9. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 24.01.2012 – IX R 51/10

Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

Aus dem Leitsatz

Wem Gesellschaftsanteile im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen werden, erwirbt sie nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG, wenn sie weiterhin dem Nießbraucher nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zuzurechnen sind, weil dieser nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen…

Leitsatz

Wem Gesellschaftsanteile im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen werden, erwirbt sie nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG, wenn sie weiterhin dem Nießbraucher nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zuzurechnen sind, weil dieser nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 6. August 2010, Az: 1 K 2690/09 E, Urteil; vorgehend FG Düsseldorf, 17. September 2010, Az: 1 K 2690/09 E, Ergänzungsurteil; nachgehend FG Düsseldorf, 26. April 2013, Az: 1 K 1143/12 E, Urteil; nachgehend BFH, 18. November 2014, Az: IX R 49/13, Urteil

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