Wissensfrage · Bilanzsteuerrecht

Wirtschaftsgut – kann auch ein kurzzeitig nutzbarer Vorteil dazugehören?

Wissensfrage zu Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    Wirtschaftsgut – kann auch ein kurzzeitig nutzbarer Vorteil dazugehören?

    Auch eine betrieblich verwertbare konkrete Möglichkeit kann ein Wirtschaftsgut sein; ein mehrjähriger Nutzen ist nicht erforderlich (BFH, Urteil vom 26.11.2014, X R 20/12). Immaterielle WG sind von nicht selbständig bewertbaren geschäftswertbildenden Faktoren abzugrenzen (R 5.5 Abs. 1 EStR).

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    Die Z-GmbH hat 2025 Entwicklungskosten von 60.000 € für eine selbst entwickelte, im eigenen Betrieb genutzte Software in der HB aktiviert. Wie ist in der StB zu verfahren?

    Für selbst geschaffene immaterielle WG des Anlagevermögens besteht steuerlich ein Ansatzverbot (§ 5 Abs. 2 EStG). Das HB-Wahlrecht des § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wird insoweit durchbrochen. In der HB führt die Aktivierung bei der GmbH zur Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB) und ggf. zu passiven latenten Steuern (§ 274 HGB).

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Einzelunternehmer U nutzt seinen Pkw nachweislich zu 35 % betrieblich. Welche Aussage trifft zu?

    Bewegliche WG mit einer betrieblichen Nutzung von 10 % bis 50 % können dem gewillkürten BV zugeordnet werden (zur betrieblichen Kfz-Nutzung von mehr als 10 %: BFH, Urteil vom 21.08.2012, VIII R 11/11); sie sind dann in vollem Umfang BV (keine Aufteilung beweglicher WG). Die Privatnutzung ist als Nutzungsentnahme mit den anteiligen Kosten zu erfassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG; R 4.7 Abs. 1 EStR); die 1 %-Regelung gilt nur bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Nutzungsgrenzen bei beweglichen WG?

    Bei erstmaliger Zuordnung:

    Späteres Unterschreiten der 10 % entnimmt einen bereits gewidmeten Pkw nicht automatisch (BFH, Urteil vom 21.08.2012, VIII R 11/11). Die 1 %-Regelung setzt mehr als 50 % betriebliche Nutzung voraus (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).

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    Wissensfrage · eigene Seite

    § 8 EStDV – Grundstücksteile von untergeordnetem Wert?

    Eigenbetrieblich genutzter Teil muss nicht BV sein, wenn Größe ≤ 30 m² oder Wert ≤ 40.000 € (§ 8 S. 1 EStDV, nach § 84 Abs. 1d EStDV in allen offenen Fällen). Folge der Wahl: zugehörige Aufwendungen nicht abziehbar (§ 8 S. 2, § 84 Abs. 1d EStDV, für Wj, die nach dem 31.12.2025 beginnen). Die frühere Grenze (1/5 des Grundstückswerts und 20.500 €) ist überholt.

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