BFH, Urteil vom 05.12.2019 – II R 41/16
Aus dem Leitsatz
1. Der für die Bewertung im Ertragswertverfahren maßgebliche Rohertrag eines bebauten Grundstücks ist grundsätzlich das Entgelt, das für die Benutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen als Miete zu zahlen ist .
Leitsatz
- Der für die Bewertung im Ertragswertverfahren maßgebliche Rohertrag eines bebauten Grundstücks ist grundsätzlich das Entgelt, das für die Benutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen als Miete zu zahlen ist .
- Eine vertraglich vereinbarte Miete kann nicht mehr als üblich angesehen werden, wenn sie mehr als 20 % niedriger ist als der unterste Wert der Spanne des verwendeten Mietspiegels oder wenn sie mehr als 20 % höher ist als der oberste Wert der Spanne. Auf den Mittelwert kommt es insoweit nicht an .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19.10.2016 - 3 K 3002/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 19. Oktober 2016, Az: 3 K 3002/15, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 157 Abs. 3 S. 1 BewGFeststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten
- § 159 BewGAbgrenzung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen
- § 176 BewGGrundvermögen
- § 180 BewGBegriff der bebauten Grundstücke
- § 181 Abs. 1 BewGGrundstücksarten
- § 182 Abs. 3 BewGBewertung der bebauten Grundstücke
- § 184 Abs. 1 BewGBewertung im Ertragswertverfahren
- § 185 Abs. 1 BewGErmittlung des Gebäudeertragswerts
- § 186 Abs. 1 S. 1 BewGRohertrag des Grundstücks
- § 186 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BewGRohertrag des Grundstücks
- § 198 BewGNachweis des niedrigeren gemeinen Werts
- § 8 Abs. 2 EStGEinnahmen
- § 21 Abs. 2 S. 1 EStGVermietung und Verpachtung
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche