2. SenatNV

BFH, Urteil vom 17.02.2010 – II R 38/08

Erlass eines rechtmäßigen Erbschaftsteuerbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist für Grundlagenbescheid - Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes nach Eintritt der Feststellungsverjährung - Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO - Ergänzung eines Feststellungsbescheides um den Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO in der Einspruchsentscheidung - Hinweiserfordernis des § 367 Abs. 2 Satz 2 AO

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Grundlagenbescheid, der während des Einspruchsverfahrens gegen einen Folgebescheid ergeht, stellt keine "unanfechtbare Entscheidung" i.S. des § 171 Abs. 3a Satz 1 AO über den Einspruch gegen den Folgebescheid dar .

Leitsatz

  1. NV: Ein Grundlagenbescheid, der während des Einspruchsverfahrens gegen einen Folgebescheid ergeht, stellt keine "unanfechtbare Entscheidung" i.S. des § 171 Abs. 3a Satz 1 AO über den Einspruch gegen den Folgebescheid dar .
  2. NV: Ein gegen einen Folgebescheid in zulässiger Weise eingelegter Einspruch wird nicht durch den späteren Erlass eines Feststellungsbescheids "unzulässig" i.S. des § 171 Abs. 3a Satz 2 Halbsatz 2 AO. § 351 Abs. 2 AO findet insoweit keine Anwendung, weil im Moment der Einspruchseinlegung "Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid" noch nicht vorhanden waren .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 3. Juni 2008, Az: 11 K 588/07 BG, Urteil

Zitierte Normen

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