Steuerberaterkammer Niedersachsen · Niedersachsen

Steuerberaterprüfung Niedersachsen: Termine, Ort, Bestehensquote

Für Bewerber aus dem Bezirk der Steuerberaterkammer Niedersachsen: Die Klausuren 2027 finden bundeseinheitlich vom 5. bis 7. Oktober 2027 statt. Prüfungsort laut Kammer: Langenhagen bei Hannover (abgeleitet; verbindlich ist die Ladung). Mündliche Prüfung: im Frühjahr nach der schriftlichen Prüfung (Prüfung 2026: Frühjahr 2027). Gebühren: 250 € für den Zulassungsantrag, 1.200 € für die Prüfung. In der Prüfung 2025/2026 haben hier 47,2 % bestanden (bundesweit 50,2 %).
Stand: 13.10.2026stbk-niedersachsen.de

Auf einen Blick

Schriftliche Prüfung

Prüfungsorte laut Kammer

  • Brandboxx Hannover, Hessenstraße 1, 30855 Langenhagen (2026) – abgeleitet aus der von der Kammer verlinkten Hotelliste „Hotels in der Umgebung (schriftliche Prüfung)“; ausdrücklich genannt wird der Prüfungsort auf der Kammerseite nicht, verbindlich ist das Ladungsschreiben
  • Termine: schriftliche Prüfung 2026 am 6., 7. und 8. Oktober 2026 (Änderungen vorbehalten), 2027 am 5.–7. Oktober 2027. Laut Merkblatt wird an einem Ort geschrieben; eine Besichtigung der Räume vorab ist nicht möglich.

  • Ablauf: Reihenfolge Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete, Ertragsteuern, Buchführung und Bilanzwesen; je 6 Stunden Bearbeitungszeit. Der Beginn steht im Ladungsschreiben, das spätestens einen Monat vor der Prüfung kommt (laut Merkblatt in der Regel Ende August). Gültiger Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen; Schreibpapier wird gestellt.

  • Digitale Prüfung: Ab dem Durchgang 2026/2027 kann der schriftliche Teil elektronisch abgelegt werden. Die Wahl (digital oder analog) wird mit der Anmeldung getroffen, ist verbindlich und kann weder an noch zwischen den Prüfungstagen gewechselt werden.

  • Digitale Ausstattung 2026: Der beauftragte Dienstleister stellt Laptop (Lenovo ThinkPad T16), Maus (Cherry MC 1000) und Tastatur (Cherry KC 1000). Eigene Geräte und Vorrichtungen zum Erhöhen des Laptops sind grundsätzlich nicht gestattet. Die Arbeiten werden fortlaufend automatisch gespeichert; bei einer Störung wird der letzte Stand auf einem neuen Laptop aufgerufen.

  • Auch bei digitaler Anfertigung werden die Klausurtexte gedruckt ausgegeben und Konzeptpapier gestellt. Die Kammer veröffentlicht ein PDF mit den zulässigen Tastenkombinationen 2026 und verweist auf das Demoportal https://demo-steuerberaterpruefung.q-examiner.com/ (nur Google Chrome, kein Übungsportal, Eingaben werden nicht gespeichert).

  • Hilfsmittel 2026: Textausgaben nach dem gleich lautenden Ländererlass vom 10.10.2025, Rechtsstand 2026 und 2025; Fachkommentare sind ausgeschlossen. Die Aufzählung auf der Kammerseite endet mit dem Steuerberatungsgesetz, der verlinkte Erlass nennt zusätzlich die Zivilprozessordnung. Die Textausgaben sind selbst mitzubringen.

  • Prüfungserleichterung (§ 18 Abs. 3 DVStB): auf schriftlichen Antrag bei Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Die amtsärztliche Bescheinigung soll eine Diagnose und einen Vorschlag zu Art und Umfang der Erleichterung für eine sechsstündige Aufsichtsarbeit enthalten; der Antrag soll mit dem Zulassungsantrag gestellt werden.

  • Bewertung: Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Prüfern persönlich bewertet; eine nicht abgegebene Arbeit zählt als ungenügend. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird schriftlich bekannt gegeben; telefonische Vorabanfragen werden aus Datenschutzgründen nicht beantwortet.

