BFH, Urteil vom 18.08.2020 – VII R 39/19
Aus dem Leitsatz
1. NV: Wird mit einer Klage die Änderung eines Bescheids begehrt, mit dem ein Erstattungsanspruch abgelehnt worden ist, ist aufgrund des Vorliegens eines Abrechnungsbescheids die richtige Klageart die Anfechtungsklage, wobei es auf die Bezeichnung des Bescheids durch die Finanzbehörde nicht ankommt.
Leitsatz
- NV: Wird mit einer Klage die Änderung eines Bescheids begehrt, mit dem ein Erstattungsanspruch abgelehnt worden ist, ist aufgrund des Vorliegens eines Abrechnungsbescheids die richtige Klageart die Anfechtungsklage, wobei es auf die Bezeichnung des Bescheids durch die Finanzbehörde nicht ankommt.
- NV: Ein Bescheid, den der Adressat tatsächlich "in den Händen gehalten hat", ist ihm gegenüber bekanntgegeben worden.
- NV: Werden von einem Ehegatten Zahlungen unter Angabe der "St.Nr. neu Ehegatten" und des Vornamens beider Ehegatten sowie der ersten drei Buchstaben des gemeinsamen Nachnamens vorgenommen, kann nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont des FA davon ausgegangen werden, dass auch auf die Schuld des anderen Ehegatten geleistet worden ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 04.12.2018 - 11 K 1210/16 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 4. Dezember 2018, Az: 11 K 1210/16, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 37 Abs. 2 S. 1 AOAnsprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 122 Abs. 1 S. 1 AOBekanntgabe des Verwaltungsakts
- § 122 Abs. 7 AOBekanntgabe des Verwaltungsakts
- § 125 AONichtigkeit des Verwaltungsakts
- § 218 Abs. 2 AOVerwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 26c EStG
- § 40 Abs. 1 FGOKlagearten, Klagebefugnis, Klagevoraussetzungen, Klageverzicht
- § 40 Abs. 2 FGOKlagearten, Klagebefugnis, Klagevoraussetzungen, Klageverzicht
- § 8 VwZGHeilung von Zustellungsmängeln
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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- 1Klausurfrage · eigene Seite
Das FA gibt einen Einkommensteuerbescheid am Donnerstag, 15.01.2026, zur Post (Inland). Wann gilt er als bekannt gegeben?
Seit 1.1.2025 gilt die Viertagesfiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Aufgabetag zählt nicht mit: 16.01. (1), 17.01. (2), 18.01. (3), 19.01.2026 (4). Der 19.01.2026 ist ein Montag, eine Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO ist nicht nötig. Der 18.01. wäre das Ergebnis der alten Dreitagesfiktion (und zudem ein Sonntag).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Klausurfrage · eigene Seite
Ein Bescheid wird am Dienstag zur Post gegeben; der vierte Tag danach ist ein Samstag. Der Steuerpflichtige findet den Brief bereits am Donnerstag im Briefkasten. Wann ist der Bescheid bekannt gegeben?
Der frühere tatsächliche Zugang verkürzt die Fiktionsfrist nicht (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO); es bleibt bei § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO. Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, verschiebt sich die Bekanntgabe entsprechend § 108 Abs. 3 AO auf den nächsten Werktag, hier also den Montag (AEAO zu § 108 Nr. 2).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Prüferfrage · eigene Seite
Erläutern Sie die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 AO. Was hat sich zum 1.1.2025 geändert?
- Schriftlicher VA per Post im Inland gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, im Ausland nach einem Monat.
- Änderung durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz: Viertages- statt Dreitagesfiktion für Bescheide, die ab 2025 zur Post gegeben werden; ebenso für § 122 Abs. 2a und § 122a Abs. 4 AO.
- Aufgabetag wird nach § 108 Abs. 1 AO i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB nicht mitgezählt; früherer Zugang verkürzt die Fiktionsfrist nicht (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO).
- Bei Nicht- oder späterem Zugang trägt die Behörde im Zweifel die Nachweislast.
Typische Nachfrage: Was gilt, wenn der vierte Tag auf einen Samstag fällt? - 4Prüferfrage · eigene Seite
Wem ist ein Steuerbescheid bekannt zu geben, wenn der Steuerpflichtige einen Steuerberater bestellt hat?
- Grundsätzlich dem Beteiligten; Bekanntgabe an Bevollmächtigten ist möglich (§ 122 Abs. 1 S. 3 AO).
- Liegt eine schriftliche oder elektronisch übermittelte Empfangsvollmacht vor, soll an den Bevollmächtigten bekannt gegeben werden (§ 122 Abs. 1 S. 4 AO).
- Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen trotz Empfangsvollmacht ist ohne besonderen Grund fehlerhaft; der Mangel wird durch tatsächlichen Zugang beim Bevollmächtigten geheilt (AEAO zu § 122 Nr. 1.7.4).
- Rechtsbehelfsfrist beginnt mit nachweislichem Zugang beim Bevollmächtigten (AEAO zu § 122 Nr. 1.7.4).
Typische Nachfrage: Und wie wird ein Bescheid an zusammenveranlagte Ehegatten bekannt gegeben? - 5Wissensfrage · eigene Seite
Wann gilt ein per Post im Inland übermittelter VA als bekannt gegeben?
Am vierten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, seit 1.1.2025).
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