BFH, Urteil vom 21.05.2014 – I R 42/12
Aus dem Leitsatz
Ein Treuhandverhältnis in Bezug auf einen Geschäftsanteil an einer GmbH kann steuerlich auch anerkannt werden, wenn mehrere Treugeber ihre Rechte gegenüber dem Treuhänder grundsätzlich nur gemeinschaftlich ausüben können.
Leitsatz
Ein Treuhandverhältnis in Bezug auf einen Geschäftsanteil an einer GmbH kann steuerlich auch anerkannt werden, wenn mehrere Treugeber ihre Rechte gegenüber dem Treuhänder grundsätzlich nur gemeinschaftlich ausüben können.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 27. März 2012, Az: 13 K 2257/10 E,L, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AOZurechnung
- § 741 BGBGemeinschaft nach Bruchteilen
- § 744 BGBGemeinschaftliche Verwaltung
- § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGNichtselbständige Arbeit
- § 20 EStGKapitalvermögen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
- Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach§ 39 AOSehr häufig geprüft
- Selbständige & nichtselbständige Arbeit§ 19 EStGRegelmäßig geprüft
- Kapitalvermögen & Abgeltungsteuer§ 20 EStGRegelmäßig geprüft
- Verdeckte Gewinnausschüttung§ 20 EStGSehr häufig geprüft
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften§ 20 EStGSehr häufig geprüft
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Wem ist eine unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Maschine bilanziell zuzurechnen, und warum?
- Dem Käufer als wirtschaftlichem Eigentümer (H 7.4 (Lieferung) EStH; AEAO zu § 39)
- § 246 Abs. 1 S. 2 HGB und § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO
- Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten; Verkäufer ist von der Einwirkung wirtschaftlich ausgeschlossen (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO; AEAO zu § 39)
- Gegenbuchung: Verbindlichkeit (und Vorsteuer)
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