  • Antrag: elektronisch über das Antragsportal, frühestens im November des Vorjahres und spätestens am 30. April des Prüfungsjahres (Ausschlussfrist). Eine Eingangsbestätigung wird nicht verschickt (Merkblatt Stand November 2023).

Mündliche Prüfung

Zeitraum: im Frühjahr nach der schriftlichen Prüfung (Prüfung 2026: Frühjahr 2027)

  • Die Kammergeschäftsstelle teilt Prüfungsbeginn und Prüfungsort mit besonderer schriftlicher Ladung mit; mit der Ladung werden die Ergebnisse der Klausuren mitgeteilt. Terminwünsche werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

  • Kurzvortrag (Merkblatt Stand November 2023): drei Themen zur Wahl aus den Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG, eine halbe Stunde Vorbereitungszeit, Vortragsdauer etwa 10 Minuten. Für die Vorbereitung sind Gesetzestexte erlaubt, jedoch keine Textausgaben mit Richtlinien und Verwaltungsanweisungen.

  • Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss des Niedersächsischen Finanzministeriums abgelegt (Merkblatt).

  • Ergebnis: Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unterrichtet die Bewerber über das Ergebnis der Prüfung; Noten werden dabei nicht erteilt. Wer nicht bestanden hat, kann die Bekanntgabe der tragenden Gründe der Entscheidung verlangen.

Gebühren

  • Zulassungsgebühr 250,00 EUR für die Bearbeitung des Zulassungsantrags (§ 39 Abs. 1 StBerG), bei Antragstellung zu zahlen, auch bei wiederholter Antragstellung.

  • Prüfungsgebühr 1.200,00 EUR für die Teilnahme an der Prüfung (laut Kammerseite, ohne Angabe eines Prüfungsjahres; Merkblatt: § 39 Abs. 2 StBerG). Die Fälligkeit wird im Zulassungsschreiben mitgeteilt, Zahlungsfrist ist der 31.07. des Prüfungsjahres; nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung.

  • Rücktritt bis zur Zahlungsfrist der Prüfungsgebühr (31.07. des Prüfungsjahres): Die Gebühr wird nicht erhoben. Rücktritt danach: Die Gebühr wird zur Hälfte erstattet.

  • Verbindliche Auskunft nach § 38a StBerG: 200,00 EUR (§ 39 Abs. 1 StBerG).

  • Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung: 200,00 EUR (§ 39 Abs. 1 StBerG).

  • Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung: 200,00 EUR (§ 39 Abs. 1 StBerG).

  • Erstattung der Zulassungsgebühr: zur Hälfte bei Rücknahme des Antrags vor der Entscheidung (§ 164b Abs. 2 StBerG), danach oder bei Nichtteilnahme keine Erstattung (Merkblatt Stand November 2023).

Ergebnisse der Kammer Niedersachsen

Bestehensquote je Prüfungsjahr, bezogen auf die Teilnehmer der schriftlichen Prüfung – im Vergleich zum Bundesgebiet.

PrüfungZugelassenTeilnehmerZur MündlichenBestandenQuoteBund
2025/2641434517816347,2 %50,2 %
2024/2537230017215852,7 %52,1 %
2023/2437229616915853,4 %51,6 %
2022/2335127714614050,5 %45,1 %
2021/2238431621619561,7 %58,4 %
2020/2134827315814653,5 %48,5 %
2019/2035329718916856,6 %57,2 %
2018/1933327417415656,9 %57,5 %
2017/1837130217716153,3 %50,5 %
2016/173142401079840,8 %41,6 %
2015/1629723711711247,3 %46,1 %
2014/1528623513111247,7 %51,4 %
2013/1427222316614565,0 %59,3 %
2012/1328324114413556,0 %51,4 %
2011/1231626116314555,6 %49,9 %
2010/1138431719517153,9 %48,6 %
2009/1035029720017960,3 %57,0 %
2008/0935327316714252,0 %49,9 %
2007/0832925618916464,1 %59,8 %
2006/0738030321618962,4 %59,5 %
2005/0636329015813646,9 %44,0 %
2004/0548339727624662,0 %58,5 %
2003/0455344821018741,7 %41,3 %
2002/0350040120818445,9 %43,3 %
2001/0255847433228159,3 %60,4 %
Quellen:
26 weitere Quellen

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