BFH, Urteil vom 22.07.2015 – II R 21/13
Aus dem Leitsatz
Der Wert eines auf die Zahlung von Geld gerichteten Untervermächtnisses ist auch dann in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeit abziehbar, wenn der vermächtnisweise Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft nach § 13a ErbStG begünstigt ist .
Leitsatz
Der Wert eines auf die Zahlung von Geld gerichteten Untervermächtnisses ist auch dann in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeit abziehbar, wenn der vermächtnisweise Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft nach § 13a ErbStG begünstigt ist .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. April 2013 3 K 604/11 Erb aufgehoben. Die Erbschaftsteuer wird unter Abänderung des Erbschaftsteuerbescheids des Beklagten vom 18. März 2013 auf 24.936 € festgesetzt. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 11. April 2013, Az: 3 K 604/11 Erb, Urteil; vorgehend BFH, 18. Februar 2015, Az: II R 21/13, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 10 Abs. 6 ErbStGSteuerpflichtiger Erwerb
- § 13a ErbStGSteuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 2186 BGBFälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage
- § 10 Abs. 1 S. 2 ErbStGSteuerpflichtiger Erwerb
- § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStGSteuerpflichtiger Erwerb
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 10 ErbStG
- BFH II R 15/23 vom 29.07.2026amtlichBestimmung des Werts eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto für Zwecke der SchenkungsteuerIst der gemeine Wert des Anteils eines Kommanditisten am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft bei Anwendung des § 97 Abs. 1a Nr. 1 des…
- BFH II R 25/23 vom 17.06.2026amtlichErbfallkostenpauschale bei Vermächtnis; keine Kürzung der Erbfallkostenpauschale für den einzigen persönlich steuerpflichtigen Erwerber1. Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch…
- BFH II R 10/23 vom 11.03.2026amtlichRechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare NachlassverbindlichkeitenEntstehen Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer…
- BFH II R 1/22 vom 25.02.2026amtlichAbweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer1. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer kann aus sachlichen Billigkeitsgründen ausnahmsweise unbillig sein, wenn der Erbe zwar den Wert des Nachlasses am…
- BFH II R 43/22 vom 21.08.2024amtlichKosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten; Gewährleistung des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei teilweiser Videoverhandlung1. Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen…
- BFH II R 20/22 vom 31.07.2024amtlichBemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen1. Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist als gemischte Schenkung zu versteuern. 2. Bei der Bemessung des Zinsvorteils kann der in § 15…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche