Leasing (Vollamortisation, ohne Option): Wann bilanziert der Leasinggeber?
Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen
Zum Thema Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
Leasing (Vollamortisation, ohne Option): Wann bilanziert der Leasinggeber?
Bei Vollamortisation ohne Option regelmäßig Leasinggeber, wenn die Grundmietzeit mindestens 40 % und höchstens 90 % der betriebsgewöhnlichen ND beträgt. Sonst (und bei Spezialleasing) regelmäßig Leasingnehmer. Für die Zurechnung ist entscheidend, ob der Leasingnehmer den Eigentümer während der gewöhnlichen Nutzungsdauer ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO; AEAO zu § 39).
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Die X-GmbH nimmt in der HB eine außerplanmäßige Abschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung vor (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB). Was gilt steuerlich?
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG („kann“) gewährt ein steuerliches Wahlrecht, das nach § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG unabhängig von der HB ausgeübt werden darf. Weicht der StB-Wert vom HB-Wert ab, ist das WG in das Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG aufzunehmen.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Wie ist ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht in der Steuerbilanz zu behandeln, wenn keine steuerliche Sondervorschrift besteht?
Aus § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ergibt sich für ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht grundsätzlich ein steuerliches Aktivierungsgebot, soweit keine steuerliche Sonderregel eingreift. Beim Disagio besteht in der HB ein Wahlrecht (§ 250 Abs. 3 HGB), steuerlich ist ein aktiver RAP zu bilden (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH). Ein steuerliches Wahlrecht i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG liegt nur vor, wenn das Steuerrecht selbst eines einräumt.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG – Inhalt?
Ansatz des Betriebsvermögens, das nach handelsrechtlichen GoB auszuweisen ist (Hs. 1), es sei denn, im Rahmen eines steuerlichen Wahlrechts wird ein anderer Ansatz gewählt (Hs. 2).
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Übertragung von HB-Ansatzentscheidungen in die StB nach § 5 Abs. 1 EStG?
- Aktivierungsgebot/-wahlrecht → Aktivierungsgebot (z. B. Disagio: H 6.10 (Damnum) EStH)
- Passivierungsgebot → Passivierungsgebot
- Passivierungswahlrecht → Passivierungsverbot
- Verbot → Verbot
(§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG; jeweils vorbehaltlich steuerlicher Sonderregel)
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 39 AO – Zurechnung
[…]
(2) Abweichend von Absatz 1 gelten die folgenden Vorschriften:
1. Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen. Bei Treuhandverhältnissen sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeber, beim Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber und […]
Das ganze Thema lernen
Weitere Fragen zu Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach
- Die Z-GmbH hat 2025 Entwicklungskosten von 60.000 € für eine selbst entwickelte, im eigenen Betrieb genutzte Software in der HB aktiviert. Wie ist …Klausurfrage
- Einzelunternehmer U nutzt seinen Pkw nachweislich zu 35 % betrieblich. Welche Aussage trifft zu?Klausurfrage
- Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip, und wo wird es durchbrochen?Prüferfrage
- Unter welchen Voraussetzungen darf ein steuerliches Wahlrecht abweichend von der Handelsbilanz ausgeübt werden?Prüferfrage
- Wem ist eine unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Maschine bilanziell zuzurechnen, und warum?Prüferfrage
- Darf ein Einzelunternehmer ein zu fremden Wohnzwecken vermietetes Obergeschoss seines Betriebsgebäudes als Betriebsvermögen behandeln?Prüferfrage
- Inhalt des Verzeichnisses nach § 5 Abs. 1 S. 3 EStG?Wissensfrage
- Wirtschaftsgut – kann auch ein kurzzeitig nutzbarer Vorteil dazugehören?Wissensfrage
Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche