Steuerberaterprüfung Sachsen: Termine, Ort, Bestehensquote
Auf einen Blick
- Mündliche Prüfung
- Zeitraum
- Ende Januar bis Anfang Februar (Prüfung 2025: 26.01.–04.02.2026; Prüfung 2024: 27.01.–07.02.2025)
Schriftliche Prüfung
Prüfungsorte laut Kammer
- 2026: Schkeuditz (Raum Leipzig), GLOBANA Airport Hotel & Conference Center, Frankfurter Str. 4, 04435 Schkeuditz, 06.–08.10.2026 (elektronische Bearbeitung)
- 2025: Riesa, WM-Halle, 07.–09.10.2025 (letztmals handschriftlich)
Termine der schriftlichen Prüfung (elektronische Bearbeitung): 06.–08.10.2026, 05.–07.10.2027, 10.–12.10.2028, 09.–11.10.2029, 08.–10.10.2030, 07.–09.10.2031. Der schriftliche Teil beginnt voraussichtlich jeweils am ersten Dienstag nach dem 3. Oktober.
Seit dem Prüfungsjahr 2026 wird in Sachsen ausschließlich elektronisch am Laptop geschrieben; ein Wahlrecht zwischen elektronisch und handschriftlich gibt es nicht. Als Rechtsgrundlage nennt die Kammer § 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG. Mit der elektronischen Durchführung wurde der Prüfungsort von Riesa in den Raum Leipzig verlegt.
Schreibverbund: 2026 schreiben Prüflinge aus Sachsen-Anhalt und Thüringen, die sich dort für die elektronische Variante entschieden haben, gemeinsam mit den sächsischen Prüflingen in Sachsen; zum Start am 06.10.2026 meldete die Kammer insgesamt 140 Prüflinge. Ab 2027 wird die Steuerberaterkammer Brandenburg in diese Zusammenarbeit einbezogen (Meldung vom 11.09.2026).
Geräte: Laptop (voraussichtlich Lenovo ThinkPad T16, Bildschirm 16,0 Zoll), Maus (voraussichtlich Cherry MC 1000) und externe Tastatur (voraussichtlich Cherry KC 1000) werden einheitlich vom Dienstleister IQUL GmbH gestellt. Eigene Geräte, eigene Tastatur oder Maus, zweiter Bildschirm und Laptop-Ständer sind nicht zulässig; ein eigenes Mousepad oder eine Handballenablage darf mitgebracht werden.
Der Aufgabentext wird auf Papier ausgegeben, eine Anzeige am Bildschirm ist nicht vorgesehen. Konzeptpapier für handschriftliche Notizen wird weiter ausgegeben, aber weder abgegeben noch korrigiert. Die zugelassenen Hilfsmittel (Textausgaben nach dem Ländererlass) werden analog genutzt und sind selbst mitzubringen.
Technik: Die Eingaben werden im Abstand weniger Sekunden automatisch gespeichert; bei einer Störung kann auf einem Ersatzgerät weitergearbeitet werden. Technische Probleme werden durch Heben beider Hände angezeigt, Support des Dienstleisters ist vor Ort und gibt an den Prüfungstagen eine technische Einweisung. Beim Verlassen des Platzes kann der Bildschirm gesperrt werden.
Zeit: Die Aufsicht weist 30, 15 und 5 Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit auf das Ende hin, zusätzlich läuft ein Countdown in der Software. Mit Ablauf der Zeit schließt die Software automatisch; vorzeitige Abgabe über die Schaltfläche „Prüfung beenden“. Aus der Arbeit wird ein unveränderbares PDF erzeugt, das elektronisch korrigiert wird.
Prüfungssoftware: webbasiert, fortlaufender Text ohne Seitenansicht und ohne automatischen Seitenumbruch (manueller Umbruch und PDF-Vorschau mit Seitenzahl vorhanden). Keine Rechtschreibprüfung, keine Suchfunktion, keine farblichen Markierungen. Möglich sind fett, kursiv, unterstrichen, hoch- und tiefgestellt, Einzüge, Tabellen und Sonderzeichen sowie Kopieren, Ausschneiden und Einfügen (eingefügter Text verliert die Formatierung).
