2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.04.2020 – II R 33/18

Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist
ECLI: DE:BFH:2020:B.280420.IIR33.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Löscht ein Berufsträger eine Frist, ohne sich der Erledigung der innerhalb der Frist vorzunehmenden Prozesshandlung vergewissert zu haben, ist die Versäumung der Frist verschuldet.

Leitsatz

NV: Löscht ein Berufsträger eine Frist, ohne sich der Erledigung der innerhalb der Frist vorzunehmenden Prozesshandlung vergewissert zu haben, ist die Versäumung der Frist verschuldet.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21.06.2018 - 3 K 621/16 Erb wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 21. Juni 2018, Az: 3 K 621/16 Erb, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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