BFH, Urteil vom 23.05.2023 – VIII R 3/19
Aus dem Leitsatz
Ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten, die nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden, können vor Einführung von § 3a InvStG 2004 i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder…
Leitsatz
Ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten, die nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden, können vor Einführung von § 3a InvStG 2004 i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge behandelt werden (entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.08.2009, BStBl I 2009, 931, Rz 16).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11.12.2018 - 4 K 867/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 11. Dezember 2018, Az: 4 K 867/18, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 1 Abs. 3 S. 2 InvStGAnwendungsbereich
- § 1 Abs. 3 S. 3 InvStGAnwendungsbereich
- § 2 Abs. 1 S. 1 InvStGBegriffsbestimmungen
- § 3a InvStG
- § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a InvStGPrüfung der steuerlichen Verhältnisse
- § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b InvStGPrüfung der steuerlichen Verhältnisse
- § 12 InvStGLeistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern
- § 15 Abs. 1 S. 3 InvStGGewerbesteuer
- § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AOGesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- § 27 Abs. 1 S. 3 KStGNicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
- § 27 Abs. 1 S. 4 KStGNicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
- § 27 Abs. 1 S. 5 KStGNicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
- Art. 3 Abs. 1 GG
- § 44 Abs. 1 Nr. 4a InvG
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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In welchem Verfahren wird der Gewinn einer Mitunternehmerschaft festgestellt?
Einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 179 AO und § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Grundlagenbescheid für die ESt-Bescheide.
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- Folge: keine Einkommenserhöhung (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG), Teilwert (R 8.9 Abs. 4 KStR), steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG); beim Gesellschafter nachträgliche AK (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG).
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Gesellschafter zahlt eine vGA aufgrund einer Satzungsklausel zurück – Folge?
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