Steuerberaterkammer Saarland · Saarland

Steuerberaterprüfung Saarland: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer Saarland: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: keine Ortsangabe der Kammer. Gebühren: 300 € für den Zulassungsantrag, 1.250 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 42,6 % bestanden (bundesweit 50,2 %).
Stand: 13.10.2026stbk-saarland.de

Auf einen Blick

Schriftliche Prüfung

  • Termin: Die schriftliche Prüfung 2026 findet am 06., 07. und 08. Oktober 2026 statt (Bekanntmachung vom 19. November 2025). Einen Prüfungsort nennt die Kammer auf ihrer Seite nicht.

  • Zulassungsantrag: bis 30. April 2026 bei der Steuerberaterkammer Saarland in Saarbrücken (Ausschlussfrist; später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt). Der Antrag sollte frühestens im November des Vorjahres gestellt werden. Er ist auf amtlichem Vordruck oder über das Online-Antragsportal der Steuerberaterkammern möglich; Gebühren sind per Banküberweisung zu zahlen, die E-Payment-Funktion des Portals ist nicht aktiviert.

  • Nachweise: Zeugnisse und Urkunden im Original oder als beglaubigte Kopie mit Dienstsiegel; Beglaubigungen durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater genügen nicht. Fehlende Anlagen können laut Merkblatt (November 2021) auch nach Fristablauf nachgereicht werden; eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt. Bei wiederholtem Antrag kann auf vorliegende Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise Bezug genommen werden, Passbild und Lebenslauf sind zu aktualisieren.

  • Zulassungsbescheid und Ladung: Die Bescheide über die Zulassung und die Ladung zum schriftlichen Teil 2026 sollten voraussichtlich Ende Juni 2026 versandt werden; nähere Einzelheiten zur schriftlichen Prüfung werden mit der Ladung bekannt gegeben. Entschieden wird nach Zahlung der Zulassungsgebühr in der Reihenfolge des Antragseingangs.

  • Kennzahl: Die Prüfungsgebühr ist mit dem Vermerk „Prüfung: Kennzahl, Name, Vorname“ zu überweisen; die Zahlungsaufforderung kommt mit der Ladung.

  • Hilfsmittel: maßgeblich ist der Hilfsmittelerlass (für 2026 vom 10. Oktober 2025, von der Kammer verlinkt). Laut Merkblatt sind die Textausgaben selbst zu beschaffen und mitzubringen; sie dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Auffindehilfen keine Anmerkungen enthalten, inhaltserschließende Reiter („Fähnchen“ mit Inhaltsangabe) sind zugelassen, Fachkommentare nicht.

  • Nachteilsausgleich: Körperbehinderten Personen werden auf Antrag und Nachweis Erleichterungen gewährt (§ 18 Abs. 3 DVStB); der Antrag ist mit dem Zulassungsantrag zu stellen, die Art der Behinderung grundsätzlich durch amtsärztliches Attest nachzuweisen.

  • Verkürzte Prüfung: Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (auch mit bestandener Prüfung) können die verkürzte Form beantragen; Antrag mit dem Zulassungsantrag samt Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer (§ 37a Abs. 1 StBerG, § 5 Abs. 1 DVStB).

  • Bestehen: Ohne mündliche Prüfung nicht bestanden ist, wessen Gesamtnote der schriftlichen Prüfung 4,5 übersteigt (§ 25 Abs. 2 DVStB).

  • Staatsprüfung: Die Kammer ist für Zulassung und organisatorische Durchführung zuständig (§ 37b StBerG); abgenommen wird die Prüfung vom Finanzministerium des Landes (Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft). Für häufige Fragen verweist die Kammer auf die FAQ der gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen.

Mündliche Prüfung

  • Ladung: Mit der Ladung zur mündlichen Prüfung werden die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten mitgeteilt; Terminwünsche können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Zeitraum und Ort der mündlichen Prüfung nennt die Kammer auf ihrer Seite nicht; Einzelheiten kommen mit der Ladung.

  • Kurzvortrag (Merkblatt, November 2021): zunächst ein kurzer Vortrag von etwa 10 Minuten über ein Thema der Prüfungsgebiete des § 37 Abs. 3 StBerG; Vorbereitungszeit eine halbe Stunde, drei Themen zur Wahl. Für die Vorbereitung dürfen Gesetzestexte benutzt werden, jedoch keine Textausgaben mit Richtlinien und Verwaltungsanweisungen.

  • Bestehen: Die Prüfung ist bestanden, wenn die durch zwei geteilte Summe der Gesamtnoten für die schriftliche und die mündliche Prüfung 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB).

Gebühren

  • Zulassungsgebühr derzeit 300,00 EUR – Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2026; bei Antragstellung zu zahlen, auch bei wiederholter Antragstellung (Kammerseite unter Verweis auf § 39 Abs. 1 und 3 StBerG; Bekanntmachung vom 19. November 2025).

  • Prüfungsgebühr derzeit 1.250,00 EUR – Prüfung 2026; bis zum 31.07.2026 zu zahlen, die Zahlungsaufforderung kommt mit der Ladung. Nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung (§ 39 Abs. 2 StBerG).

  • Befreiung von der Prüfung derzeit 300,00 EUR (Merkblatt zur Steuerberaterprüfung, November 2021: gleiche Gebühr wie für den Zulassungsantrag).

  • Verbindliche Auskunft derzeit 300 EUR – Bearbeitungsgebühr laut Antragsformular der Kammer (Formular 2022).

  • Erstattung der Zulassungsgebühr (Merkblatt): Wird der Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen, wird die Hälfte erstattet (§ 164b Abs. 2 StBerG); nach der Entscheidung oder bei Nichtteilnahme gibt es keine Erstattung.

Ergebnisse der Kammer Saarland

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/266347212042,6 %50,2 %
2024/255138181744,7 %52,1 %
2023/244733151545,5 %51,6 %
2022/235242151535,7 %45,1 %
2021/226048242450,0 %58,4 %
2020/215643212148,8 %48,5 %
2019/204436201952,8 %57,2 %
2018/195540191947,5 %57,5 %
2017/184942191945,2 %50,5 %
2016/175443171739,5 %41,6 %
2015/165337171745,9 %46,1 %
2014/156257353459,6 %51,4 %
2013/144532212062,5 %59,3 %
2012/136048222245,8 %51,4 %
2011/126447201838,3 %49,9 %
2010/116354232342,6 %48,6 %
2009/105440232255,0 %57,0 %
2008/096042201945,2 %49,9 %
2007/086446222145,7 %59,8 %
2006/077555353563,6 %59,5 %
2005/066844191943,2 %44,0 %
2004/057860312745,0 %58,5 %
2003/047952181834,6 %41,3 %
2002/039165191929,2 %43,3 %
2001/029156292748,2 %60,4 %
Quellen:
25 weitere Quellen

Steuerberaterprüfung Saarland: vorbereitet in den Oktober.

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