Demoportal: Die Prüfungsumgebung kann vorab ohne Zugangsdaten angesehen werden (nur mit Google Chrome). Eingaben werden nicht gespeichert und das Portal schließt nach einiger Zeit selbstständig; es ist nicht zum Schreiben von Übungsklausuren gedacht. Die Kammer hat dazu einen FAQ-Katalog mit 44 Fragen veröffentlicht und im Juni 2026 eine Online-Sprechstunde angeboten.
Zulassung: Antrag frühestens im Januar, spätestens bis 30. April des Prüfungsjahres über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (elektronischer Identitätsnachweis und BundID nötig); Unterlagen hochladen und amtlich beglaubigte Abschriften zusätzlich per Post einreichen. Bescheid spätestens Anfang Juli, Ladung zur schriftlichen Prüfung voraussichtlich im August.
Hilfsmittel schriftlich: Textausgaben nach dem gleich lautenden Ländererlass (für 2026 vom 10.10.2025), im Rechtsstand des Prüfungsjahres und des Vorjahres; Griffregister nur mit Stichworten aus der Überschrift und Paragraphen, keine Fachkommentare. Nicht programmierbarer Taschenrechner ohne Internetverbindung ist zulässig. Bei Verstößen kann die Arbeit mit ungenügend bewertet oder der Bewerber ausgeschlossen werden (§ 23 DVStB).
Nachteilsausgleich: Körperbehinderten Personen werden auf Antrag entsprechende Erleichterungen gewährt (§ 18 Abs. 3 DVStB); Antrag mit dem Zulassungsantrag und amtsärztlichem Zeugnis, aus dem das Fortbestehen der Behinderung zum Prüfungszeitpunkt und die Beeinträchtigung beim Anfertigen der Arbeiten hervorgehen.
Rücktritt: bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit durch Erklärung gegenüber der Kammer oder der Aufsicht (§ 21 Abs. 1 DVStB); die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Nichterscheinen zu einer Aufsichtsarbeit gilt als Rücktritt; die gesamte Prüfung ist nach erneuter Zulassung neu abzulegen.
Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten werden schriftlich bekannt gegeben. Die Aufgabentexte werden zwei Jahre nach Ende der Prüfungsperiode im Bundessteuerblatt veröffentlicht (Prüfung 2022: BStBl. I 2025 S. 1200; Prüfung 2021: BStBl. I 2024 S. 954); für 2015 bis 2020 erfolgte keine Veröffentlichung.
Mündliche Prüfung
Zeitraum: Ende Januar bis Anfang Februar (Prüfung 2025: 26.01.–04.02.2026; Prüfung 2024: 27.01.–07.02.2025)
Ort: Dresden, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen; Leipzig, Steuerberaterkammer Sachsen
Ablauf: Kurzvortrag von etwa 10 Minuten über einen Fachgegenstand der Prüfungsgebiete nach § 37 Abs. 3 StBerG, danach sechs Prüfungsabschnitte, die jeweils von einem der sechs Ausschussmitglieder geprüft werden. Die Prüfungszeit soll je Prüfling insgesamt 90 Minuten nicht überschreiten.
Kurzvortrag: drei Themen zur Wahl, Vorbereitungszeit 30 Minuten.
Prüfungsausschuss beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen: drei Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, davon einer als Vorsitzender, sowie drei Steuerberater oder zwei Steuerberater und ein Vertreter der Wirtschaft (§ 35 Abs. 1 Satz 3 StBerG, § 10 DVStB). Für die mündliche Prüfung 2022/2023 waren insgesamt 61 Ausschussmitglieder aktiv.
Hilfsmittel mündlich: selbst mitgebrachte Textausgaben der Gesetze (Liste wie schriftlich, zusätzlich Insolvenzordnung) samt Durchführungsverordnungen. Anders als schriftlich sind Richtliniensammlungen nicht zugelassen; auch Verwaltungsanweisungen, Leitsätze, Kommentierungen und Erläuterungen dürfen nicht enthalten sein. Erlaubt sind Auszüge aus BGBl. oder BStBl. zu kürzlich verkündeten Gesetzen und die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer in der schriftlichen Prüfung eine Gesamtnote bis 4,5 erreicht; bestanden ist, wenn die durch zwei geteilte Summe der Gesamtnoten 4,15 nicht übersteigt. Bei unverschuldeter Verhinderung kann die mündliche Prüfung nachgeholt werden (§ 30 Abs. 1 und 2 DVStB); unentschuldigtes Versäumen gilt als nicht bestanden (§ 30 Abs. 3 DVStB).
