Steuerberaterkammer Hamburg · Hamburg

Steuerberaterprüfung Hamburg: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer Hamburg: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: MesseHalle Hamburg-Schnelsen. Mündliche Prüfung: regelmäßig Anfang Januar bis Anfang März des Folgejahres (Prüfung 2026: 2027). Gebühren: 300 € für den Zulassungsantrag, 1.600 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 53,5 % bestanden (bundesweit 50,2 %).
Stand: 13.10.2026stbk-hamburg.de

Auf einen Blick

Schriftliche Prüfung

Prüfungsorte laut Kammer

  • MesseHalle Hamburg-Schnelsen, Modering 1a, 22457 Hamburg (schriftliche Steuerberaterprüfung 2026/2027)
  • Termine der schriftlichen Prüfung: 06.–08. Oktober 2026, 05.–07. Oktober 2027, 10.–12. Oktober 2028, 09.–11. Oktober 2029, 08.–10. Oktober 2030. Geschrieben wird an einem zentralen Prüfungsort; Einzelheiten kommen mit der Ladung (in der Regel Ende August).

  • Digitale Prüfung: 2026 können die Klausuren der Prüfung 2026/2027 in Hamburg erstmals digital geschrieben werden (§ 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG). Die Wahl wird im Zulassungsantrag getroffen, ist verbindlich und kann an einzelnen Prüfungstagen nicht gewechselt werden; wer sich nicht für digital entscheidet, schreibt 2026 weiter analog. Laut Kammer hat sich eine große Zahl der Teilnehmer für digital entschieden.

  • Digitale Ausstattung 2026: gestellt werden ein Laptop (voraussichtlich Lenovo ThinkPad T16), eine Maus (voraussichtlich Cherry MC 1000) und eine externe Tastatur (voraussichtlich Cherry KC 1000, deutsches Layout). Eigene Geräte sind nicht gestattet, ausgenommen Taschenrechner nach dem Hilfsmittelerlass. Der Aufgabentext wird nur in Papierform ausgegeben; die Eingaben werden in einem eigenen Netzwerk fortlaufend gesichert.

  • Regeln für die digitale Teilnahme: Vorrichtungen zum Erhöhen oder Aufbocken des Laptops sind nicht zugelassen; ergonomische Mousepads und Handballenauflagen sind erlaubt; Konzeptpapier wird gestellt. Die zulässigen Tastenkombinationen sind auf der Kammerseite abgebildet. Demoportal: https://demo-steuerberaterpruefung.q-examiner.com/client/ (nur Google Chrome, Eingaben werden nicht gespeichert).

  • Hilfsmittel: Textausgaben nach dem gleich lautenden Ländererlass (2026: vom 10.10.2025), selbst mitzubringen; Fachkommentare sind ausgeschlossen. Laut Merkblatt (Stand Februar 2026) sind inhaltserschließende Reiter („Fähnchen“ mit Inhaltsangabe) zugelassen; weitere Anmerkungen oder Eintragungen nicht.

  • Erleichterung (§ 18 Abs. 3 DVStB): Wer wegen körperlicher Gebrechen beim Schreiben behindert ist, kann eine entsprechende Erleichterung beantragen – mit dem Zulassungsantrag, unter Darlegung der Behinderung und grundsätzlich mit aktuellem amtsärztlichem Attest.

  • Klausureinsicht: Wer einen Bescheid über das Nichtbestehen des schriftlichen Teils erhält, kann seine Klausuren einsehen. Der Termin für 2026/2027 wird auf der Seite „Klausureinsicht“ veröffentlicht, voraussichtlich ab Mitte Dezember; eine schriftliche Voranmeldung (E-Mail oder Fax) ist zwingend, die Anmeldefrist wird dort ebenfalls bekannt gegeben.

  • Antrag: frühestens ab 1. Januar des Prüfungsjahres, spätestens am 30. April (2026: 30.04.2026, Ausschlussfrist), ausschließlich über das bundesweite Antragsportal (Personalausweis mit Online-Funktion und BundID); auch die weitere Kommunikation läuft über das Portal. Eine Eingangsbestätigung gibt es nicht; die rechtzeitige Zahlung der Zulassungsgebühr wird als rechtzeitige Antragstellung akzeptiert.

Mündliche Prüfung

Zeitraum: regelmäßig Anfang Januar bis Anfang März des Folgejahres (Prüfung 2026: 2027)

  • Ladung nach §§ 17 und 26 Abs. 1 DVStB; mit der Ladung zur mündlichen Prüfung werden die Ergebnisse der Klausuren mitgeteilt. Terminwünsche werden grundsätzlich nicht berücksichtigt (Merkblatt Stand Februar 2026).

  • Kurzvortrag (Merkblatt Stand Februar 2026): drei Themen zur Wahl aus den Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG, eine halbe Stunde Vorbereitungszeit, Vortragsdauer etwa 10 Minuten. Für die Vorbereitung sind Gesetzestexte erlaubt, jedoch keine Textausgaben mit Richtlinien und Verwaltungsanweisungen; Einzelheiten stehen in der Ladung.

Gebühren

  • Zulassungsgebühr 300 EUR (Gebührenordnung § 4 Ziff. 12 a, zuletzt geändert am 20.01.2026), auch bei wiederholter Antragstellung, zu zahlen bis zum 30. April des Prüfungsjahres.

  • Prüfungsgebühr 1.600 EUR (Gebührenordnung § 4 Ziff. 12 b; Merkblatt: § 39 Abs. 2 StBerG); Zahlungsfrist (Ausschlussfrist) ist der 31. Juli des Prüfungsjahres, nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung.

  • Antrag auf verbindliche Auskunft 300 EUR; Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung 300 EUR; Antrag auf Zulassung zur Prüfung in Sonderfällen gem. § 37a StBerG 300 EUR.

  • Erstattung der Zulassungsgebühr: zur Hälfte bei Rücknahme des Antrags vor der Entscheidung (§ 164b Abs. 2 StBerG), danach oder bei Nichtteilnahme keine Erstattung (Merkblatt Stand Februar 2026).

Ergebnisse der Kammer Hamburg

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/2634528816715453,5 %50,2 %
2024/2534427715814652,7 %52,1 %
2023/2431423713712854,0 %51,6 %
2022/2328922611010546,5 %45,1 %
2021/2230824016115263,3 %58,4 %
2020/2127522111410246,2 %48,5 %
2019/2030823615313958,9 %57,2 %
2018/1928121113111655,0 %57,5 %
2017/1831524713211747,4 %50,5 %
2016/173412631019536,1 %41,6 %
2015/1634325012811044,0 %46,1 %
2014/1531425613512147,3 %51,4 %
2013/1432526817715457,5 %59,3 %
2012/1334628316414350,5 %51,4 %
2011/1235028817414751,0 %49,9 %
2010/1139032818916550,3 %48,6 %
2009/1036930721218259,3 %57,0 %
2008/0935129919015852,8 %49,9 %
2007/0832125417514557,1 %59,8 %
2006/0732324116513455,6 %59,5 %
2005/0638027314812746,5 %44,0 %
2004/0546236626321057,4 %58,5 %
2003/0454243618314733,7 %41,3 %
2002/0346435819615142,2 %43,3 %
2001/0241633622816950,3 %60,4 %
Quellen:
25 weitere Quellen

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