Sicherungsübereignung, Treuhand, Kommission – wer bilanziert?
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Zum Thema Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
Sicherungsübereignung, Treuhand, Kommission – wer bilanziert?
Sicherungsgeber, Treugeber (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO), Kommittent als wirtschaftlicher Eigentümer (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO; AEAO zu § 39).
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Die Z-GmbH hat 2025 Entwicklungskosten von 60.000 € für eine selbst entwickelte, im eigenen Betrieb genutzte Software in der HB aktiviert. Wie ist in der StB zu verfahren?
Für selbst geschaffene immaterielle WG des Anlagevermögens besteht steuerlich ein Ansatzverbot (§ 5 Abs. 2 EStG). Das HB-Wahlrecht des § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wird insoweit durchbrochen. In der HB führt die Aktivierung bei der GmbH zur Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB) und ggf. zu passiven latenten Steuern (§ 274 HGB).
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Einzelunternehmer U nutzt seinen Pkw nachweislich zu 35 % betrieblich. Welche Aussage trifft zu?
Bewegliche WG mit einer betrieblichen Nutzung von 10 % bis 50 % können dem gewillkürten BV zugeordnet werden (zur betrieblichen Kfz-Nutzung von mehr als 10 %: BFH, Urteil vom 21.08.2012, VIII R 11/11); sie sind dann in vollem Umfang BV (keine Aufteilung beweglicher WG). Die Privatnutzung ist als Nutzungsentnahme mit den anteiligen Kosten zu erfassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG; R 4.7 Abs. 1 EStR); die 1 %-Regelung gilt nur bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).
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§ 268 Abs. 8 HGB – Ausschüttungssperre?
Bei KapG dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, soweit frei verfügbare Rücklagen die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen VG des AV (abzüglich passiver latenter Steuern) übersteigen.
- 5Prüferfrage · eigene Seite
Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip, und wo wird es durchbrochen?
- § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 EStG: Ansatz des Betriebsvermögens nach handelsrechtlichen GoB
- Ansatzvorbehalte in § 5 Abs. 1a bis 5 EStG (z. B. § 5 Abs. 2, Abs. 4a EStG)
- Bewertungsvorbehalt § 5 Abs. 6 EStG mit Vorrang der §§ 6, 6a, 7 EStG
- Eigenständige Ausübung steuerlicher Wahlrechte (§ 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG) mit Verzeichnispflicht
- Steuerliche Wahlrechte können nach § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG unabhängig von der HB ausgeübt werden
Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie ein handelsrechtliches Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrecht in der Steuerbilanz?
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 39 AO – Zurechnung
[…]
(2) Abweichend von Absatz 1 gelten die folgenden Vorschriften:
1. Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen. Bei Treuhandverhältnissen sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeber, beim Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber und […]
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Weitere Fragen zu Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach
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- Inhalt des Verzeichnisses nach § 5 Abs. 1 S. 3 EStG?Wissensfrage
Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche