3. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 22.04.2026 – III R 32/24
Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger nach Ablauf des Dreimonatszeitraums nach Zuzug
ECLI: DE:BFH:2026:U.220426.IIIR32.24.0Amtlicher Entscheidungstext
Aus dem Leitsatz
1. § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verstößt nicht gegen Unionsrecht.
Leitsatz
- § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verstößt nicht gegen Unionsrecht.
- Der Senat ist nicht von der Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 EStG überzeugt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20.09.2024 - 9 K 440/22 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 20. September 2024, Az: 9 K 440/22 Kg, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 62 Abs. 1a EStGAnspruchsberechtigte
- Art. 4 EGV 883/2004
- Art. 267 Abs. 3 AEUV
- Art. 3 GG
- § 2 FreizügG/EU
- § 3 FreizügG/EU
- § 4 FreizügG/EU
- § 4a FreizügG/EU
- Art. 7 EGRL 38/2004
- Art. 8 EGRL 38/2004
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