2. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 28.06.2022 – II B 92/21

Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO
ECLI: DE:BFH:2022:B.280622.IIB92.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben.

Leitsatz

Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerden des Klägers und des Beklagten wird der Verweisungsbeschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.10.2021 - 16 K 16155/21 aufgehoben.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 27. Oktober 2021, Az: 16 K 16155/21, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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