Mündliche Prüfung 2025/26: 48 Prüflinge traten in Dresden und Leipzig an. Die feierliche Bestellung findet jeweils Ende März auf Schloss Albrechtsberg in Dresden statt (2026: 26. März; 2025: 27. März). Der Bestellungsantrag soll unmittelbar nach der mündlichen Prüfung gestellt werden.
Gebühren
Zulassungsgebühr: 200 EUR für den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung (§ 39 Abs. 1 StBerG), zu zahlen bei Antragstellung.
Prüfungsgebühr: 1.750 EUR ab dem Prüfungsjahr 2026 (§ 39 Abs. 2 StBerG; Abschnitt VII Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses, mit Bekanntmachung 05/2026 von 1.300,00 EUR angehoben, gilt für Prüfungen, die nach dem 01.03.2026 beginnen), zu zahlen bis 31. Juli des Prüfungsjahres.
Erstattung der Prüfungsgebühr: Bei Rücktritt bis zum Ablauf der Zahlungsfrist wird sie nicht erhoben bzw. voll erstattet (§ 39 Abs. 2 Satz 3 StBerG); bei Rücktritt bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit zur Hälfte (§ 39 Abs. 2 Satz 4 StBerG). Nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung.
Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung: 200 EUR.
Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung: 200 EUR.
Verbindliche Auskunft nach § 38a StBerG: 200 EUR (§ 39 Abs. 1 StBerG).
- sbk-sachsen.de – Steuerberater/-in werden
- · sbk-sachsen.de – Merkblatt Steuerberaterprüfung (Stand: August 2026)
- · sbk-sachsen.de – Bekanntmachung 03/2025 vom 17. Dezember 2025 über die Zulassung zur Steuerbera…
17 weitere Quellen
- sbk-sachsen.de – Bekanntmachung 05/2026 vom 31. März 2026 – Ordnung zur Änderung der Gebührenor…
- sbk-sachsen.de – Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin…
- sbk-sachsen.de – FAQs elektronische Steuerberaterprüfung: E-Klausur allgemein
- sbk-sachsen.de – FAQs elektronische Steuerberaterprüfung: Demoportal
- sbk-sachsen.de – FAQs elektronische Steuerberaterprüfung: Prüfungssoftware
- sbk-sachsen.de – Schriftlicher Teil (elektronische Bearbeitung) der Steuerberaterprüfung 2026
- sbk-sachsen.de – Schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung 2025
- sbk-sachsen.de – Termine: Prüfungstermine Steuerberater
- sbk-sachsen.de – Elektronische Steuerberaterprüfung startet in Sachsen (06.10.2026)
- sbk-sachsen.de – Länderübergreifender Erfahrungsaustausch (11.09.2026)
- sbk-sachsen.de – FAQs elektronische Steuerberaterprüfung (10.06.2026)
- sbk-sachsen.de – Vorbereitung Steuerberaterprüfung 2026 (18.12.2025)
- sbk-sachsen.de – Optimale Vorbereitung zur Steuerberaterprüfung (08.09.2025)
- sbk-sachsen.de – Prüfungsfinale (26.01.2026)
- sbk-sachsen.de – Finale Prüfungsphase startet (09.01.2025)
- sbk-sachsen.de – Steuerberaterprüfung 2022 erfolgreich beendet (08.02.2023)
- sbk-sachsen.de – Amtliche Bekanntmachungen
Ergebnisse der Kammer Sachsen
Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.
