§ 138 FGO
(1) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen.
(2) Soweit ein Rechtsstreit dadurch erledigt wird, dass dem Antrag des Steuerpflichtigen durch Rücknahme oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts stattgegeben oder dass im Fall der Untätigkeitsklage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 innerhalb der gesetzten Frist dem außergerichtlichen Rechtsbehelf stattgegeben oder der beantragte Verwaltungsakt erlassen wird, sind die Kosten der Behörde aufzuerlegen. § 137 gilt sinngemäß.
(3) Der Rechtsstreit ist auch in der Hauptsache erledigt, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des die Erledigungserklärung enthaltenden Schriftsatzes widerspricht und er vom Gericht auf diese Folge hingewiesen worden ist.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 28.3.2001 I 442, 2262. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 138 FGO
65 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Beschluss vom 03.11.2020, III R 59/19BStBl/amtlich
1. Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. 2. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen…
- BFH, Beschluss vom 23.07.2020, V R 37/18BStBl/amtlich
Übereinstimmende Erledigungserklärungen führen im Zusammenhang mit der Zusage einer Bescheidänderung noch nicht zu einer unanfechtbaren Entscheidung über den Rechtsbehelf.
- BFH, Beschluss vom 08.10.2019, V R 15/18BStBl/amtlich
1. Für § 233a Abs. 5 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 AO ist bei mehrfachen Änderungen von Steuerfestsetzungen die letzte Zahlung auf den Steuerbescheid maßgeblich, in dem die Besteuerungsgrundlage enthalten war, die aufgrund des Änderungsbescheids entfällt. 2. Für…
- BFH, Beschluss vom 18.07.2019, VII R 9/19 (VII R 4/09), VII R 9/19, VII R 4/09BStBl/amtlich
Hat das BVerfG entschieden, dass eine Steuerrechtsnorm mit Bestimmungen des GG unvereinbar ist und die Fortgeltung der Vorschrift bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber angeordnet, und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt…
- BFH, Urteil vom 17.10.2018, XI R 35/16BStBl/amtlich
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung sind auch im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage diejenigen Umstände maßgebend, die aus der Sicht der letzten mündlichen Verhandlung im Zeitpunkt des Erlasses der Arrestanordnung tatsächlich…
- BFH, Urteil vom 29.11.2017, X K 1/16BStBl/amtlich
1. Um eine Entschädigungsklage erfolgreich erheben zu können, bedarf es keiner erfolglosen vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung. Entscheidet sich ein Entschädigungskläger aber unmittelbar zur Klageerhebung, trägt er das Risiko, die Kosten des…
- BFH, Urteil vom 14.06.2017, I R 38/15BStBl/amtlich
Eine Anfechtungsklage ist im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung auch dann mit Eingang der zweiten Erledigungserklärung oder mit Eintritt der Fiktion des § 138 Abs. 3 FGO endgültig i.S. des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AO erfolglos, wenn der…
- BFH, Urteil vom 26.02.2014, I R 56/12BStBl/amtlich
Gründungsaufwand für die im Ausland belegene feste Einrichtung eines Freiberuflers führt nicht zu einem Betriebsausgabenabzug bei der Ermittlung der Einkünfte aus der inländischen Tätigkeit. Dieser Aufwand ist durch die in Aussicht genommene Tätigkeit im…
- BFH, Urteil vom 11.04.2013, III R 11/12BStBl/amtlich
1. Ein Anspruch auf Prozesszinsen bei Klagerücknahme nach Bescheidänderung kann nicht allein deswegen verneint werden, weil der Steuerpflichtige Tatsachen früher hätte geltend machen oder beweisen können und sollen . 2. Eine "Erledigung des Rechtsstreits"…
- BFH, Beschluss vom 16.03.2026, X K 4/25NV
1. NV: Der Beklagte erkennt einen Anspruch "sofort" auch dann an, wenn dies erst innerhalb der Klageerwiderungsfrist geschieht, die ein nach § 17a Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zuständig gewordenes Gericht setzt. 2. NV: Die Erhebung einer…
- BFH, Beschluss vom 28.03.2025, VIII R 11/24NV
NV: Ändert der Gesetzgeber während eines Rechtsstreits ein Gesetz zu Gunsten des Klägers (hier: rückwirkende Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes a.F. für Termingeschäfte durch das Jahressteuergesetz…
- BFH, Urteil vom 06.11.2024, X K 3/23 (X K 1/22), X K 3/23, X K 1/22NV
NV: Mit der einseitigen Erledigungserklärung nimmt der Kläger von seinem bisherigen Klagebegehren Abstand und beantragt stattdessen die Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Hat sich der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache…
53 weitere Entscheidungen im Rechtsprechungsarchiv.
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