Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein · Schleswig-Holstein

Steuerberaterprüfung Schleswig-Holstein: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: Neumünster. Gebühren: 300 € für den Zulassungsantrag, 1.500 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 55,6 % bestanden (bundesweit 50,2 %).
Stand: 13.10.2026stbk-sh.de

Auf einen Blick

Schriftliche Prüfung

Prüfungsorte laut Kammer

  • Neumünster – laut Merkblatt 2026 findet die schriftliche Prüfung grundsätzlich Anfang Oktober in Neumünster statt; ein Veranstaltungsort ist nicht veröffentlicht
  • Termine der schriftlichen Prüfung: 06.–08. Oktober 2026, 05.–07. Oktober 2027, 10.–12. Oktober 2028, 09.–11. Oktober 2029. Die zugelassenen Bewerber werden spätestens einen Monat vor Beginn der Prüfung geladen.

  • Digital ab 2027 verpflichtend: Laut Kammer sind ab 2027 keine handschriftlichen Prüfungen mehr vorgesehen; der schriftliche Teil ist dann ausschließlich digital zu absolvieren.

  • Digitale Prüfung bis 2026: Schleswig-Holstein führte 2023 gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer ein Pilotprojekt durch, bei dem die Teilnehmer zwischen digitaler und analoger Anfertigung wählen konnten; seitdem wird die schriftliche Prüfung zusätzlich digital angeboten.

  • Technik laut Kammer: Laptops (voraussichtlich Lenovo ThinkPad T16), Maus (voraussichtlich Cherry MC 1000) und externe Flüster-Tastatur (voraussichtlich Cherry KC 1000) werden gestellt; ein Unternehmen betreut die Technik an allen drei Tagen. Gespeichert wird automatisch im Abstand weniger Sekunden, bei einer Störung wird der letzte Stand auf einem neuen Laptop aufgerufen.

  • Prüfungsprogramm zum Ausprobieren: https://demo-steuerberaterpruefung.q-examiner.com/client/login (Anmelden und Bestätigen ohne Zugangsdaten).

  • Die Aufsichtsarbeiten werden anonym unter einer zugeteilten Kennnummer geschrieben. Die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten werden nur schriftlich und zusammen mit der Ladung zur mündlichen Prüfung bekannt gegeben (Merkblatt 2026).

  • Hilfsmittel: Textausgaben beliebiger Verlage, selbst mitzubringen; Griffregister dürfen nur Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten, Fachkommentare sind ausgeschlossen. Benötigt wird neben dem Rechtsstand des Prüfungsjahres auch der des Vorjahres, ausdrücklich auch die Einkommensteuer-Grund- und Splittingtabelle (Merkblatt 2026; Erlass für 2026 vom 10.10.2025).

  • Erleichterung (§ 18 Abs. 3 DVStB): Körperbehinderten Personen wird auf Antrag eine der Behinderung entsprechende Erleichterung gewährt; Antrag mit dem Zulassungsantrag, Nachweis grundsätzlich durch amtsärztliches Attest.

  • Antrag für die Prüfung 2027: bis spätestens 30. April 2027 (Ausschlussfrist) über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (Anmeldung nur mit Personalausweis und BundID). Die Prüfung der Anträge beginnt voraussichtlich ab März 2027; eine Eingangsbestätigung wird nicht verschickt.

Mündliche Prüfung

  • Prüfungstage und Zeiten (Hinweise der Kammer zum voraussichtlichen Ablauf): dienstags und donnerstags, vormittags ab 8.30 Uhr bis ca. 12.00 Uhr und nachmittags ab 14.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr. Die Vorbereitungszeit des ersten Teilnehmers beginnt um 8.00 Uhr bzw. 13.30 Uhr, die weiteren folgen im 15-Minuten-Abstand.

  • Kurzvortrag: drei Themen zur Auswahl zu Beginn der Vorbereitungszeit, 30 Minuten Vorbereitung, Vortrag höchstens 10 Minuten. Empfohlen wird, eine Gliederung voranzustellen; der Vortrag kann im Sitzen oder am Stehpult gehalten werden.

  • Hilfsmittel bei der Vorbereitung: In den zwei Vorbereitungsräumen liegen Beck'sche Steuergesetze, Schönfelder Deutsche Gesetze samt Ergänzungsband sowie Papier, Karteikarten und Kugelschreiber aus. Eigene Gesetze dürfen nicht verwendet werden, eigenes Schreibgerät schon.

