BFH, Urteil vom 13.08.2026 – III R 27/24
Aus dem Leitsatz
1. Die Voraussetzungen des aus der unionsrechtlichen Freizügigkeit als Arbeitnehmerin abgeleiteten Kindergeldanspruchs gemäß § 62 Abs. 1a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU können nach Schwangerschaft und Geburt vorübergehend auch unabhängig von dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und einer…
Leitsatz
- Die Voraussetzungen des aus der unionsrechtlichen Freizügigkeit als Arbeitnehmerin abgeleiteten Kindergeldanspruchs gemäß § 62 Abs. 1a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU können nach Schwangerschaft und Geburt vorübergehend auch unabhängig von dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und einer tatsächlichen Arbeitsuche erfüllt sein.
- Eine Mutter, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitsuche im Spätstadium der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes aufgegeben hat, behält ihre freizügigkeitsrechtliche "Arbeitnehmereigenschaft", sofern sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Geburt ihre Beschäftigung wieder aufnimmt oder eine andere Stelle findet (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Saint Prix vom 19.06.2014 - C-507/12, ECLI:EU:C:2014:2007).
- Das Finanzgericht als Tatsacheninstanz hat im Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten nach der Geburt alle Einzelfallumstände in den Blick zu nehmen, um zu entscheiden, ob der Zeitraum, der zwischen der Geburt des Kindes und der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit oder des Findens einer anderen Stelle seitens der Mutter liegt, noch als angemessen angesehen werden kann.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.06.2024 - 10 K 316/24 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 25. Juni 2024, Az: 10 K 316/24 Kg, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 62 Abs. 1a S. 3 EStGAnspruchsberechtigte
- § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU
- § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU
- § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FreizügG/EU
- § 4a Abs. 6 Nr. 3 FreizügG/EU
- Art. 45 AEUV
- Art. 7 Abs. 1 Buchst. a EGRL 38/2004
- Art. 7 Abs. 3 EGRL 38/2004
- Art. 11 Abs. 2 EGRL 38/2004
- Art. 16 Abs. 3 EGRL 38/2004
- Art. 15 Abs. 2 EUGrdRCh
- Art. 52 Abs. 2 EUGrdRCh
- Art. 2 Abs. 1 GG
- Art. 20 Abs. 3 GG
Weitere Entscheidungen zu § 62 EStG
- BFH III R 37/23 vom 09.07.2026amtlichBerechnung des Differenzkindergeldes unter Anrechnung von in der Schweiz gezahlten Familienleistungen1. Die in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) gezahlte Kinderzulage ist bei der Berechnung des Differenzkindergeldes in Höhe des Bruttobetrags zu…
- BFH III R 16/23 vom 25.06.2026amtlichKein zwingender Ausschluss der Kindergeldberechtigung neu zugezogener Unionsbürger bei darlehensweiser Gewährung von SGB II-Leistungen1. Im Monat des Zuzugs und in den drei darauffolgenden Kalendermonaten kann der Kindergeldanspruch eines Unionsbürgers wegen der Geltung des Monatsprinzips…
- BFH III R 32/24 vom 22.04.2026amtlichAusschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger nach Ablauf des Dreimonatszeitraums nach Zuzug1. § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verstößt nicht gegen Unionsrecht. 2. Der Senat ist nicht von der Verfassungswidrigkeit…
- BFH III R 21/23 vom 05.02.2026amtlichErlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand1. Das in Abschnitt V 37 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (BStBl I 2021, 1599) --DA-KG 2021-- vorgesehene sogenannte…
- BFH III R 7/23 vom 15.01.2026amtlichKein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind keine Einkünfte aus Beschäftigung oder selbständiger…
- BFH III R 11/24 vom 30.10.2025amtlichZur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung im Kindergeldrecht1. Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Gehbehinderung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche