://demo-steuerberaterpruefung.q-examiner.com/ (Anmelden und Bestätigen ohne Zugangsdaten, nur mit Google Chrome). Eingaben werden nicht gespeichert; das Portal dient nur dem Kennenlernen, nicht dem Schreiben von Übungsklausuren.

  • Handschriftliche Anfertigung: DIN-A4-Klausurpapier wird ausgegeben; die Lösung gehört ausschließlich auf die rautierte Vorderseite, die Rückseiten dürfen als Konzeptpapier dienen (Merkblatt).

  • Bewertung in NRW: Jede abgegebene Aufsichtsarbeit wird von drei Prüfern persönlich bewertet (§ 24 Abs. 2 Satz 1 DVStB verlangt mindestens zwei). In den Klausuren sind für übergeordnete Aufgabenteile die erreichbaren Punkte angegeben, damit eine grobe Gewichtung möglich ist.

  • Hilfsmittel: maßgeblich sind die gleich lautenden Ländererlasse (für 2026 vom 10.10.2025). Laut FAQ werden nur im Buchhandel erhältliche Druckwerke akzeptiert, keine selbst erstellten Ausdrucke; Verweispfeile auf andere Vorschriften sind unzulässig, weil alles mit Kommentierungscharakter verboten ist. Die Textausgaben sind selbst mitzubringen.

  • Nachteilsausgleich (§ 18 Abs. 3 DVStB): nur bei nachgewiesener Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX, nicht bei vorübergehender Krankheit oder akuter Verletzung (laut FAQ z. B. nicht bei Sehnenscheidenentzündung, nicht für Stillende). Nachweis durch amtsärztliche Bescheinigung auf eigene Kosten; mehr als eine Stunde Schreibverlängerung kommt regelmäßig nicht in Betracht. Antrag mit dem Zulassungsantrag.

  • Rücktritt: bis zur Abgabe der letzten Klausur möglich, ohne dass ein Prüfungsversuch verbraucht wird. Eine Erkrankung unmittelbar vor oder während der Klausuren wird als Rücktritt behandelt (FAQ).

  • Ergebnis der schriftlichen Prüfung: Bekanntgabe ca. Ende Januar zusammen mit der Ladung zur mündlichen Prüfung; mitgeteilt werden die Einzelnoten und die Gesamtnote (Merkblatt Stand 30.04.2026).

  • Antragstellung ausschließlich über das bundesweite Antragsportal (stbk-antragsportal.de), ab Mai des Vorjahres. Beglaubigte Nachweise müssen zusätzlich per Post an die Prüfungsstelle; der Upload genügt nicht. Die bloße Zahlung der Zulassungsgebühr wahrt die Frist nicht; fehlende Anlagen können nachgereicht werden. Eine Eingangsbestätigung wird nicht verschickt.

Mündliche Prüfung

Zeitraum: regelmäßig Mitte Februar bis Mitte April des Folgejahres (Prüfung 2026: 2027); Abweichungen möglich

Ort: Düsseldorf – Steuerberaterkammer Düsseldorf / Gemeinsame Prüfungsstelle, Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf; Köln – Steuerberaterkammer Köln, Gereonstr. 34-36, 50670 Köln; Münster – Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Erphostraße 43, 48145 Münster

  • Die Ladung zur mündlichen Prüfung kommt regelmäßig Ende Januar zusammen mit den Noten der Klausuren. Wunschtermine werden nicht berücksichtigt; nachgewiesene zwingende persönliche Gründe (z. B. Geburtstermin) werden im Rahmen der Möglichkeiten beachtet.

  • Kurzvortrag (Merkblatt): drei Themen zur Wahl aus den Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG, eine halbe Stunde Vorbereitungszeit, Vortragsdauer höchstens 10 Minuten. Bei der Vorbereitung dürfen dieselben Hilfsmittel wie in der schriftlichen Prüfung benutzt werden; Einzelheiten stehen in der Ladung.

  • Ablauf laut Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe: Kurzvortrag und sechs Prüfungsabschnitte mit Fragen aus den Prüfungsgebieten (§ 26 Abs. 3 DVStB).

  • Hilfsmittel in der mündlichen Prüfung: dieselben wie in der schriftlichen Prüfung; über ihre Anwendbarkeit entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss (FAQ).

