Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt · Sachsen-Anhalt

Steuerberaterprüfung Sachsen-Anhalt: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: Magdeburg (Papier) · Schkeuditz (digital). Gebühren: 240 € für den Zulassungsantrag, 1.300 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 42,9 % bestanden (bundesweit 50,2 %).
Stand: 13.10.2026stbk-sachsen-anhalt.de

Auf einen Blick

Schriftliche Prüfung

Prüfungsorte laut Kammer

  • 2026 (Prüfungsjahr 2026/27), handschriftlich: Magdeburg
  • 2026 (Prüfungsjahr 2026/27), digital: Schkeuditz (geplanter Prüfungsort der Steuerberaterkammer Sachsen)
  • Prüfungsjahr 2026/27: Erstmals können die Aufsichtsarbeiten wahlweise digital geschrieben werden; alternativ bleibt die handschriftliche Prüfung in Magdeburg. Die digitale Variante findet in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer Sachsen an deren Prüfungsort statt (geplant: Schkeuditz); die Teilnehmer werden dorthin geladen.

  • Korrektur der Aufsichtsarbeiten und mündliche Prüfung bleiben auch für digital Schreibende ausschließlich bei den Prüfungsausschüssen in Sachsen-Anhalt; die Zuständigkeiten nach § 35 StBerG werden durch den auswärtigen Schreibort nicht berührt.

  • Laut Steuerberaterkammer Sachsen schrieben zum Start am 06.10.2026 die Prüflinge aus Sachsen-Anhalt und Thüringen, die die elektronische Variante gewählt hatten, gemeinsam mit den sächsischen Prüflingen in Sachsen (insgesamt 140 Prüflinge); in beiden Ländern bestand 2026 noch das Wahlrecht zwischen handschriftlich und elektronisch.

  • Zulassung: Antrag frühestens im November des Vorjahres, spätestens bis 30. April des Prüfungsjahres (Ausschlussfrist), über das Antragsportal der Steuerberaterkammern. Eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt; die rechtzeitige Zahlung der Zulassungsgebühr wird als rechtzeitige Antragstellung akzeptiert (Merkblatt, Stand März 2026).

  • Ladung zur schriftlichen Prüfung in der Regel Ende August; mit ihr werden die näheren Einzelheiten mitgeteilt. Nach dem Merkblatt wird die schriftliche Prüfung an verschiedenen Orten durchgeführt; Ortswünsche werden nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. körperliche Gebrechen) berücksichtigt.

  • Hilfsmittel: Textausgaben beliebiger Verlage nach dem gleich lautenden Ländererlass, selbst zu beschaffen und mitzubringen, im Rechtsstand des Prüfungsjahres und des Vorjahres; keine Fachkommentare. Auf der Seite der Kammer ist der Erlass vom 08.11.2024 für die Prüfung 2025 verlinkt.

  • Nachteilsausgleich: Wer wegen andauernder körperlicher Gebrechen beim Anfertigen der Aufsichtsarbeiten behindert ist, kann eine entsprechende Erleichterung beantragen (§ 18 Abs. 3 DVStB); Antrag mit dem Zulassungsantrag, Nachweis grundsätzlich durch amtsärztliches Attest.

Mündliche Prüfung

  • Kurzvortrag: drei Themen zur Wahl, Vorbereitungszeit eine halbe Stunde, Vortragsdauer etwa zehn Minuten (Merkblatt, Stand März 2026).

  • Für die Vorbereitung des Vortrags dürfen Gesetzestexte benutzt werden, jedoch keine Textausgaben mit Richtlinien und Verwaltungsanweisungen. Einzelheiten kommen mit der Ladung zur mündlichen Prüfung.

  • Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten werden mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt; Terminwünsche können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

  • Die auf jeden Bewerber entfallende Prüfungszeit soll 90 Minuten nicht überschreiten. Der Prüfungsausschuss hat sechs Mitglieder: drei Beamte des höheren Dienstes der Finanzverwaltung, ein Vertreter der Wirtschaft und zwei Steuerberater.

  • Bestehensregeln laut Merkblatt: keine mündliche Prüfung bei einer schriftlichen Gesamtnote über 4,5 (§ 25 Abs. 2 DVStB); bestanden ist, wenn die durch zwei geteilte Summe der Gesamtnoten aus schriftlicher und mündlicher Prüfung 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB).

  • Der Antrag auf Bestellung sollte rechtzeitig vor dem Termin der mündlichen Prüfung, aber nicht vor Bestehen der schriftlichen Prüfung gestellt werden. Die Bestellungsveranstaltung 2025 fand am 21. März 2025 im Haus der Steuerberater in Magdeburg statt.

Gebühren

  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung: 240,00 EUR, auch bei wiederholter Antragstellung (Merkblatt, Stand März 2026); die Bearbeitung beginnt erst nach Zahlungseingang.

  • Prüfungsgebühr: 1.300,00 EUR (§ 39 Abs. 3 StBerG i. V. m. § 4 Abs. 1 Buchst. d der Gebührenordnung der Kammer), nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu zahlen bis 31. August des Prüfungsjahres; nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung.

  • Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung: 240,00 EUR.

  • Antrag auf verbindliche Auskunft: 240,00 EUR.

  • Erstattung der Zulassungsgebühr: zur Hälfte bei Rücknahme des Antrags vor der Entscheidung (§ 164b Abs. 2 StBerG); keine Erstattung bei Rücknahme nach der Entscheidung oder bei Nichtteilnahme.

Ergebnisse der Kammer Sachsen-Anhalt

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/265035151542,9 %50,2 %
2024/253424131354,2 %52,1 %
2023/244127161659,3 %51,6 %
2022/2321157746,7 %45,1 %
2021/223018101055,6 %58,4 %
2020/213424101041,7 %48,5 %
2019/203223121252,2 %57,2 %
2018/193927181659,3 %57,5 %
2017/185742222252,4 %50,5 %
2016/174336141233,3 %41,6 %
2015/16373111722,6 %46,1 %
2014/154230212066,7 %51,4 %
2013/144640282562,5 %59,3 %
2012/133729181655,2 %51,4 %
2011/124133201648,5 %49,9 %
2010/115146191634,8 %48,6 %
2009/104638272463,2 %57,0 %
2008/095338231744,7 %49,9 %
2007/086452393669,2 %59,8 %
2006/076956383358,9 %59,5 %
2005/067857262238,6 %44,0 %
2004/059471514867,6 %58,5 %
2003/0410376372836,8 %41,3 %
2002/039367312638,8 %43,3 %
2001/02125106837066,0 %60,4 %
Quellen:
25 weitere Quellen

Steuerberaterprüfung Sachsen-Anhalt: vorbereitet in den Oktober.

Die Aufgaben sind bundesweit dieselben. Trainieren Sie sie mit Lernplan bis zu Ihrem Termin, Klausurfällen mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen für die Mündliche.

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