7. SenatNV

BFH, Urteil vom 10.03.2015 – VII R 26/13

Tilgungsbestimmung bei Vollstreckung gegen einen Ehegatten

Aus dem Leitsatz

NV: Die Rechtsprechung zur Tilgungsbestimmung bei Zahlung eines Ehegatten auf die Gesamtschuld der Ehepartner (Urteile vom 22. März 2011 VII R 42/10, BStBl. II 2001, 607, BFHE 233, 10; vom 30. August 2012 III R 40/10, BFH/NV 2013, 193, m.w.N.) ist bei einer Beitreibung im Wege der Zwangsvollstreckung nicht anwendbar. Die vollstreckten Beträge sind…

Leitsatz

NV: Die Rechtsprechung zur Tilgungsbestimmung bei Zahlung eines Ehegatten auf die Gesamtschuld der Ehepartner (Urteile vom 22. März 2011 VII R 42/10, BStBl. II 2001, 607, BFHE 233, 10; vom 30. August 2012 III R 40/10, BFH/NV 2013, 193, m.w.N.) ist bei einer Beitreibung im Wege der Zwangsvollstreckung nicht anwendbar. Die vollstreckten Beträge sind ausschließlich für Rechnung desjenigen bewirkt, gegen dessen Vermögen sich die Vollstreckung richtet .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. April 2013 11 K 2623/09 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 11. April 2013, Az: 11 K 2623/09, Urteil

Zitierte Normen

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