9. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 15.09.2025 – IX R 11/23

Beschwer für die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO
ECLI: DE:BFH:2025:B.150925.IXR11.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt.

Leitsatz

Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.03.2023 - 16 K 16034/22 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 9. März 2023, Az: 16 K 16034/22, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Welcher Satz ist ein Obersatz im Gutachtenstil?

    Der Obersatz formuliert das Prüfungsziel als Möglichkeit und nennt die Norm bzw. die Voraussetzungen. Antwort 1 ist Urteilsstil, Antwort 3 kommentiert den Aufbau, Antwort 4 ist ein Ergebnis ohne Begründung.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Welche Zulässigkeitsvoraussetzungen hat ein Einspruch, und welche Folge hat es, wenn eine fehlt?

    • Statthaftigkeit gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 AO).
    • Form: schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift (§ 357 Abs. 1 AO); Frist: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 S. 1 AO).
    • Beschwer: geltend machen, durch den Verwaltungsakt beschwert zu sein (§ 350 AO).
    • Fehlt eine Voraussetzung, wird der Einspruch als unzulässig verworfen (§ 358 S. 2 AO).
    Typische Nachfrage: Ist ein Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung auf 0 € zulässig?
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Welche Voraussetzungen muss ein Einspruch erfüllen, damit das Finanzamt in der Sache entscheidet?

    Typische Nachfrage: Was prüft das Finanzamt, wenn der Einspruch verspätet eingeht?
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Zulässigkeit des Einspruchs – vier Voraussetzungen?

    Statthaftigkeit (§ 347 AO), Form (§ 357 Abs. 1 AO), Frist (§ 355 AO), Beschwer (§ 350 AO). Fehlt eine: Verwerfung als unzulässig (§ 358 S. 2 AO).

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