3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.06.2024 – III R 22/23 (III R 47/14), III R 22/23, III R 47/14

Inhalt und Auslegung eines Revisionszulassungsbeschlusses in Kindergeldangelegenheiten
ECLI: DE:BFH:2024:B.110624.IIIR22.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Revisionszulassungsbeschluss erstreckt sich nur auf die darin genannten Monate, auch wenn im Klageverfahren der Kindergeldanspruch für weitere Monate streitgegenständlich war und diesbezüglich innerhalb der Frist zur Beschwerdebegründung, aber erst nach Ablauf der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Einwendungen erhoben werden.

Leitsatz

  1. NV: Der Revisionszulassungsbeschluss erstreckt sich nur auf die darin genannten Monate, auch wenn im Klageverfahren der Kindergeldanspruch für weitere Monate streitgegenständlich war und diesbezüglich innerhalb der Frist zur Beschwerdebegründung, aber erst nach Ablauf der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Einwendungen erhoben werden.
  2. NV: Im Fall einer Versagungsgegenklage in Kindergeldangelegenheiten geht das finanzgerichtliche Urteil und damit auch die Revisionszulassung durch den Bundesfinanzhof nicht über den Monat hinaus, in dem die Einspruchsentscheidung ergangen ist, es sei denn, dort ist etwas anderes bestimmt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10.07.2013 - 14 K 274/12 wird als unzulässig verworfen, soweit dieses die Festsetzung von Kindergeld für S für die Monate ... 2010 bis April 2012 und September 2012 bis Juli 2014 betrifft. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 10. Juli 2013, Az: 14 K 274/12, Urteil; vorgehend BFH, 5. Februar 2014, Az: XI B 84/13, Beschluss; vorgehend BFH, 21. Mai 2014, Az: XI R 7/14, Beschluss; vorgehend BFH, 15. Mai 2024, Az: III R 22/23 (III R 47/14), Beschluss; nachgehend BFH, 10. Juli 2024, Az: III R 18/24, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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