Darf ein Einzelunternehmer ein zu fremden Wohnzwecken vermietetes Obergeschoss seines Betriebsgebäudes als Betriebsvermögen behandeln?
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Zum Thema Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Prüferfrage
Darf ein Einzelunternehmer ein zu fremden Wohnzwecken vermietetes Obergeschoss seines Betriebsgebäudes als Betriebsvermögen behandeln?
- Jeder unterschiedlich genutzte Gebäudeteil ist ein selbständiges WG (R 4.2 Abs. 4 EStR)
- Fremdvermieteter Teil kann bei objektivem Betriebsbezug und eindeutiger Widmung gewillkürtes BV sein (R 4.2 Abs. 9 EStR)
- Eigene Wohnung ist notwendiges PV
- Grund und Boden folgt anteilig (R 4.2 Abs. 7 EStR); § 8 EStDV für Teile von untergeordnetem Wert (bis 30 m² oder bis 40.000 €)
Typische Nachfrage: Welche Folgen hat die Zuordnung zum Betriebsvermögen bei einer späteren Veräußerung? - 2Klausurfrage · eigene Seite
Wie ist ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht in der Steuerbilanz zu behandeln, wenn keine steuerliche Sondervorschrift besteht?
Aus § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ergibt sich für ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht grundsätzlich ein steuerliches Aktivierungsgebot, soweit keine steuerliche Sonderregel eingreift. Beim Disagio besteht in der HB ein Wahlrecht (§ 250 Abs. 3 HGB), steuerlich ist ein aktiver RAP zu bilden (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH). Ein steuerliches Wahlrecht i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG liegt nur vor, wenn das Steuerrecht selbst eines einräumt.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Die Z-GmbH hat 2025 Entwicklungskosten von 60.000 € für eine selbst entwickelte, im eigenen Betrieb genutzte Software in der HB aktiviert. Wie ist in der StB zu verfahren?
Für selbst geschaffene immaterielle WG des Anlagevermögens besteht steuerlich ein Ansatzverbot (§ 5 Abs. 2 EStG). Das HB-Wahlrecht des § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wird insoweit durchbrochen. In der HB führt die Aktivierung bei der GmbH zur Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB) und ggf. zu passiven latenten Steuern (§ 274 HGB).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Nutzungsgrenzen bei beweglichen WG?
Bei erstmaliger Zuordnung:
- mehr als 50 % betrieblich: notwendiges BV
- 10 % bis 50 %: gewillkürtes BV möglich (zur mehr als 10%igen Kfz-Nutzung: BFH, Urteil vom 21.08.2012, VIII R 11/11)
- unter 10 %: notwendiges PV
Späteres Unterschreiten der 10 % entnimmt einen bereits gewidmeten Pkw nicht automatisch (BFH, Urteil vom 21.08.2012, VIII R 11/11). Die 1 %-Regelung setzt mehr als 50 % betriebliche Nutzung voraus (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).
- 5Wissensfrage · eigene Seite
§ 8 EStDV – Grundstücksteile von untergeordnetem Wert?
Eigenbetrieblich genutzter Teil muss nicht BV sein, wenn Größe ≤ 30 m² oder Wert ≤ 40.000 € (§ 8 S. 1 EStDV, nach § 84 Abs. 1d EStDV in allen offenen Fällen). Folge der Wahl: zugehörige Aufwendungen nicht abziehbar (§ 8 S. 2, § 84 Abs. 1d EStDV, für Wj, die nach dem 31.12.2025 beginnen). Die frühere Grenze (1/5 des Grundstückswerts und 20.500 €) ist überholt.
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 8 EStDV – Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 Euro beträgt. In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.
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Weitere Fragen zu Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach
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- § 5 Abs. 1 S. 1 EStG – Inhalt?Wissensfrage
- Übertragung von HB-Ansatzentscheidungen in die StB nach § 5 Abs. 1 EStG?Wissensfrage
- Inhalt des Verzeichnisses nach § 5 Abs. 1 S. 3 EStG?Wissensfrage
Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche