11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.05.2014 – XI R 7/14

Ruhen des Verfahrens bei gerügter Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 2 EStG - Keine Kostenentscheidung bei Anordnung der Verfahrensruhe

Aus dem Leitsatz

NV: Wird in einem Revisionsverfahren gerügt, § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG sei verfassungswidrig, erscheint es zweckmäßig, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 9-14/14 ruhen zu lassen, wenn beide Beteiligte das Ruhen des Verfahrens beantragt haben und die Vorschrift entscheidungserheblich ist .

Leitsatz

NV: Wird in einem Revisionsverfahren gerügt, § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG sei verfassungswidrig, erscheint es zweckmäßig, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 9-14/14 ruhen zu lassen, wenn beide Beteiligte das Ruhen des Verfahrens beantragt haben und die Vorschrift entscheidungserheblich ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

nachgehend BFH, 11. Juni 2024, Az: III R 22/23 (III R 47/14), Beschluss; nachgehend BFH, 10. Juli 2024, Az: III R 18/24, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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