8. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 23.05.2023 – VIII R 3/19

Freie Verwendungsentscheidung eines Investmentfonds vor der Einführung von § 3a des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004)
ECLI: DE:BFH:2023:U.230523.VIIIR3.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten, die nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden, können vor Einführung von § 3a InvStG 2004 i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder…

Leitsatz

Ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten, die nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden, können vor Einführung von § 3a InvStG 2004 i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge behandelt werden (entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.08.2009, BStBl I 2009, 931, Rz 16).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11.12.2018 - 4 K 867/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 11. Dezember 2018, Az: 4 K 867/18, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 1 InvStG

Challenge

Können Sie die zitierten Normen anwenden?

Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.

  1. 1
    Wissensfrage · eigene Seite

    In welchem Verfahren wird der Gewinn einer Mitunternehmerschaft festgestellt?

    Einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 179 AO und § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Grundlagenbescheid für die ESt-Bescheide.

  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Grenzen Sie die verdeckte Gewinnausschüttung von der verdeckten Einlage ab.

    Typische Nachfrage: Warum ist ein zinsloses Darlehen des Gesellschafters an die GmbH keine verdeckte Einlage?
  3. 3
    Wissensfrage · eigene Seite

    Gesellschafter zahlt eine vGA aufgrund einer Satzungsklausel zurück – Folge?

    Die Rückzahlung führt grundsätzlich zu einer Einlage (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH), mit Zugang zum steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und nachträglichen AK (H 8.9 (Behandlung beim Gesellschafter) KStH).

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat