11. SenatNV

BFH, Urteil vom 24.07.2013 – XI R 8/12

Zum Monatsprinzip bei der Kindergeldberechtigung von auf Antrag unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige --seine Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG vorausgesetzt-- inländische Einkünfte i.S. des § 49 erzielt hat (Anschluss an BFH-Urteile vom 24. Oktober 2012 V R 43/11, BFHE 239, 327, DStR 2013, 449; vom 18. April 2013 VI R 70/11, BFH/NV…

Leitsatz

NV: Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige --seine Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG vorausgesetzt-- inländische Einkünfte i.S. des § 49 erzielt hat (Anschluss an BFH-Urteile vom 24. Oktober 2012 V R 43/11, BFHE 239, 327, DStR 2013, 449; vom 18. April 2013 VI R 70/11, BFH/NV 2013, 1554; vom 18. Juli 2013 III R 59/11, BFHE 242, 228, DStRE 2014, 3).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 18. Januar 2012, Az: 10 K 2739/10 Kg, Urteil

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