1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 22.02.2017 – I R 35/14

Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft - Voraussetzungen für die Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG - Durchführung eines gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren - Fall von geringer Bedeutung
ECLI: DE:BFH:2017:U.220217.IR35.14.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich --bejahend oder verneinend-- im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden.

Leitsatz

  1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich --bejahend oder verneinend-- im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden.
  2. Die Zulassung einer "Querorganschaft", die eine Ergebniskonsolidierung im Gleichordnungskonzern ermöglichen würde, ist nicht aus unionsrechtlichen Gründen geboten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24. März 2014 10 K 1661/12 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 24. März 2014, Az: 10 K 1661/12, Urteil; nachgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 28. Juni 2021, Az: 10 K 3032/19, Urteil

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