3. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 25.06.2026 – III R 16/23

Kein zwingender Ausschluss der Kindergeldberechtigung neu zugezogener Unionsbürger bei darlehensweiser Gewährung von SGB II-Leistungen
ECLI: DE:BFH:2026:U.250626.IIIR16.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Im Monat des Zuzugs und in den drei darauffolgenden Kalendermonaten kann der Kindergeldanspruch eines Unionsbürgers wegen der Geltung des Monatsprinzips noch nicht nach § 62 Abs. 1a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen sein.

Leitsatz

  1. Im Monat des Zuzugs und in den drei darauffolgenden Kalendermonaten kann der Kindergeldanspruch eines Unionsbürgers wegen der Geltung des Monatsprinzips noch nicht nach § 62 Abs. 1a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen sein.
  2. Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20 (ECLI:EU:C:2022:602, Rz 73) ist auf § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG nicht übertragbar.
  3. Die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch eines wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürgers, der gemäß § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 4 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten bis zum Erwerb des Daueraufenthaltsrechts unter anderem über ausreichende Existenzmittel verfügen muss, können auch im Fall eines darlehensweisen Bezugs von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch erfüllt sein.
  4. Das aus öffentlichen Mitteln gewährte Elterngeld ist keine Sozialhilfeleistung im Sinne des Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG, sondern gehört zu den Existenzmitteln im Sinne des § 4 Satz 1 FreizügG/EU.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27.04.2023 - 14 K 1477/21 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 27. April 2023, Az: 14 K 1477/21 Kg, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 1 BEEG
  • § 10 BEEG
  • § 62 Abs. 1 S. 1 EStGAnspruchsberechtigte
  • § 62 Abs. 1a S. 1 EStGAnspruchsberechtigte
  • § 62 Abs. 1a S. 3 EStGAnspruchsberechtigte
  • § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU
  • § 4 S. 1 FreizügG/EU
  • Art. 11 Abs. 1 GG
  • Art. 6 Abs. 1 EGRL 38/2004
  • Art. 7 Abs. 1 EGRL 38/2004
  • Art. 8 Abs. 4 EGRL 38/2004
  • Art. 14 EGRL 38/2004
  • Art. 24 Abs. 2 EGRL 38/2004
  • § 11 SGB 2
  • § 20 SGB 2
  • Art. 4 EGV 883/2004

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