BFH, Beschluss vom 10.11.2015 – VII B 113/15
Aus dem Leitsatz
1. NV: Auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision können die Verfahrensbeteiligten auf die Hauptsache bezogene übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben .
Leitsatz
- NV: Auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision können die Verfahrensbeteiligten auf die Hauptsache bezogene übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben .
- NV: Die Wirksamkeit der Erledigungserklärungen setzt jedoch voraus, dass die Beschwerde zulässig ist. Erweist sich diese als unzulässig, sind die Erklärungen unbeachtlich, so dass nicht nur über die Kosten, sondern über die Beschwerde selbst zu entscheiden ist .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Juli 2015 2 K 2062/14 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 16. Juli 2015, Az: 2 K 2062/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerGRücknahme und Widerruf der Bestellung
Weitere Entscheidungen zu § 138 FGO
- BFH III R 59/19 vom 03.11.2020amtlichEinsicht in Kindergeldakten1. Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. 2.…
- BFH V R 37/18 vom 23.07.2020amtlichAblaufhemmung nach beiderseitigen ErledigungserklärungenÜbereinstimmende Erledigungserklärungen führen im Zusammenhang mit der Zusage einer Bescheidänderung noch nicht zu einer unanfechtbaren Entscheidung über den…
- BFH V R 15/18 vom 08.10.2019amtlichVollverzinsung beim Bauträger, der auch Bauunternehmer ist1. Für § 233a Abs. 5 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 AO ist bei mehrfachen Änderungen von Steuerfestsetzungen die letzte Zahlung auf den Steuerbescheid maßgeblich, in…
- BFH VII R 9/19 (VII R 4/09), VII R 9/19, VII R 4/09 vom 18.07.2019amtlichKostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach Entscheidung des BVerfGHat das BVerfG entschieden, dass eine Steuerrechtsnorm mit Bestimmungen des GG unvereinbar ist und die Fortgeltung der Vorschrift bis zur Neuregelung durch den…
- BFH XI R 35/16 vom 17.10.2018amtlichFortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter ArrestanordnungFür die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung sind auch im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage diejenigen Umstände maßgebend, die aus…
- BFH X K 1/16 vom 29.11.2017amtlichKostentragung bei einer Entschädigungsklage1. Um eine Entschädigungsklage erfolgreich erheben zu können, bedarf es keiner erfolglosen vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung. Entscheidet sich ein…
Können Sie die zitierten Normen anwenden?
Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.
- 1Prüferfrage · eigene Seite
Ein Kollege hat wiederholt Fristen versäumt und Mandantengelder verspätet weitergeleitet. Welche berufsrechtlichen Konsequenzen drohen ihm?
- Die Steuerberaterkammer kann bei geringer Schuld eine Rüge erteilen (§ 81 StBerG).
- Im berufsgerichtlichen Verfahren können verhängt werden: Warnung, Verweis, Geldbuße bis zu 50.000 €, Berufsverbot für ein bis fünf Jahre und Ausschließung aus dem Beruf (§ 90 Abs. 1 StBerG).
- Widerruf der Bestellung u. a. bei Vermögensverfall oder fehlender Berufshaftpflichtversicherung (§ 46 Abs. 2 StBerG).
- Daneben zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Mandanten und ggf. strafrechtliche Konsequenzen (z. B. Untreue).
Typische Nachfrage: Wer ist für das berufsgerichtliche Verfahren zuständig?
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche