5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 21.06.2017 – V R 3/17

Zur Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern - Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel des FA - Auslegung von Verwaltungsakten - Verpflichtung des FA zum Erlass eines Verwaltungsakts
ECLI: DE:BFH:2017:U.210617.VR3.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen ist gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG als Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, wenn dabei räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.

Leitsatz

Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen ist gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG als Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, wenn dabei räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 21. November 2016 4 K 36/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 21. November 2016, Az: 4 K 36/14, Urteil

Zitierte Normen

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