1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.02.2010 – I R 79/08

Verdeckte Gewinnausschüttung - Prüfung der Angemessenheit einer Gesellschaftergeschäftsführervergütung - Erstattung von Einkommensteuer-Nachzahlungen des Gesellschaftergeschäftsführers durch die Kapitalgesellschaft - Nicht abziehbarer Betriebsaufwand bei Betriebsbesichtigung mit anschließendem Besuch eines Bundesliga-Fußballspiels - Abgrenzung zu Sponsoringaufwand

Aus dem Leitsatz

1. NV: Wird die Struktur der Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach den Maßgaben einer (folgenlos gebliebenen) Beanstandung einer Vor-Betriebsprüfung umgestellt (hier: Erhöhung des Anteils der Festvergütung), hindert das eine Fremdvergleichsprüfung durch das FA auch dann nicht, wenn sich die Vergütungshöhe im Ergebnis nicht verändert .

Leitsatz

  1. NV: Wird die Struktur der Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach den Maßgaben einer (folgenlos gebliebenen) Beanstandung einer Vor-Betriebsprüfung umgestellt (hier: Erhöhung des Anteils der Festvergütung), hindert das eine Fremdvergleichsprüfung durch das FA auch dann nicht, wenn sich die Vergütungshöhe im Ergebnis nicht verändert .
  2. NV: Von den Gesamtaufwendungen einer Veranstaltung für Kunden können abgrenzbare Aufwendungen als Geschenkaufwendungen anzusehen sein (hier: Betriebsbesichtigung mit anschließendem Besuch eines Bundesliga-Fußballspiels) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 26. Juni 2008, Az: 1 K 1208/03, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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    Wie wird eine vGA bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft berücksichtigt?

    Die vGA wird außerhalb der Bilanz nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG hinzugerechnet. Die Steuerbilanz bleibt hinsichtlich des vGA-Aufwands unverändert. Ein zivilrechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Gesellschafter ist als Einlageforderung erfolgsneutral zu aktivieren (H 8.5 (II. Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung) KStH); wird der Vorteil zurückgezahlt, liegt grundsätzlich eine Einlage vor (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH).

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    Eine GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessen hohe Tantieme gezahlt und als Lohnaufwand gebucht. Wo wird die verdeckte Gewinnausschüttung korrigiert?

    Nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht. Der Aufwand bleibt in Handels- und Steuerbilanz; die Korrektur erfolgt außerbilanziell durch Hinzurechnung – deshalb die dritte Spalte der Tabelle.

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    Definieren Sie die verdeckte Gewinnausschüttung und nennen Sie die Prüfungsschritte.

    Typische Nachfrage: Wie wird die vGA bei einer Nutzungsüberlassung an den Gesellschafter bewertet?
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Grenzen Sie die verdeckte Gewinnausschüttung von der verdeckten Einlage ab.

    Typische Nachfrage: Warum ist ein zinsloses Darlehen des Gesellschafters an die GmbH keine verdeckte Einlage?
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    Wissensfrage · eigene Seite

    BFH-Definition der vGA?

    Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, mit Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag (§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG iVm § 8 Abs. 1 KStG), ohne ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschluss (R 8.5 Abs. 1 KStR).

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