BFH, Urteil vom 30.03.2011 – XI R 5/09
Aus dem Leitsatz
NV: Eine Klage, mit der eine Käuferin gegenüber dem für sie nicht zuständigen Finanzamt der inzwischen insolventen Verkäuferin die Feststellung begehrt, dass ihre zur Abgeltung des Anfechtungsrechts geleistete Zahlung Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung ist, ist unzulässig, wenn weder über die Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Leistung noch…
Leitsatz
NV: Eine Klage, mit der eine Käuferin gegenüber dem für sie nicht zuständigen Finanzamt der inzwischen insolventen Verkäuferin die Feststellung begehrt, dass ihre zur Abgeltung des Anfechtungsrechts geleistete Zahlung Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung ist, ist unzulässig, wenn weder über die Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Leistung noch über die Höhe des Steuersatzes Streit besteht .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 3. April 2008, Az: 2 K 656/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 33 FGOFinanzrechtsweg
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStGSteuerbare Umsätze
- § 3 Abs. 9 UStGLieferung, sonstige Leistung
- § 15 Abs. 1 UStGVorsteuerabzug
- § 14 Abs. 2 UStGAusstellung von Rechnungen
- § 14 Abs. 3 UStGAusstellung von Rechnungen
- § 14c Abs. 1 UStGUnrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- § 14c Abs. 2 UStGUnrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
- Steuerbarkeit: Leistungsaustausch im Inland§ 1 UStG, § 3 UStGSehr häufig geprüft
- Reihengeschäfte§ 3 UStGRegelmäßig geprüft
- Unentgeltliche Wertabgaben§ 3 UStGRegelmäßig geprüft
- Vorsteuerabzug§ 15 UStG, § 14 UStG, § 14c UStGSehr häufig geprüft
- Unrichtiger Steuerausweis & Änderung der Bemessungsgrundlage§ 14c UStGRegelmäßig geprüft
Weitere Entscheidungen zu § 33 FGO
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- 1Klausurfrage · eigene Seite
Welches Merkmal gehört nicht zum Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG verlangt Lieferung/sonstige Leistung, Unternehmer, Inland, Entgelt und Rahmen des Unternehmens. Nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG genügt eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
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Steuerberaterin S veräußert den bisher ausschließlich betrieblich genutzten und dem Unternehmen zugeordneten Pkw an einen Händler. Wie ist der Verkauf einzuordnen?
Die Veräußerung von Anlagevermögen ist ein Hilfsgeschäft und erfolgt im Rahmen des Unternehmens. Die Nachhaltigkeit muss nur für die Unternehmertätigkeit insgesamt vorliegen, nicht für das einzelne Hilfsgeschäft (Abschn. 2.7 Abs. 2 UStAE). Der Verkauf ist eine entgeltliche Lieferung und damit steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
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Welches der folgenden Gebiete gehört zum umsatzsteuerlichen Inland?
Nach § 1 Abs. 2 S. 1 UStG sind Büsingen, Helgoland und die Freizonen (Freihäfen) vom Inland ausgenommen. Sylt ist als Teil Schleswig-Holsteins Inland.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Prüferfrage · eigene Seite
Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale eines steuerbaren Umsatzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
- Lieferung oder sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1, Abs. 9 UStG).
- Ausgeführt von einem Unternehmer (§ 2 UStG).
- Im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG i. V. m. den Ortsvorschriften).
- Gegen Entgelt (Leistungsaustausch; Abschn. 1.1 UStAE).
- Im Rahmen des Unternehmens.
Typische Nachfrage: Wie werden unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers behandelt? - 5Wissensfrage · eigene Seite
Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
Lieferung/sonstige Leistung – Unternehmer – Inland – gegen Entgelt – im Rahmen des Unternehmens.
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