| Prüfung | Zugelassen | Teilnehmer | Zur Mündlichen | Bestanden | Quote | Bund |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2025/26 | 125 | 99 | 48 | 47 | 47,5 % | 50,2 % |
| 2024/25 | 129 | 111 | 56 | 55 | 49,5 % | 52,1 % |
| 2023/24 | 122 | 95 | 46 | 46 | 48,4 % | 51,6 % |
| 2022/23 | 139 | 112 | 50 | 49 | 43,8 % | 45,1 % |
| 2021/22 | 131 | 106 | 60 | 56 | 52,8 % | 58,4 % |
| 2020/21 | 125 | 101 | 50 | 47 | 46,5 % | 48,5 % |
| 2019/20 | 129 | 106 | 58 | 56 | 52,8 % | 57,2 % |
| 2018/19 | 143 | 120 | 69 | 65 | 54,2 % | 57,5 % |
| 2017/18 | 153 | 118 | 65 | 63 | 53,4 % | 50,5 % |
| 2016/17 | 145 | 122 | 52 | 47 | 38,5 % | 41,6 % |
| 2015/16 | 127 | 105 | 57 | 51 | 48,6 % | 46,1 % |
| 2014/15 | 158 | 125 | 71 | 65 | 52,0 % | 51,4 % |
| 2013/14 | 159 | 123 | 74 | 61 | 49,6 % | 59,3 % |
| 2012/13 | 160 | 120 | 64 | 54 | 45,0 % | 51,4 % |
| 2011/12 | 164 | 120 | 70 | 57 | 47,5 % | 49,9 % |
| 2010/11 | 164 | 128 | 72 | 58 | 45,3 % | 48,6 % |
| 2009/10 | 196 | 165 | 103 | 82 | 49,7 % | 57,0 % |
| 2008/09 | 191 | 153 | 83 | 69 | 45,1 % | 49,9 % |
| 2007/08 | 189 | 140 | 84 | 77 | 55,0 % | 59,8 % |
| 2006/07 | 199 | 140 | 94 | 77 | 55,0 % | 59,5 % |
| 2005/06 | 214 | 158 | 88 | 72 | 45,6 % | 44,0 % |
| 2004/05 | 286 | 225 | 151 | 129 | 57,3 % | 58,5 % |
| 2003/04 | 285 | 226 | 90 | 82 | 35,8 % | 41,3 % |
| 2002/03 | 265 | 222 | 101 | 87 | 39,2 % | 43,3 % |
| 2001/02 | 314 | 259 | 195 | 179 | 69,1 % | 60,4 % |
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung 2025/2026 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- · steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2024: Steuerberaterprüfung 2024/2025 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
25 weitere Quellen
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistiken über das Ergebnis der Steuerberaterprüfung (ab 2009)
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2023: Steuerberaterprüfung 2023/2024 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2022: Steuerberaterprüfung 2022 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2021: Steuerberaterprüfung 2021 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2020: Steuerberaterprüfung 2020 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2019: Steuerberaterprüfung 2019 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2018: Steuerberaterprüfung 2018 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2017: Steuerberaterprüfung 2017 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2016: Steuerberaterprüfung 2016 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2015: Steuerberaterprüfung 2015 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2014: Steuerberaterprüfung 2014 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2013: Steuerberaterprüfung 2013 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2012: Steuerberaterprüfung 2012 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2011: Steuerberaterprüfung 2011 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2010: Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2010/2011
- web.archive.org – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2009/2010 – Gesamtübersicht (Anlage zu Pre…
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2009/2010 – Gesamtübersicht
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2008/2009
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2007/2008
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2006/2007
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2005/2006
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2004/2005
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2003/2004
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2002/2003
- uni-goettingen.de – Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2001/2002
Informationen der Kammer
- Steuerberater/-in werden (Prüfung, Zulassung, Termine, elektronische Prüfung)
- Merkblatt Steuerberaterprüfung (PDF, Stand August 2026)
- Bekanntmachung 03/2025: Zulassung zur Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung 2026 (PDF)
- Hilfsmittelerlass Steuerberaterprüfung 2026 (PDF)
- Bekanntmachung 05/2026: Änderung der Gebührenordnung (PDF)
- FAQ zur E-Klausur allgemein
- FAQ zum Demoportal
- FAQ zur Prüfungssoftware
- Prüfungstermine Steuerberater
- Downloadcenter Steuerberater
- Amtliche Bekanntmachungen
- Kammerbrief-Archiv (Kammerbrief 03/2025 mit Fragen und Antworten zur elektronischen Prüfung)
- Antragsportal der Steuerberaterkammern – Zulassung zur Steuerberaterprüfung
- Demoportal elektronische Steuerberaterprüfung
Alle Angaben nach den Veröffentlichungen der Kammer, Stand 13.10.2026. Verbindlich sind die Bekanntmachungen der Kammer und Ihr Ladungsschreiben.
Steuerberaterprüfung Sachsen: vorbereitet in den Oktober.
Die Aufgaben sind bundesweit dieselben. Trainieren Sie sie mit Lernplan bis zu Ihrem Termin, Klausurfällen mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen für die Mündliche.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche