§ 358 AOPrüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
Die zur Entscheidung über den Einspruch berufene Finanzbehörde hat zu prüfen, ob der Einspruch zulässig, insbesondere in der vorgeschriebenen Form und Frist eingelegt ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist der Einspruch als unzulässig zu verwerfen.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2025 I Nr. 24. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Können Sie § 358 AO anwenden?
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Welche Zulässigkeitsvoraussetzungen hat ein Einspruch, und welche Folge hat es, wenn eine fehlt?
- Statthaftigkeit gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 AO).
- Form: schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift (§ 357 Abs. 1 AO); Frist: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 S. 1 AO).
- Beschwer: geltend machen, durch den Verwaltungsakt beschwert zu sein (§ 350 AO).
- Fehlt eine Voraussetzung, wird der Einspruch als unzulässig verworfen (§ 358 S. 2 AO).
Typische Nachfrage: Ist ein Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung auf 0 € zulässig? - 2Wissensfrage · eigene Seite
Zulässigkeit des Einspruchs – vier Voraussetzungen?
Statthaftigkeit (§ 347 AO), Form (§ 357 Abs. 1 AO), Frist (§ 355 AO), Beschwer (§ 350 AO). Fehlt eine: Verwerfung als unzulässig (§ 358 S. 2 AO).
Rechtsprechung des BFH zu § 358 AO
4 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 20.11.2019, XI R 51/17NV
NV: Wird das Insolvenzverfahren vor dem Ergehen einer Einspruchsentscheidung eingestellt, entfällt das vor diesem Zeitpunkt bestehende Sachentscheidungshindernis der fehlenden Einspruchsbefugnis der Insolvenzschuldnerin. Die Einspruchsfrist ist durch die…
- BFH, Urteil vom 24.07.2014, V R 45/13NV
NV: Der Einspruch gegen einen auf 0 € lautenden Umsatzsteuerbescheid ist im Allgemeinen unzulässig .
- BFH, Beschluss vom 02.12.2013, III B 157/12NV
1. NV: Das FG-Urteil ist wegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers aufzuheben, wenn in ihm (antragsgemäß) über den mit der Klage angefochtenen Steuerbescheid und nicht über den während des Klageverfahrens ergangenen und zum Gegenstand des Verfahrens…
- BFH, Urteil vom 21.07.2011, II R 7/10NV
1. NV: Maßgebend für die Auslegung eines Verwaltungsakts ist der objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte. Im Zweifel ist das den Betroffenen…
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