7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 25.10.2011 – VII R 55/10

Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung - Anrechnungsverfügung als deklaratorischer Verwaltungsakt - Beginn der Verjährungsfrist bei zu Unrecht in der Anrechnungsverfügung festgesetzter Erstattung - Änderung der Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Aus dem Leitsatz

Führt die Anrechnung tatsächlich nicht festgesetzter und geleisteter Vorauszahlungen wie der Lohnsteuer dazu, dass in der Anrechnungsverfügung eine Abschlusszahlung nicht oder in zu geringer Höhe ausgewiesen wird, so erlischt der festgesetzte Steueranspruch nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist (Anschluss an das Urteil des Senats vom 27. Oktober 2009 VII…

Leitsatz

Führt die Anrechnung tatsächlich nicht festgesetzter und geleisteter Vorauszahlungen wie der Lohnsteuer dazu, dass in der Anrechnungsverfügung eine Abschlusszahlung nicht oder in zu geringer Höhe ausgewiesen wird, so erlischt der festgesetzte Steueranspruch nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist (Anschluss an das Urteil des Senats vom 27. Oktober 2009 VII R 51/08, BFHE 227, 327, BStBl II 2010, 382) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 6. August 2010, Az: 2 K 1207/10, Urteil

Zitierte Normen

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