6. SenatNV

BFH, Urteil vom 04.11.2021 – VI R 26/19

Pferdehaltung ohne landwirtschaftliche Nutzflächen als gewerbliche Tierhaltung
ECLI: DE:BFH:2021:U.041121.VIR26.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Einkünfte aus der Haltung und Ausbildung von Pferden gehören regelmäßig zu den Einkünften aus gewerblicher Tierhaltung, wenn der Betrieb nicht über eine hinreichende Futtergrundlage in Gestalt von landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügt.

Leitsatz

NV: Einkünfte aus der Haltung und Ausbildung von Pferden gehören regelmäßig zu den Einkünften aus gewerblicher Tierhaltung, wenn der Betrieb nicht über eine hinreichende Futtergrundlage in Gestalt von landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.04.2019 - 10 K 1145/18 F wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 12. April 2019, Az: 10 K 1145/18 F, Urteil

Zitierte Normen

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