BFH, Urteil vom 21.06.2017 – V R 3/17
Aus dem Leitsatz
Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen ist gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG als Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, wenn dabei räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.
Leitsatz
Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen ist gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG als Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, wenn dabei räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 21. November 2016 4 K 36/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 21. November 2016, Az: 4 K 36/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 119 Abs. 1 AOBestimmtheit und Form des Verwaltungsakts
- § 132 AORücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung im Rechtsbehelfsverfahren
- § 164 Abs. 2 AOSteuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung
- § 172 Abs. 1 AOAufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- § 4 Nr. 12 Buchst. a UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- Art. 135 Abs. 1 EGRL 112/2006
- Art. 135 Abs. 2 Buchst. b EGRL 112/2006
- § 133 BGBAuslegung einer Willenserklärung
- § 157 BGBAuslegung von Verträgen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Erst antworten, dann Begründung sehen
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