BFH, Urteil vom 17.06.2026 – II R 25/23
Aus dem Leitsatz
1. Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen.
Leitsatz
- Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen.
- Sind in einem Erbfall neben einem einzigen unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber weitere Personen vorhanden, deren Erwerb nicht der deutschen Besteuerung unterliegt, unterbleibt eine Aufteilung des Pauschbetrags.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.06.2023 - 3 K 169/21 aufgehoben. Der Bescheid vom 26.07.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.09.2021 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer auf 4.200 € festgesetzt wird. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 28. Juni 2023, Az: 3 K 169/21, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 2 ErbStGPersönliche Steuerpflicht
- § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStGSteuerpflichtiger Erwerb
- § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStGSteuerpflichtiger Erwerb
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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- 1Klausurfrage · eigene Seite
Erblasser E hatte seinen Wohnsitz in Hamburg. Sein Alleinerbe, ein US-Staatsbürger, lebt seit 20 Jahren ausschließlich in den USA. Zum Nachlass gehört auch ein Ferienhaus in Florida. Wie weit reicht die deutsche Steuerpflicht?
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG genügt es, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes Inländer war (Wohnsitz in Hamburg). Dann ist der gesamte Vermögensanfall steuerpflichtig, auch das Auslandsvermögen. Eine in den USA erhobene Steuer ist ggf. nach § 21 ErbStG bzw. einem DBA zu berücksichtigen.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Prüferfrage · eigene Seite
Wann ist ein Erwerb in Deutschland unbeschränkt erbschaft- bzw. schenkungsteuerpflichtig?
- Wenn Erblasser zur Zeit des Todes, Schenker zur Zeit der Ausführung oder Erwerber zur Zeit der Entstehung Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
- Inländer: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland; deutsche Staatsangehörige bis fünf Jahre nach Wegzug ohne inländischen Wohnsitz (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG).
- Folge: Steuerpflicht für den gesamten Vermögensanfall (Weltvermögen; § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; R E 2.1 Abs. 1 ErbStR).
- Sonst beschränkte Steuerpflicht für Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG oder Ansprüche auf dessen Übertragung mit gekürztem Freibetrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG; § 16 Abs. 2 ErbStG).
Typische Nachfrage: Welche Vorschriften sind bei möglicher Doppelbesteuerung von Auslandsvermögen zu prüfen? - 3Wissensfrage · eigene Seite
Wann besteht unbeschränkte Steuerpflicht?
Wenn Erblasser/Schenker oder Erwerber Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) – dann für den gesamten Vermögensanfall.
- 4Wissensfrage · eigene Seite
Wie lange bleibt ein weggezogener deutscher Staatsangehöriger ohne inländischen Wohnsitz Inländer?
Bis zu fünf Jahre dauernden Auslandsaufenthalts (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG).
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