  • Prüfungsausschuss: sechs Prüferinnen und Prüfer, die den Teilnehmern im Prüfungsraum in einer Reihe gegenübersitzen; die Begrüßung übernimmt der Vorsitzende.

  • Gruppenprüfung: Nach dem letzten Vortrag folgen ca. 15 Minuten Pause, danach sechs Prüfungsabschnitte (§ 26 Abs. 3 DVStB) mit jeweils ca. 5 Minuten Pause dazwischen, nach dem dritten Abschnitt ca. 15 Minuten. Papier und Kugelschreiber liegen bereit; eigenes Papier darf nicht mitgebracht, ausgelegtes nicht mitgenommen werden.

  • Ergebnis: Bekanntgabe unmittelbar nach der Feststellung durch den Prüfungsausschuss. Bei Bestehen händigt der Vorsitzende die Prüfungsbescheinigung aus; bei Nichtbestehen teilt er die Bewertung der Prüfungsgebiete und die Gesamtnote der mündlichen Prüfung mit und erläutert die Entscheidung.

  • Einwände wegen Prüfungsunfähigkeit oder Störungen sind unverzüglich, spätestens bis zum Ende der mündlichen Prüfung gegenüber dem Vorsitzenden zu erklären (§ 26 Abs. 8 DVStB). Ein Aufenthaltsraum steht bereit; für Verpflegung sorgen die Teilnehmer selbst.

Gebühren

  • Zulassung zur Steuerberaterprüfung, Befreiung von der Prüfung oder verbindliche Auskunft: jeweils 300,00 EUR (Anlage zur Gebührenordnung, Abschnitt III Nr. 2 a, beschlossen von der Kammerversammlung am 22.05.2026); auch bei wiederholter Antragstellung und für die Eignungsprüfung (Merkblatt 2026).

  • Durchführung der Steuerberaterprüfung: 1.500,00 EUR (Anlage zur Gebührenordnung, Abschnitt III Nr. 2 b; Merkblatt 2026: § 39 Abs. 2 i. V. m. § 157a Abs. 1 Satz 3 StBerG); Zahlungseingang spätestens am 31. Juli des Prüfungsjahres, sonst gilt dies als Verzicht auf die Zulassung.

  • Rücktritt bis zum 31. Juli: Die Prüfungsgebühr wird nicht erhoben. Rücktritt nach Zahlung zwischen dem Zahlungstermin und dem letzten Prüfungstag: Die Hälfte der Prüfungsgebühr wird erstattet (§ 39 Abs. 2 Satz 4 StBerG; Merkblatt 2026).

  • Erstattung der Zulassungsgebühr: zur Hälfte bei Rücknahme des Antrags vor der Entscheidung (§ 164b Abs. 2 StBerG), danach oder bei Nichtteilnahme keine Erstattung (Merkblatt 2026).

Ergebnisse der Kammer Schleswig-Holstein

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/26155135787555,6 %50,2 %
2024/25122102464342,2 %52,1 %
2023/2412599535151,5 %51,6 %
2022/2311597444344,3 %45,1 %
2021/22125110777265,5 %58,4 %
2020/2110985474350,6 %48,5 %
2019/2011193535255,9 %57,2 %
2018/19128108686459,3 %57,5 %
2017/18126105605350,5 %50,5 %
2016/1711889413741,6 %41,6 %
2015/1610482534757,3 %46,1 %
2014/1510378464152,6 %51,4 %
2013/148264454265,6 %59,3 %
2012/139679555063,3 %51,4 %
2011/1210890494651,1 %49,9 %
2010/1110586574451,2 %48,6 %
2009/1011695635861,1 %57,0 %
2008/0910486524653,5 %49,9 %
2007/089176534559,2 %59,8 %
2006/07153126867559,5 %59,5 %
2005/0612194613840,4 %44,0 %
2004/051661341027455,2 %58,5 %
2003/04177133625138,3 %41,3 %
2002/03171143736243,4 %43,3 %
2001/021561301048061,5 %60,4 %
Quellen:
25 weitere Quellen

Steuerberaterprüfung Schleswig-Holstein: vorbereitet in den Oktober.

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