  • Ergebnis: Der Vorsitzende teilt das Prüfungsergebnis nach Abschluss der mündlichen Prüfung mündlich mit (FAQ).

  • Zuhörer: Kandidaten können nicht zuhören; zugelassen sind nur Prüfer und an der Organisation der Prüfung beteiligte Personen (FAQ).

  • Der Antrag auf Bestellung sollte rechtzeitig vor dem Termin der mündlichen Prüfung, aber nicht vor Bestehen der schriftlichen Prüfung bei der zuständigen Kammer gestellt werden (Merkblatt).

Gebühren

  • Zulassungsgebühr 250 EUR (auch bei Wiederholungsantrag), bei Antragstellung an die Gemeinsame Prüfungsstelle zu zahlen; Grundlage §§ 39 Abs. 1 und 3, 79 Abs. 2 StBerG i. V. m. der Gebührenordnung der jeweiligen Kammer (Prüfungen 2026 und 2027).

  • Prüfungsgebühr Steuerberaterprüfung 2026: 1.200 EUR, zu zahlen bis 31.07.2026 (Bekanntmachung vom 01.04.2025). Nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung (§ 39 Abs. 2 StBerG).

  • Prüfungsgebühr Steuerberaterprüfung 2027: 1.400 EUR, zu zahlen bis 31.07.2027 (Bekanntmachung vom 01.04.2026, Merkblatt Stand 30.04.2026).

  • Verbindliche Auskunft: 250 EUR bei Antragstellung (§§ 39 Abs. 1 und 3, 79 Abs. 2 StBerG i. V. m. der Gebührenordnung der Kammer). Wird der Antrag vor der abschließenden Entscheidung schriftlich zurückgenommen, wird die halbe Gebühr erstattet.

  • Befreiung von der Steuerberaterprüfung: Bearbeitungsgebühr in Nordrhein-Westfalen 250 EUR.

  • Erstattung der Zulassungsgebühr: zur Hälfte bei Rücknahme des Antrags vor der Entscheidung (§ 164b Abs. 2 StBerG); nach der Entscheidung oder bei Nichtteilnahme keine Erstattung.

  • Rücktritt bzw. Erkrankung unmittelbar vor oder während der Klausuren: Die Prüfungsgebühr wird zur Hälfte erstattet (FAQ der Prüfungsstelle).

  • Der Bildungsscheck NRW kann nicht für die Zulassungs- oder Prüfungsgebühr eingesetzt werden, weil die Steuerberaterprüfung eine Berufszugangs- und keine Fortbildungsprüfung ist (FAQ).

  • Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Köln (Rechtsgrundlagen Stand März 2026), § 2 Abs. 2 mit Anhang: jeweils 250,00 EUR für den Antrag auf Zulassung, Befreiung oder verbindliche Auskunft; Prüfungsgebühr bis zur Steuerberaterprüfung 2026 1.200,00 EUR, ab der Steuerberaterprüfung 2027 1.400,00 EUR (abweichend von § 39 Abs. 1 und 2 StBerG nach § 39 Abs. 3 StBerG).

  • Hinweis der Kammer Köln: Für die Vorbereitung auf die Prüfung (Lehrgang) kann ggf. Aufstiegs-BAföG oder ein Bildungsscheck genutzt werden; die Förderung ist vor der Buchung des Kurses zu beantragen.

Quellen der Kammerangaben:
22 weitere Quellen

Ergebnisse der Kammer Köln

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/2644232118316852,3 %50,2 %
2024/2543333521320260,3 %52,1 %
2023/2442732619117252,8 %51,6 %
2022/2334727414813248,2 %45,1 %
2021/2239931321919462,0 %58,4 %
2020/2138429017614951,4 %48,5 %
2019/2038730322120066,0 %57,2 %
2018/1939329720117358,2 %57,5 %
2017/1841832618916249,7 %50,5 %
2016/1744032717715045,9 %41,6 %
2015/1641130518015149,5 %46,1 %
2014/1537628317014852,3 %51,4 %
2013/1437529020317159,0 %59,3 %
2012/1337829919616454,8 %51,4 %
2011/1243934620217550,6 %49,9 %
2010/1140732019415749,1 %48,6 %
2009/1042334622718352,9 %57,0 %
Quellen:
17 weitere Quellen

Steuerberaterprüfung Köln (Nordrhein-Westfalen): vorbereitet in den Oktober.

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